Türkei - Steuerwesen

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (des Besitzstands) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (oder Screening) des politischen und legislativen Besitzstands der EU festgelegt wurden. Jedes Jahr prüft die Kommission die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1201 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2011 stellt fest, dass die Türkei auf diesem Gebiet bei der Rechtsangleichung nur begrenzte Fortschritte erzielt hat. Keine Neuentwicklung konnte die Kommission auf dem Gebiet der direkten Steuern feststellen.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (laut Kommission)

Der Besitzstand zum Thema Steuern befasst sich ausführlich mit den indirekten Steuern, nämlich der Mehrwertsteuer (MwSt) und den Verbrauchssteuern. Er legt den Anwendungsbereich, Definitionen und Grundsätze der Mehrwertsteuer fest. Die Verbrauchssteuern auf Tabakprodukte, alkoholische Getränke und Energieerzeugnisse unterliegen auch der EU-Gesetzgebung. Bei den direkten Steuern erfasst der Besitzstand einige Aspekte sowohl der Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen als auch der Körperschaftssteuer. Außerdem verpflichten sich die Mitgliedstaaten zur Einhaltung der Grundsätze eines Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung, der auf die Beseitigung schädlicher Steuermaßnahmen abzielt. Verwaltungszusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten erstreben ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes beim Steuerwesen und stellen Hilfsmittel zur Verhinderung innergemeinschaftlicher Steuerhinterziehung und Steuerumgehung zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die geeigneten Verwaltungsstrukturen zur Umsetzung und Durchführung etabliert sind, auch was die Verbindungen zu den entsprechenden computergestützten Besteuerungssystemen in der EU betrifft.

BEWERTUNG (Wortlaut der Kommission)

Auf dem Gebiet der Steuern wurden begrenzte Fortschritte bei der Rechtsangleichung und insbesondere bei der Beseitigung diskriminierender Praktiken bei der Tabakbesteuerung erzielt. Die Erhöhung der Verbrauchsteuer auf Spirituosen steht im Widerspruch zu dem mit der Kommission vereinbarten Aktionsplan. Die Abschaffung diskriminierender Steuerpraktiken ist der Schlüssel zu weiteren Fortschritten in diesem Kapitel. Keine Neuentwicklungen gab es auf dem Gebiet der direkten Steuern.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht 2010 bedauerte, dass im Bereich Steuern nur eine begrenzte Angleichung der Rechtsvorschriften stattgefunden hat, betont jedoch, dass sich die Arbeit der Steuerbehörden verbessert hat. Besondere Anstrengungen sind noch erforderlich, um die Wirksamkeit der Finanzkontrollen sicherzustellen.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. - SEK(2008) 2699 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht von 2008 ergab, dass bei der Angleichung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich nur geringe Fortschritte erzielt wurden. Er hob aber gleichzeitig bestimmte Fortschritte in Bezug auf die Modernisierung der Steuerverwaltung hervor.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. - SEK(2007) 1436 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht von 2007 stellte die Kommission fest, dass zwar Fortschritte erzielt worden sind, die Angleichung aber noch immer nicht abgeschlossen ist. In einigen Bereichen, beispielsweise bei alkoholischen Erzeugnissen und bei Tabakwaren, gab es weiterhin diskriminierende Praktiken. Davon abgesehen sollten die Verwaltungskapazitäten ausgebaut werden.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. - SEK(2006) 1390 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht von 2006 wurden bescheidene Fortschritte im Bereich Steuern vermeldet. Zur Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand bedurfte es zusätzlicher Anstrengungen vor allem im Hinblick auf den Anwendungsbereich der MwSt und die MwSt-Sätze, die Struktur der Verbrauchsteuern und die Verbrauchsteuersätze sowie auf die direkten Steuern insgesamt.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. - SEK(2005) 1426 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht von 2005 wurde festgestellt, dass die Türkei noch größere Anstrengungen bei der Rechtsangleichung insbesondere in Bezug auf Anwendungsbereich und Höhe der Mehrwertsteuer, die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern sowie die direkten Steuern machen muss. Nach wie vorbestanden diskriminierende Steuervorschriften, und die Verwaltungskapazität war immer noch unzureichend.

Bericht der Kommission [KOM(2004) 656 endg. – SEK(2004) 1201 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht von 2004 wurden bescheidene Fortschritte im Bereich der indirekten Steuern verzeichnet. Keine Fortschritte waren dagegen in Bezug auf die direkten Steuern und die Verwaltungszusammenarbeit festzustellen. Das türkische Steuersystem war teilweise an den Besitzstand angeglichen worden; weitere Anstrengungen waren allerdings in allen Bereichen dieses Kapitels erforderlich. Einer weiteren Angleichung bedurfte es insbesondere bei der Mehrwertsteuer, beim Anwendungsbereich der Befreiungen und bei den angewandten Sätzen. Die Verbrauchsteuern durften keine Diskriminierung eingeführter Erzeugnisse zur Folge haben. Außerdem mussten die Verwaltungskapazitäten erheblich ausgebaut werden, um insbesondere die Steuererhebung zu verbessern.

Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. - SEK(2003) 1212 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht von 2003 hieß es, dass sowohl bei den Rechtsvorschriften als auch in Bezug auf die Verwaltungskapazität begrenzte Fortschritte erzielt wurden.

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1412 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht von 2002 wurden bei der Angleichung des Steuerrechts an den Besitzstand im Bereich der indirekten Steuern erhebliche Fortschritte festgestellt.

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1756 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In dem Bericht von 2001 wurde darauf hingewiesen, dass die Türkei insbesondere im Bereich der Verbrauchsteuern Fortschritte erzielt hat. Die Steuersätze lagen für alle Kraftstoffe über dem EG-Mindestniveau. Im Bereich der direkten Steuern entsprachen die Vorschriften für Fusionen, Spaltungen und den Austausch von Anteilen sowie für Kapitalgewinne dem Besitzstand. Was die Verwaltungskapazitäten betraf, sollte durch die Verwendung der persönlichen Steuerkennnummer die Steuererhebung effizienter werden.

Bericht der Kommission [KOM(2000) 713 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In dem Bericht von 2000 hieß es, dass im Bereich der Steuern seit der vorangegangenen Bewertung kaum Fortschritte erzielt wurden.

Bericht der Kommission [KOM(1999) 513 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(1998) 711 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

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Letzte Änderung: 29.12.2011