Slowakei

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2004 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 703 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 511 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000)711 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(700) endg. - SEC (2001) 1754 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(700) endg. - SEC (2001) 1410 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEC(2003) 1209 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Ansicht, dass die Integration der slowakischen Industrie in den Binnenmarkt mittelfristig Probleme bereiten könnte. Um diese Probleme zu vermeiden, wurde die Slowakei aufgefordert, die bisher vor allem auf die Schwerindustrie ausgerichtete Industrie stärker zu diversifizieren und eine effizientere Umstrukturierung der Unternehmen vorzunehmen. Die Kommission vertrat auch die Auffassung, dass der Mangel an Investitionskapital ein Haupthindernis für die Umstrukturierung und die Diversifizierung darstellt. Ursache für diesen Mangel sind die geringen ausländischen Investitionen, die hohe Verschuldung und die insiderorientierte, undurchsichtige Art der Privatisierung.

Im Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass bei der Festlegung der Industriepolitik Fortschritte erzielt worden waren, ihre Umsetzung jedoch genau geprüft werden müsste. Es müssten beträchtliche Anstrengungen auf folgenden Gebieten unternommen werden: verstärkte Berücksichtigung der Wettbewerbsaspekte in der Industriepolitik und bei den Strategien für die Unternehmensumstrukturierungen, transparente Abwicklung der noch ausstehenden Privatisierungen, Förderung der ausländischen Direktinvestitionen.

Die Stellungnahme vom Oktober 1999 machte einige Probleme sichtbar, die Hindernisse bei der wirtschaftlichen Entwicklung darstellten, so zum Beispiel der Stand des Finanzsystems. Die neue slowakische Regierung bemühte sich, die Situation ihrer Industrie zu verbessern.

Im Bericht vom November 2000 wurde darauf hingewiesen, dass sich die slowakische Industriepolitik derjenigen der Europäischen Union angenähert hat, obwohl es weiterhin Probleme bei der Einhaltung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen gibt. Mit der Annahme einer langfristigen Industriestrategie wurden Fortschritte erzielt. Die zur Durchführung der Industriepolitik eingesetzte administrative Kapazität ist ausreichend. Die Besteuerung der KMU wurde vereinfacht, und die KMU-Förderungssysteme wurden gestrafft.

Im Bericht vom November 2001 wurde festgestellt, dass im Bereich der Privatisierung und der Investitionsförderung Fortschritte erzielt wurden. Bei der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Politikgestaltung und -koordinierung hingegen waren nur geringe Verbesserungen zu verzeichnen. Bei der Politik zur Förderung der KMU und zur Verbesserung ihres Umfelds ist die Slowakei deutlich vorangekommen.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurde auf die Fortschritte der Slowakei im Bereich der Industriepolitik und insbesondere in den Bereichen der Investitionsförderung und der Privatisierung hingewiesen. Die Politik zur Förderung der KMU wurde überprüft und das Unternehmensumfeld verbessert.

Im Bericht vom November 2003 wird festgestellt, dass die Slowakei die Verpflichtungen und Anforderungen aus den Beitrittsverhandlungen im Bereich der Industriepolitik und insbesondere im Bereich der KMU insgesamt gesehen erfüllt.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Ziel der Industriepolitik der EU ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, um den Lebensstandard anzuheben und ein hohes Beschäftigungsniveau sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist sie ausgerichtet auf die Förderung eines günstigen Umfelds für die Initiative und die Weiterentwicklung der Unternehmen in der gesamten Gemeinschaft sowie für die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und die Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung. Zur Umsetzung der Industriepolitik werden Instrumente aus mehreren Politikbereichen der Gemeinschaft eingesetzt. Dazu gehören sowohl Instrumente der Marktsteuerung (Produktspezifikation und Marktzugang, Handelspolitik, staatliche Beihilfen und Wettbewerbspolitik) als auch Maßnahmen zur Förderung der Strukturanpassung der Industrie (stabiles gesamtwirtschaftliches Umfeld, Technologie, Ausbildung usw.).

Damit die Beitrittsländer in der Lage sind, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, müssen sie zum Zeitpunkt des Beitritts über eine hinreichend wettbewerbsfähige Industrie verfügen. Dabei muss erkennbar sein, dass sie im Einklang mit Artikel 157 (vormals Artikel 130) EG-Vertrag eine Politik der offenen und wettbewerbsfähigen Märkte verfolgen. Die in den Europa-Abkommen vorgesehene gute Zusammenarbeit zwischen der EU und den Beitrittsländern in den Bereichen Industrie, Investitionen, Normung und Bewertung der Konformität mit den Gemeinschaftsvorschriften ist ebenfalls ein guter Gradmesser dafür, ob die Entwicklung der Beitrittsländer in die richtige Richtung geht.

BEWERTUNG DER LAGE

2002 hat die Slowakei den bestehenden Rechtsrahmen im Bereich der Industriepolitik konsolidiert. Es sind jedoch noch weitere Anstrengungen erforderlich, um eine wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten, besonders im Bereich der Konkurs- und Insolvenzvorschriften. Die erforderlichen Verwaltungsstrukturen sind vorhanden. Die ausländischen Investitionen nehmen zu und es wurden Anstrengungen unternommen, um die Investitionen insgesamt anzuregen. Umstrukturierungen und Privatisierungen machen Fortschritte.

Seit der Stellungnahme von 1997 hat die Slowakei die Entwicklung einer Unternehmenspolitik, die den Grundsätzen der Industriepolitik der EG entspricht, gut vorangebracht. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Übergangsregelungen wurden nicht beantragt (siehe Bericht 2002). Die Slowakei muss für die Koordinierung ihrer administrativen Strukturen sorgen und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen verbessern.

Was die Politik zu Gunsten der KMU anbelangt, so hat die Slowakei ihre globale Strategie für den Zeitraum 2002 - 2006 überarbeitet und insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Unternehmensumfelds eingeleitet.

Die Europäische Charta für Kleinunternehmen wurde im April 2002 gebilligt und soll im Übrigen fortgesetzt werden.

Die Verwaltungsstrukturen wurden angepasst, um den Bedürfnissen der KMU besser Rechnung zu tragen. Das Gleiche gilt für die Unterstützungsdienste für Unternehmen.

Der Zugang zu Finanzmitteln hingegen muss noch erleichtert werden.

Seit der Stellungnahme von 1997 hat die Slowakei bei der Einführung ihrer Politik zu Gunsten der KMU Fortschritte erzielt. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es wurden keine Übergangsregelungen beantragt, und die Slowakei ist ihren Verpflichtungen nachgekommen (siehe Bericht 2002).

Die Slowakei nimmt am dritten EU-Mehrjahresprogramm zur KMU-Förderung teil (1).

(1) Beschluss Nr. 3/98 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits vom 4. November 1998 zur Annahme der Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme der Slowakischen Republik am Programm der Gemeinschaft für kleine und mittlere Unternehmen.

Amtsblatt L 35 vom 9.2.1999

Letzte Änderung: 03.03.2004