Kroatien – Steuerwesen

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1326 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2010 stellt die Fortschritte bei der Umsetzung der Steuerrechtsvorschriften dar. Allerdings bestehen weiterhin Defizite im Bereich Steuerprüfung und Betrugsbekämpfung.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Der Besitzstand zum Thema Steuern befasst sich ausführlich mit den indirekten Steuern, nämlich der Mehrwertsteuer (MwSt) und den Verbrauchssteuern. Er legt den Anwendungsbereich, Definitionen und Grundsätze der Mehrwertsteuer fest. Die Verbrauchssteuern auf Tabakprodukte, alkoholische Getränke und Energieerzeugnisse unterliegen auch der EU-Gesetzgebung. Bei den direkten Steuern erfasst der Besitzstand einige Aspekte sowohl der Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen als auch der Körperschaftssteuer. Außerdem verpflichten sich die Mitgliedstaaten zur Einhaltung der Grundsätze eines Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung, der auf die Beseitigung schädlicher Steuermaßnahmen abzielt. Verwaltungszusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten erstreben ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes beim Steuerwesen und stellen Hilfsmittel zur Verhinderung innergemeinschaftlicher Steuerhinterziehung und Steuerumgehung zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die geeigneten Verwaltungsstrukturen zur Umsetzung und Durchführung etabliert sind, auch was die Verbindungen zu den entsprechenden computergestützten Besteuerungssystemen in der EU betrifft.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Bei der Angleichung der Vorschriften für direkte und indirekte Steuern an den EU-Besitzstand wurden keine Fortschritte erzielt. Einige Fortschritte konnten bei den operationellen Kapazitäten der Steuerverwaltung im Hinblick auf Dienstleistungen für Steuerzahler und die Effizienz der Rechnungsprüfungen erzielt werden.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1333 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 – SEK (2008) 2694 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht von 2008 wurden nur sehr begrenzte Fortschritte im Steuerbereich festgestellt. Bei der Rechtsangleichung war keine Verbesserung zu verzeichnen. Die Verwaltungskapazitäten sowie die IT-Interkonnektivität sollten weiter ausgebaut werden.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK(2007) 1431 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht für 2007 wies die Kommission auf mäßige Fortschritte im Steuerbereich hin. Kroatien musste seine Bemühungen zur Angleichung seiner nationalen Steuerrechtsvorschriften an den Besitzstand fortsetzen. Auch die Verwaltungskapazitäten waren weiter auszubauen.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. - SEK(2006) 1385 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Auch der Bericht für 2006 verzeichnete nur begrenzte Fortschritte im Steuerbereich. Kroatien musste noch erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die einschlägigen Rechtsvorschriften an den Besitzstand anzugleichen. So sollte es beispielsweise die Steuerverwaltung weiter ausbauen und deren IT-Verbundfähigkeit stärken, um den Besitzstand im Steuerbereich um- und durchzusetzen.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. - SEK(2005) 1424 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Da nur wenige Legislativmaßnahmen ergriffen wurden, verzeichnete der Bericht für 2005 kaum Fortschritte im Steuerbereich. Laut Bericht waren weitere beträchtliche Anstrengungen erforderlich, um eine angemessene Angleichung an den Besitzstand zu erreichen. Die beiden Maßnahmen Modernisierung der Steuerverwaltung und stärkere Verknüpfung der EDV-Systeme mithilfe der Informationstechnologie hatten dabei Priorität.

Stellungnahme der Kommission [KOM(2004) 257 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrer Stellungnahme vom April 2004 erklärte die Kommission, Kroatien müsse noch beträchtliche Anstrengungen unternehmen, um seine Rechtsvorschriften mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand in Einklang zu bringen, wobei der Verknüpfung der EDV-Systeme besondere Aufmerksamkeit gelten sollte.

Um das MwSt-System an den Besitzstand der Gemeinschaft anzugleichen, sollten die Rechtsvorschriften weiter reformiert sowie - als vorrangige Maßnahme - die MwSt-Nullsätze und die allgemeine Umsatzsteuer abgeschafft werden. Im Bereich der direkten Steuern und der Verbrauchsteuern waren zusätzliche Anstrengungen erforderlich. Die Steuerverwaltung, die nur über geringe Erhebungs- und Kontrollkapazitäten verfügte, sollte erheblich ausgebaut und durch ausreichendes und besser geschultes Personal gestärkt werden. Gleichzeitig sollten die strafrechtlichen Verfahren zur Verfolgung von Steuerbetrug vereinfacht und die Justiz gestärkt werden.

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Letzte Änderung: 02.12.2010