Kroatien – Wettbewerb

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1326 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission weist in ihrem Bericht 2010 darauf hin, dass bedeutende Fortschritte erzielt wurden, insbesondere bei der Umstrukturierung der Schiffswerften. Das Land muss nun noch seine Rechtsvorschriften im Kartellbereich reformieren und die Wettbewerbsregeln für den Rundfunksektor und die Stahlindustrie verbessern.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Der Besitzstand im Bereich Wettbewerb umfasst das Kartellrecht und die Vorschriften über die Kontrolle staatlicher Beihilfen. Er beinhaltet Regeln und Verfahren, die der Bekämpfung wettbewerbsfeindlicher Verhaltensweisen von Unternehmen (wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung) dienen und die Regierungen daran hindern, staatliche Beihilfen zu gewähren, die den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren. Die Wettbewerbsregeln sind im Allgemeinen in der ganzen Union unmittelbar anwendbar, und die Mitgliedstaaten müssen bei ihrer Durchsetzung uneingeschränkt mit der Kommission zusammenarbeiten.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Bedeutende Fortschritte wurden in der Wettbewerbspolitik erzielt; dies gilt insbesondere für den absehbaren Abschluss der öffentlichen Ausschreibung für die Umstrukturierung der Schiffswerften. Insgesamt wurde inzwischen ein gutes Maß an Rechtsangleichung erreicht.

Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich um sicherzustellen, dass die Umstrukturierungspläne mit den EU-Beihilfevorschriften für Schiffswerften in Schwierigkeiten im Einklang stehen, um die Durchsetzungsbilanz der kroatischen Wettbewerbsbehörde bei Kartellfällen und die Verwaltungskapazität der Behörde, insbesondere im Kartellbereich, weiter zu verbessern. Die Anpassung des kroatischen Rundfunkgesetzes an den Besitzstand muss abgeschlossen werden.

Des Weiteren müssen die nationalen Umstrukturierungspläne für die Stahlindustrie aktualisiert werden.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM (2009) 533 endgültig – SEK (2009) 1333 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endgültig – SEK(2008) 2694 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht vom November 2008 stellte einige Fortschritte fest, die im Wesentlichen staatliche Beihilfen und die Stahlindustrie betreffen. Erhebliche weitere Anstrengungen waren sowohl im Bereich der Umstrukturierungsbeihilfen für Werften als auch im Kartellbereich und bei Fusionen notwendig.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endgültig – SEK(2007) 1431 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht Im Bericht vom November 2007 wurden Fortschritte im Bereich der staatlichen Beihilfen festgestellt, während die im Kartellbereich und insbesondere bei der Fusionskontrolle erzielten Ergebnisse begrenzt blieben.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endgültig – SEK(2006) 1385 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Im Bericht vom November 2006 wird auf die Fortschritte Kroatiens im Kartellbereich und bei staatlichen Beihilfen hingewiesen, ab er auch deutlich gemacht, dass weitere Anstrengungen in diesen Bereichen unternommen werden müssen.

Bericht der Kommission [COM(2005) 561 endgültig – SEK(2005) 1424 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Im Bericht vom November 2005 wurde auf verschiedene Fortschritte im Wettbewerbsbereich hingewiesen. Kroatien musste jedoch die Bemühungen zur Anpassung seines Rechtssystems, zur Umsetzung der Rechtsvorschriften und zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten steigern.

Mitteilung der Kommission [COM(2004) 257 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] In ihrer Mitteilung vom April 2004 hielt es die Europäische Kommission für unerlässlich, dass Kroatien bedeutende und anhaltende Fortschritte erzielt, um einerseits seine Wettbewerbsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand anzupassen und andererseits die genannten Rechtsvorschriften tatsächlich umzusetzen.

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Letzte Änderung: 03.12.2010