Zypern

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(93) 313 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 710 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM (1999) 502 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 702 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1745 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1401 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1202 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1993 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, dass die 1990 in Kraft getretenen zyprischen Rechtsvorschriften dem Gemeinschaftsrecht nahe kommen, dass ihre Umsetzung aber wegen fehlender Informationen noch nicht beurteilt werden kann.

Im Bericht vom November 1998 wurden die geltenden Kartellvorschriften aufgeführt, die im wesentlichen mit den Gemeinschaftsnormen übereinstimmten; doch es wurden weitere Anstrengungen bei der Umsetzung dieser Vorschriften sowie im Bereich der staatlichen Beihilfen gefordert.

In ihrem Bericht vom Oktober 1999 stellte die Kommission fest, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Fusionskontrolle bedeutende Fortschritte im Kartellrecht erzielt worden waren. Zypern hätte aber in Bezug auf die staatlichen Beihilfen, die Unternehmen mit besonderen Rechten und die staatlichen Monopole weitere Anstrengungen unternehmen müssen.

Der Bericht vom November 2000 wies auf zufriedenstellende Fortschritte bei den Kartellvorschriften hin, beanstandete aber eine gewisse Untätigkeit im Bereich der staatlichen Beihilfen.

Im Bericht vom November 2001 wurde festgestellt, dass Fortschritte sowohl im Kartellrecht - vor allem dank der Erweiterung der Ermittlungs- und Sanktionierungsbefugnisse des Amtes zum Schutz des Wettbewerbs - als auch im Bereich der staatlichen Beihilfen nach Inkrafttreten eines neuen Gesetzes zur Kontrolle der staatlichen Beihilfen gemacht worden waren.

Im Bericht vom Oktober 2002 wird eingeschätzt, dass Zypern in diesem Bereich weiter vorangekommen ist.

Im ihrem Bericht vom November 2003 stellt die Kommission fest, dass die zypriotische Wettbewerbspolitik die sich aus den Beitrittsverhandlungen ergebenden Verpflichtungen einhält. Allerdings muss Zypern seine Rechtsvorschriften über Monopole noch in vollem Umfang an den Besitzstand der Gemeinschaft anpassen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Wettbewerbsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft gründen sich auf Artikel 3 Buchstabe g EG-Vertrag, wonach die Tätigkeit der Gemeinschaft ein System umfasst, „das den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts vor Verfälschungen schützt". Schwerpunktbereiche sind die Absprachen zwischen Unternehmen, die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung und die staatlichen Beihilfen, festgelegt in den Artikeln 81, 82 und 87 EG-Vertrag (ex-Artikel 85, 86 und 92).

Zypern müsste daher schrittweise die Fusionskontrollverordnung (4064/89) sowie die Artikel 31 und 86 EG-Vertrag (ex-Artikel 37 und 90) über Monopole und Sonderrechte anwenden.

BEWERTUNG

Seit 1989 sind in Zypern neue Kartellvorschriften in Kraft. Mit dem entsprechenden Gesetz wurde der Prozess der Angleichung der zyprischen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand eingeleitet. Um den Prozess abschließen zu können, sind weitere Anstrengungen auf legislativer Ebene, insbesondere in Bezug auf das Sekundärrecht, erforderlich.

Auf administrativer Ebene legte Zypern im April 2002 einen „Aktionsplan zur Stärkung der verwaltungsrechtlichen Kapazität des Amtes zum Schutz des Wettbewerbs" vor, mit dem eine strukturelle Konsolidierung dieses Amtes erreicht werden soll.

Bei den staatlichen Beihilfen ist die Entwicklung insgesamt positiv verlaufen. Das Gesetz von 2001 über die Beihilfenkontrolle enthält maßgebliche Grundsätze für die Überwachung staatlicher Beihilfen. Allerdings müssen die Rechtsvorschriften über Monopole in vollem Umfang an den Besitzstand der Gemeinschaft angeglichen werden. Die Dienststelle des Kommissars für staatliche Beihilfen arbeitet zufrieden stellend. Darüber hinaus wurde das Steuersystem dahin gehend reformiert, dass ab 2003 sämtliche Steuerbeihilfen der Beihilfenkontrolle unterliegen.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Zypern muss gegenwärtig weiterhin an der Angleichung arbeiten und dabei mit der Entwicklung des Besitzstandes im Wettbewerbsbereich Schritt halten.

Letzte Änderung: 08.03.2004