Estland

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2006 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlichtBericht der Kommission KOM(98) 705 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlichtBericht der Kommission KOM(1999) 504 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlichtBericht der Kommission KOM(2000) 704 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlichtBericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1747 - nicht im Amtsblatt veröffentlichtBericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1403 - nicht im Amtsblatt veröffentlichtBericht der Kommission KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1201 - nicht im Amtsblatt veröffentlichtVertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, dass der Bereich des freien Warenverkehrs kein wesentliches Hindernis für den Beitritt Estlands darstellen dürfte, vorausgesetzt, die derzeitige Reform der Rechtsvorschriften wird vor allem in den Bereichen Normung und Konformitätsbewertung fortgesetzt und verstärkt. Sie bekräftigte jedoch, dass trotz lobenswerter Bemühungen in den Bereichen Normung und Konformitätsbewertung gewisse Zweifel bleiben, ob die Rechtsangleichung in einigen technischen Bereichen wirklich weit reichend genug ist und zügig vorankommt und ob die erlassenen Vorschriften tatsächlich durchgesetzt werden.

Im Bericht vom November 1998 wurden in diesem Bereich nur gewisse Fortschritte verzeichnet, insbesondere bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes für Kraftfahrzeuge, Lebensmittel und Chemikalien. Ferner wurde beanstandet, dass die Gesetzgebung zur Umsetzung der Grundsätze des "neuen Konzepts" der Gemeinschaft bei Normung, Konformitätsprüfung, Zulassung und Marktüberwachung langsamer vorankam als erwartet.

In dem Bericht vom Oktober 1999 wurde betont, dass bei bestimmten Produktkategorien erhebliche Fortschritte erzielt wurden, während die Entwicklung in den Sektoren, für die das neue Konzept gilt, wesentlich schleppender verlief. Die größte Herausforderung stellte nach wie vor der Mangel an Personal und an klaren politischen Vorgaben dar.

Im Bericht vom November 2000 wurden Estland beachtliche Fortschritte insbesondere auf dem Gebiet der Normung und der Konformitätsbewertung bescheinigt.

In ihrem Bericht vom November 2001 vertrat die Kommission die Auffassung, dass Estland Fortschritte in bestimmten Bereichen erzielt hatte, darunter beim öffentlichen Auftragswesen und bei der Normung.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurden wiederum Fortschritte in bestimmten Bereichen wie der Konformitätsbewertung und der Normung verzeichnet.

In ihrem Bericht vom November 2003 stellte die Kommission fest, dass Estland noch punktuelle Veränderungen vornehmen muss, dass das Land jedoch dazu in der Lage sein dürfte, ab dem Zeitpunkt des Beitritts den gemeinschaftlichen Besitzstand umzusetzen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der freie Warenverkehr setzt die Beseitigung sämtlicher Handelsschranken voraus. Dazu gehören nicht nur die Zölle und die mengenmäßigen Beschränkungen, sondern auch alle Maßnahmen mit gleicher, d. h. protektionistischer Wirkung.

Wo es an harmonisierten technischen Vorschriften fehlt, gilt nach dem Urteil in der Rechtssache "Cassis de Dijon" der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der einzelstaatlichen Bestimmungen.

Bei der Harmonisierung ist die Europäische Gemeinschaft zu einem „ neuen Konzept " übergegangen. Sie schreibt nicht länger technische Lösungen vor, sondern legt lediglich grundlegende Anforderungen fest, welchen die Waren entsprechen müssen.

BEWERTUNG DER LAGE

Die Gesetzgebung zur Umsetzung der Grundsätze des neuen Konzepts bei Normung, Konformitätsbewertung, Zulassung und Marktaufsicht schreitet vor allem auf Grund der fehlenden Ressourcen nur noch langsam voran.

Das im April 1999 verabschiedete Gesetz über technische Vorschriften und Normen ist die wichtigste Rechtsgrundlage für die Annahme von Normen und die Einrichtung des amtlichen Normeninstituts. Die Übersetzung der Normen ins Estnische ist nicht länger vorgeschrieben, sodass sich die Übernahme der europäischen Normen beschleunigen dürfte. Nur 78 von insgesamt rund 7 000 europäischen Normen sind bisher angenommen worden. Eine klare Strategie für diesen Bereich ist noch nicht erkennbar. Das Estnische Zentrum für Normung hat im April 2000 seine Arbeit als amtliche Normenorganisation aufgenommen. Estland hat erhebliche Fortschritte bei der Übernahme europäischer Normen gemacht. Am 30. September 2000 waren in Estland insgesamt 4 670 europäische Normen angenommen und umgesetzt.

