Tschechische Republik

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2009 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 708 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 503 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 703 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1746 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1402 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1200 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Kommission die Auffassung, dass die meisten tschechischen Industriezweige bei der Integration in den Binnenmarkt keine größeren Probleme haben dürften, vorausgesetzt, die Tschechische Republik setzt ihre Umstrukturierungs- und Modernisierungsanstrengungen - im Falle der Schwerindustrie verstärkt - fort. Sie unterstrich ferner, dass langfristig Anstrengungen zur Stärkung der nicht preisgestützten Wettbewerbsfähigkeit und der Privatisierung unternommen werden müssen, um auch angesichts steigender Löhne und Produktionskosten noch wettbewerbsfähig zu bleiben.

Im Bericht vom November 1998 wurde betont, dass Anstrengungen erforderlich sind, um die Privatisierung strategisch wichtiger Unternehmen und die Umstrukturierung vor allem in der Stahlindustrie und in anderen Schwerindustrien voranzutreiben.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde darauf hingewiesen, dass die tschechische Industriepolitik seit dem vorangegangenen Bericht neu definiert worden sei, um die Revitalisierung der Industrie weiter voranzutreiben. Die Privatisierung sei gut vorangeschritten, aber in einigen Sektoren, wie der Stahlindustrie, seien weitere Anstrengungen erforderlich. In Bezug auf die KMU seien Fortschritte erzielt worden.

In dem Bericht vom November 2000 wurde darauf hingewiesen, dass die Regierung insbesondere über die Agentur zur Revitalisierung der Industrie die Umstrukturierung der Unternehmen gefördert und die Privatisierungen beschleunigt hatte; ausgenommen davon blieb lediglich die Stahlindustrie.

In dem Bericht vom November 2001 wurde festgestellt, dass Fortschritte bei der Weiterentwicklung der Industriepolitik erzielt wurden, dass Privatisierungen und Umstrukturierungen aber nur langsam vorankommen. Bei der Umsetzung der Politik zugunsten der KMU seien Fortschritte zu verzeichnen.

In dem Bericht vom Oktober 2002 wurde hervorgehoben, dass die tschechische Republik bei der Industriepolitik weitere Fortschritte erzielt hat, und zwar insbesondere in Bezug auf die Privatisierung und die Umstrukturierung sowie hinsichtlich der Politik zugunsten der KMU.

In dem Bericht vom November 2003 wird festgestellt, dass die tschechische Gesetzgebung auf dem Gebiet der Industriepolitik und der KMU im wesentlichen mit der Gemeinschaftsgesetzgebung übereinstimmt, dass der Privatisierungs- und Umstrukturierungsprozess auf den Gebieten Energie, Fernmeldewesen und Stahlindustrie aber noch nicht völlig abgeschlossen ist.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Ziel der Industriepolitik der EU ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, um den Lebensstandard anzuheben und ein hohes Beschäftigungsniveau sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist sie ausgerichtet auf die Förderung eines günstigen Umfelds für die Initiative und die Weiterentwicklung der Unternehmen in der gesamten Gemeinschaft sowie für die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und die Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung.

Zur Umsetzung der Industriepolitik werden Instrumente aus mehreren Politikbereichen der Gemeinschaft eingesetzt. Dazu gehören sowohl Instrumente der Marktsteuerung (Produktspezifikation und Marktzugang, Handelspolitik, staatliche Beihilfen und Wettbewerbspolitik) als auch Maßnahmen zur Förderung der Strukturanpassung der Industrie (stabiles gesamtwirtschaftliches Umfeld, Technologie, Ausbildung usw.).

Damit die Beitrittsländer in der Lage sind, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, müssen sie zum Zeitpunkt des Beitritts über eine hinreichend wettbewerbsfähige Industrie verfügen. Dabei muss erkennbar sein, dass sie im Einklang mit Artikel 157 (vormals Artikel 130) EG-Vertrag eine Politik der offenen und wettbewerbsfähigen Märkte verfolgen. Die in den Europa-Abkommen vorgesehene gute Zusammenarbeit zwischen der EU und den Beitrittsländern in den Bereichen Industrie, Investitionen, Normung und Bewertung der Konformität mit den Gemeinschaftsvorschriften ist ebenfalls ein guter Gradmesser dafür, ob die Entwicklung der Beitrittsländer in die richtige Richtung geht.

BEWERTUNG DER LAGE

Im Rahmen ihrer industriepolitischen Strategie führt die tschechische Republik das Operationelle Programm für die Industrie (2001 - 2006) durch, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Nutzung der Strukturfonds vorbereitet werden soll.

Das Investitionsförderungsgesetz ist im Januar 2002 in Kraft getreten.

Bei der Privatisierung und Umstrukturierung werden weiterhin Fortschritte erzielt, sie sind auf den Gebieten Energie, Fernmeldewesen und Stahlindustrie aber noch nicht völlig zu Ende geführt. Es sollte allerdings sichergestellt werden, dass diese Fortschritte mit der Regelung für die staatlichen Beihilfen im Einklang stehen und dass die Umstrukturierung weiter vorangetrieben wird.

Seit dem Bericht vom 1997 hat die tschechische Republik in allen Bereichen Anstrengungen unternommen. Dieses Kapitel wird vorläufig abgeschlossen. Es wurde keine Übergangsregelung beantragt. Die tschechische Republik ist ihren Verpflichtungen nachgekommen (Bericht 2002).

Was die Politik zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen anbelangt, so ist das Gesetz zur Unterstützung der KMU im Januar 2003 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz übernimmt die tschechische Republik die KMU-Definition der Gemeinschaft.

Die tschechische Republik ist im Jahr 2002 der Europäischen Charta der Kleinunternehmen beigetreten; darüber hinaus hat sie ihre mittelfristige Strategie zugunsten der KMU weiterhin verfolgt (2001 - 2004). Dennoch sind weitere Anstrengungen erforderlich, um das Unternehmensumfeld zu verbessern, die Verwaltungskapazität der für KMU zuständigen Dienststelle der Ministeriums für Industrie und Handel auszubauen und eine zentrale Beratungsstelle für KMU einzurichten.

Seit dem Bericht von 1997 hat die tschechische Republik beachtliche Fortschritte erzielt. Dieses Kapitel wird vorläufig abgeschlossen. Es wurde keine Übergangsregelung beantragt. Die tschechische Republik ist ihren Verpflichtungen nachgekommen.

Der Zugang zu Finanzmitteln sollte erleichtert und der Rechtsrahmen verbessert werden.

Die Tschechische Republik nimmt seit 1998 am Dritten Gemeinschaftsprogramm für KMU (1997 - 2000) teil (1).

See also

(1) Beschluss des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tschechischen Republik andererseits vom 25. November 1998 zur Annahme der Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme der Tschechischen Republik am Programm der Gemeinschaft für kleine und mittlere Unternehmen.

Amtsblatt L 6 vom 12.01.1999

Letzte Änderung: 03.03.2004