Litauen
1) BEZUG
Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2007 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlichtBericht der Kommission KOM(98) 706 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlichtBericht der Kommission KOM(1999) 507 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlichtBericht der Kommission KOM(2000) 706 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlichtBericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1750 - nicht im Amtsblatt veröffentlichtBericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1406 - nicht im Amtsblatt veröffentlichtBericht der Kommission KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1204 - nicht im Amtsblatt veröffentlichtVertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]
2) ZUSAMMENFASSUNG
In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 stellte die Europäische Kommission fest, dass Litauen in einigen Bereichen beträchtliche Fortschritte erzielt hatte. In anderen Bereichen jedoch - Harmonisierung der technischen Vorschriften, Normung, Konformitätsbewertung, Liberalisierung der Preise und die Forderung von Lizenzen - forderte die Kommission das Land zu stärkeren Anstrengungen auf. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der freie Warenverkehr mittelfristig gewährleistet werden könnte, wenn die Bemühungen fortgesetzt und das technische Know-how modernisiert würden. Ferner forderte sie Litauen auf sicherzustellen, dass seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften den Handel in den auf Gemeinschaftsebene nicht harmonisierten Bereichen nicht behinderten, und zu diesem Zweck vor allem die Verhältnismäßigkeit zwischen den Mitteln und den Zielen zu wahren.
Im Bericht vom November 1998 stellte die Kommission fest, dass diese Reformen nur schleppend vorangekommen waren, insbesondere was die Annäherung der Rechtsvorschriften an die Richtlinien nach dem „neuen Konzept" betraf. Die für die Verwirklichung des „neuen Konzepts" notwendige Infrastruktur dagegen war bereit.
In ihrem Bericht von 1999 stellte die Kommission im Bereich der Normen unterschiedliche Ergebnisse fest. Obgleich ein Gesetz über die Konformitätsbewertung und die Produktsicherheit verabschiedet wurde und die Übernahme der europäischen Normen fortgesetzt wird, bleibt noch viel zu tun: Angleichung der grundlegenden Rechtsakte im Bereich Normen, Organisation der Marktüberwachung, Umsetzung der Richtlinien des „neuen Konzepts" und Koordinierung der verschiedenen Arbeiten zur Annahme und Anwendung dieser Rechtsvorschriften.
Im Bericht vom November 2000 hielt die Kommission fest, dass Litauen in Bezug auf den freien Warenverkehr und die Zollunion regelmäßige Fortschritte erzielt.
Im Bericht vom November 2001 wurde festgestellt, dass Litauen in Bezug auf Normung und Marktüberwachung Fortschritte erzielt hat, die Übernahme der harmonisierten europäischen Normen indessen beschleunigen müsse. Gut vorangekommen sei das Land indessen mit der Angleichung an den Besitzstand der Zollunion.
Der Bericht vom Oktober 2002 weist auf stetige Fortschritte in beiden Bereichen hin.
In ihrem Bericht vom November 2003 stellt die Kommission fest, dass Litauen ihrer Auffassung nach die Anforderungen, die sich aus dem Besitzstand ergeben, insgesamt gesehen erfüllt.
Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.
GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND
Der freie Warenverkehr setzt die Beseitigung sämtlicher Handelsschranken voraus. Dazu gehören nicht nur die Zölle und die mengenmäßigen Beschränkungen, sondern auch alle Maßnahmen mit gleicher, d. h. protektionistischer Wirkung.
Wo es an harmonisierten technischen Vorschriften fehlt, gilt nach dem Urteil in der Rechtssache „Cassis de Dijon" der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der einzelstaatlichen Bestimmungen.
Bei der Harmonisierung ist die Europäische Gemeinschaft zu einem „ neuen Konzept " übergegangen. Sie schreibt nicht länger technische Lösungen vor, sondern legt lediglich grundlegende Anforderungen fest, welchen die Waren entsprechen müssen.
BEWERTUNG DER LAGE
Im Oktober 1998 verabschiedete das litauische Parlament ein Gesetz über die Grundprinzipien des Konformitätsbewertungssystems. Ebenso setzte sich die Übernahme der harmonisierten europäischen Normen fort, wobei die grundlegenden Rechtsakte für diesen Bereich noch angepasst werden müssen. Im Februar 2001 genehmigte die litauische Regierung das Programm zur Entwicklung einer Konformitätsbewertungsinfrastruktur. Die Übernahme der Normen wurde beschleunigt.