Das Gesetz über die Warenkonformitätsbewertung entspricht noch nicht den Grundsätzen des neuen Konzepts der Gemeinschaft. Die Ausarbeitung von Änderungen zu diesem Gesetz hat sich erheblich verzögert. Ein neues Gesetz, das im November 1999 angenommen worden war, trat im Januar 2001 in Kraft.

Im Januar 1999 trat ein neues Metrologiegesetz in Kraft, mit dem das unabhängige Estnische Zulassungsamt eingerichtet wurde. Das Gesetz schafft jedoch keine umfassende Rechtsgrundlage für die Zulassung, wie es beabsichtigt war. Eine Vollmitgliedschaft Estlands bei der Europäischen Akkreditierung ist daher abgelehnt worden. Im Juni 2000 wurden Änderungen zum Metrologiegesetz angenommen, um die Rechtsvorschriften in diesem Bereich an den gemeinsamen Besitzstand anzupassen.

Weitere Änderungen sind erforderlich, wenn das Gesetz in geeigneter Weise sowohl die Richtlinien nach dem alten Konzept als auch die Richtlinien nach dem neuen Konzept erfassen soll. Bei den sektorspezifischen Rechtsvorschriften in den Bereichen, für die das neue Konzept gilt, wurden in unterschiedlichem Maße Fortschritte erzielt. Größere Anstrengungen sind noch in den Bereichen Gasflaschen, Maschinen, Spielzeug und medizinische Geräte erforderlich. Im Jahr 2001 wurden die Rechtsvorschriften in den Bereichen Maschinensicherheit, Sprengstoffe, Medizinprodukte und Spielzeug angepasst. Im Bericht 2003 wird eine umfassende Angleichung der estnischen Rechtsvorschriften im Bereich des neuen Konzepts festgestellt; weitere punktuelle Angleichungen sind noch erforderlich.

Bei der Umsetzung der sektorspezifischen Rechtsvorschriften in den Bereichen, für die das alte Konzept gilt, gab es beträchtliche Fortschritte bei Lebensmitteln. Im Januar 2000 trat ein neues Rahmengesetz in Kraft. Weitere Erfolge waren auch bei Chemikalien und Arzneimitteln sowie bei Düngemitteln, pyrotechnischen Erzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Schuhen zu verzeichnen. Bei Kraftfahrzeugen sind keine größeren Fortschritte erzielt worden. Im Jahr 2002 konnten Fortschritte bei der Umsetzung des Besitzstands in den Bereichen Chemikalien, kosmetische Mittel und Arzneimittel verzeichnet werden. Auf dem Gebiet der Schusswaffenkontrolle wurde im Juni 2001 ein neues Waffengesetz verabschiedet, dessen Ziel die Angleichung der estnischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand ist. Im Bericht 2003 werden Verzögerungen bei der Umsetzung der europäischen Baurichtlinien festgestellt. Im nichtharmonisierten Sektor muss Estland die Klauseln zur gegenseitigen Anerkennung in das geltende Recht integrieren.

Zur Produktsicherheit, vgl. Abschnitt " Verbraucherschutz ".

Im März 2000 wurde eine Strategie für den Aufbau eines Informationssystems für das öffentliche Beschaffungswesen verabschiedet. Die neuen Rechtsvorschriften werden seit April 2001 angewendet und bedeuten einen Fortschritt bei der Angleichung an den gemeinsamen Besitzstand. Im Bericht 2003 wird festgestellt, dass die administrative Kapazität des Amts für das öffentliche Auftragswesen verstärkt werden müsste.

Die Verhandlungen über das Kapitel „Freier Warenverkehr" wurden abgeschlossen. Estland hat keine Übergangsregelungen beantragt.

Bei der Übernahme des gemeinsamen Besitzstandes betreffend die Zollunion hat Estland einige Fortschritte erzielt, von denen als wichtigster die Einführung von Zöllen für bestimmte Waren zu nennen ist. Bei den Freizonen kam das Land etwas voran. Auch 2001 wurden Fortschritte verzeichnet. Das Parlament nahm den neuen Zollkodex an, der im Juli 2002 in Kraft treten soll. Ziel des neuen Zollkodex ist es, das estnische Zollrecht in allen Bereichen an den EG-Zollkodex anzugleichen. Estland muss jedoch seine Anstrengungen fortsetzen, um die Wartezeit an der Grenze zu verringern und den Zollbetrug zu bekämpfen. Hinsichtlich der administrativen und operativen Kapazitäten zur Umsetzung des Besitzstands wurden 2002 Fortschritte festgestellt. Im Bericht 2003 wird festgestellt, dass Estland die aus den Beitrittsverhandlungen im Bereich Zollunion erwachsenden Verpflichtungen und Anforderungen im Wesentlichen erfüllt. Die Verhandlungen über die Zollunion wurden abgeschlossen. Es wurde keinerlei Übergangsregelung beantragt.

Letzte Änderung: 16.02.2004