Litauen

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2007 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 706 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 507 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 707 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEC (2001) 1750 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEC(2002) 1406 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEC(2003) 1204 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Kommission die Ansicht, dass der größte Teil der litauischen Industrie mittelfristig in der Lage sein dürfte, die Probleme der Integration in den europäischen Binnenmarkt zu bewältigen, sofern die positiven Entwicklungen in Bezug auf die Umstrukturierung der Industrie und die Privatisierung fortgesetzt werden können.

In dem Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass Litauen insbesondere bei der Schaffung marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen für Unternehmen vorangekommen war.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde auf das neue industriepolitische Konzept der litauischen Regierung hingewiesen. Wegen der Russlandkrise und ihrer Auswirkungen auf die litauische Wirtschaft lag ein Schwergewicht des neuen Konzepts auf der Umstrukturierung der Industrie.

Im Bericht vom November 2000 wurde festgestellt, dass die Regierung die für die Umstrukturierung der gewerblichen Wirtschaft Litauens unerlässlichen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen weiter verbessert hatte, dass jedoch nur wenige Anstrengungen im Bereich ihrer praktischen Durchführung unternommen worden waren. Bei der Verbesserung des unternehmerischen Umfelds für die KMU und der Entwicklung der Basisinfrastrukturen waren Fortschritte erzielt worden.

Im Bericht vom November 2001 wurde betont, dass Litauen auf dem Gebiet der Industriepolitik bedeutende Fortschritte in den Bereichen der Unternehmensumstrukturierung, der Privatisierung und der Investitionsförderung sowie bei der Verbesserung des Umfelds der Unternehmen erzielt hatte. Bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit hingegen hatten sich die Fortschritte in Grenzen gehalten. Was die KMU anbelangte, so waren einige Fortschritte bei der Zuweisung von Mitteln, der Verbesserung des Unternehmensumfeldes, der Dezentralisierung und der Unterstützungsnetze zu verzeichnen gewesen.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurde ausgeführt, welche Fortschritte Litauen bei der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erzielt hat. Für die KMU haben sich das unternehmerische Umfeld, der Zugang zu Finanzmitteln sowie die Dienste zur Unterstützung von Unternehmen weiter verbessert. Im Bereich von Industrie- und KMU-Politik wurden die Vorbereitungen für die Strukturfonds fortgesetzt.

Im Bericht vom November 2003 wird die Ansicht vertreten, dass mit der Industriepolitik Litauens und der KMU-Politik die Forderungen der Beitrittsverhandlungen im Wesentlichen erfüllt werden. Litauen muss sich jedoch weiterhin um die Stärkung seiner Verwaltungskapazitäten bemühen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Ziel der Industriepolitik der EU ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, um den Lebensstandard anzuheben und ein hohes Beschäftigungsniveau sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist sie ausgerichtet auf die Förderung eines günstigen Umfelds für die Initiative und die Weiterentwicklung der Unternehmen in der gesamten Gemeinschaft sowie für die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und die Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung. Zur Umsetzung der Industriepolitik werden Instrumente aus mehreren Politikbereichen der Gemeinschaft eingesetzt. Dazu gehören sowohl Instrumente der Marktsteuerung (Produktspezifikation und Marktzugang, Handelspolitik, staatliche Beihilfen und Wettbewerbspolitik) als auch Maßnahmen zur Förderung der Strukturanpassung der Industrie (stabiles gesamtwirtschaftliches Umfeld, Technologie, Ausbildung usw.).

Damit die Beitrittsländer in der Lage sind, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, müssen sie zum Zeitpunkt des Beitritts über eine hinreichend wettbewerbsfähige Industrie verfügen. Dabei muss erkennbar sein, dass sie im Einklang mit Artikel 157 (vormals Artikel 130) EG-Vertrag eine Politik der offenen und wettbewerbsfähigen Märkte verfolgen. Die in den Europa-Abkommen vorgesehene gute Zusammenarbeit zwischen der EU und den Beitrittsländern in den Bereichen Industrie, Investitionen, Normung und Bewertung der Konformität mit den Gemeinschaftsvorschriften ist ebenfalls ein guter Gradmesser dafür, ob die Entwicklung der Beitrittsländer in die richtige Richtung geht.

BEWERTUNG DER LAGE

Litauen hat die Umsetzung seiner Industriestrategie fortgeführt und sich vor allem auf fünf Schwerpunktbereiche konzentriert: Innovation, nationale Qualitätssicherung, Infrastruktur für Konformitätsbewertung, Strategie für die Entwicklung und Förderung der Exporte und KMU-Entwicklung. Auch bei den Investitionen, der Umstrukturierung und der Privatisierung ist Litauen vorangekommen. Die derzeitigen Bemühungen müssen fortgesetzt werden, um die Integration der Unternehmen in den Binnenmarkt zu ermöglichen, Investitionen zu fördern und bestimmte Industriezweige umzustrukturieren.

Seit der Stellungnahme von 1997 hat Litauen auf dem Gebiet der Industriepolitik beachtliche Fortschritte erzielt. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Übergangsregelungen wurden nicht beantragt. Litauen ist seinen Verpflichtungen nachgekommen (siehe Bericht 2002). Allerdings sollten noch weitere Anstrengungen zur Verbesserung des administrativen Umfelds der Unternehmen, zur Förderung des Dialogs mit der Industrie und zur Umsetzung der Industriepolitik unternommen werden.

Was die KMU anbetrifft, so ist Litauen sowohl bei der Umsetzung der Politik als auch bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen vorangekommen. Nun gilt es vor allem noch, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, die Koordinierung zwischen den verschiedenen für KMU zuständigen Einrichtungen voranzutreiben und diesen Sektor auf die Integration in den Binnenmarkt vorzubereiten.

Seit der Stellungnahme von 1997 betreibt Litauen eine Politik zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Übergangsregelungen wurden nicht beantragt. Litauen ist seinen Verpflichtungen nachgekommen (siehe Bericht 2002). Doch sollte sich das Land noch um die Förderung der unternehmerischen Initiative und die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen bemühen.

Letzte Änderung: 08.03.2004