Die Infrastruktur für die Verwirklichung des „neuen Konzepts" (Normungsgremien, Stellen für die Akkreditierung und Konformitätsbewertung, Versuchslabors und Marktüberwachungsbehörden) wurden in Litauen schon früher geschaffen. Auch die Aufgabentrennung zwischen den verschiedenen Einrichtungen wurde gewährleistet. Die Bemühungen um Stärkung dieser Einrichtungen sind indessen fortzusetzen, insbesondere durch Erweiterung ihrer Befugnisse. Außerdem ist die Industrie fachlich und finanziell stärker an den Normungsarbeiten zu beteiligen, um das litauische Normenamt von öffentlichen Finanzmitteln unabhängig zu machen. Was die zur Durchführung der horizontalen Maßnahmen, der Verfahren und der spezifischen sektoralen Gesetzgebung erforderliche Verwaltungskapazität anbelangt, so wurden 2001 Fortschritte bei der Stärkung des institutionellen Rahmens erzielt.
Darüber hinaus hat Litauen ein verstärktes Marktüberwachungssystem errichtet, um eine wirksame Betrugsbekämpfung zu gewährleisten. Auch das neue Produktsicherheitsgesetz (Juni 1999) deckt bestimmte Aspekte der Marktüberwachung ab, muss jedoch beim allgemeinen und beim sektoralen Ansatz noch durch weiterer Anstrengungen ergänzt werden. Das Produktsicherheitsgesetz ist im Januar 2000 in Kraft getreten, und das Normungsgesetz wurde vom litauischen Parlament im April 2000 angenommen.
Im Bericht 2003 wird festgestellt, dass die Strukturen zur Umsetzung in den Bereichen Messtechnik, Zulassung, Konformitätsbewertung und Marktaufsicht zwar eingerichtet sind, jedoch verstärkt werden müssen.
Bei den Richtlinien des „neuen Konzepts" wurden seit 1998 Fortschritte mit einem allgemeinen Rahmen für das neue Konzept (und das Gesamtkonzept) erzielt und ein verbindliches Verfahren für die Zertifizierung elektrischer Geräte und elektronischer Ausrüstungen angenommen. Der Bericht von 2002 stellt für den Bereich Normung eine beschleunigte Übernahme der europäischen Normen fest. 2003 stellte die Kommission fest, dass Litauen den Besitzstand der sektorbezogenen Rechtsvorschriften im Rahmen des „neuen Konzepts" vollständig umgesetzt hat.
Im Bereich der Richtlinien nach dem „alten Konzept" ist die Angleichung der Rechtsvorschriften über Nahrungsmittelzusätze, chemische Erzeugnisse, Arzneimittel und Schuhe vorangekommen. 2003 stellte die Kommission fest, dass die Umsetzung der Richtlinien nach dem "alten Konzept" ohne spezifische Probleme gut vorangekommen, allerdings in den Bereichen kosmetische Mittel und Kraftfahrzeuge noch nicht abgeschlossen ist. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften über Arzneimittel ist sozusagen abgeschlossen.
Auch bei den Rechtsvorschriften über Nahrungsmittelsicherheit und Nahrungsmittelzusätze hat Litauen 2002 weitere Fortschritte erzielt. Im Bericht 2003 wird festgestellt, dass darauf geachtet werden muss, die interinstitutionelle Zusammenarbeit in diesem Bericht weiter zu intensivieren.
Für den nicht harmonisierten Bereich hat Litauen im Juni 2001 ein Aktionsprogramm verabschiedet. Dieses Programm umfasst insbesondere die Beseitigung der Einfuhrlizenzverpflichtungen für Alkohol, Tabak und Erdölerzeugnisse vor dem zweiten Quartal des Jahres 2003 und die Übertragung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung vor dem letzten Quartal 2003.
Eine dem gemeinschaftlichen Besitzstand entsprechende Neufassung des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen wurde im Mai 2002 angenommen. Im Bericht 2003 wird festgestellt, dass noch Detailfragen zu klären sind.
Die Verhandlungen über den freien Warenverkehr sind abgeschlossen. Für die Erneuerung der Markteinführungsbewilligungen im Pharmabereich wurde eine Übergangsregelung bis zum 1. Januar 2007 gewährt.
Was die Anpassung an den Besitzstand der Zollunion betrifft, so wurde durch Annahme verschiedener durchführender Rechtsinstrumente eine weitere Annährung an den Zollkodex und seine Durchführungsvorschriften sowie an die Kombinierte Warennomenklatur erreicht. Diese Annäherung an den Besitzstand verläuft sehr zufrieden stellend und ist nahezu abgeschlossen. Der Bericht von 2002 stellt fest, dass der gegenwärtige Wortlaut des litauischen Zollkodex sehr weitgehend mit dem des Zollkodex der Gemeinschaften übereinstimmt. Im Bericht 2003 werden verstärkte Maßnahmen zur Entwicklung und zur Anwendung des informatisierten Zollsystems und zur Lösung der Interkonnektivitätsprobleme gefordert.
Die Verhandlungen über das Kapitel Zollunion sind abgeschlossen. Litauen hat keine Übergangsregelung beantragt.
Letzte Änderung: 23.02.2004