Ungarn

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2001 endg.]Bericht der Kommission [KOM(98) 700 endg.]Bericht der Kommission [KOM(1999) 505 endg.]Bericht der Kommission [KOM(2000) 705 endg.]Bericht der Kommission [SEK (2001) 1748 endg.]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1404 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1205 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

INHALT

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 war die Europäische Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Ungarn noch weitere Maßnahmen zur Anpassung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand unternehmen müsse, obgleich bei der Durchführung der im Weißbuch über die Länder Mittel- und Osteuropas und den Binnenmarkt (1995) aufgeführten Maßnahmen schon erhebliche Fortschritte erzielt worden seien.

In dem Bericht vom November 1998 beurteilte die Kommission die Umsetzung

des gemeinschaftlichen Besitzstandes in Ungarn insgesamt als zufriedenstellend; allerdings bedurfte es noch erheblicher Anstrengungen, um die begonnenen Maßnahmen voran zu treiben. Der Fischereisektor hatte eine gültige Rechtsgrundlage erhalten, doch mussten die Regelungsorgane und Kontrollbehörden verstärkt werden.

In dem Bericht vom Oktober 1999 wurden geringe Fortschritte im Hinblick auf die mittelfristige Übernahme der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Harmonisierung der Rechtsvorschriften festgestellt. Im Bereich der Fischerei sind weitere Anstrengungen erforderlich, obgleich sie wegen der geographischen Lage Ungarns nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Der Bericht vom November 2000 unterstreicht, dass Ungarn über ein solides Fundament für die Umsetzung des gemeinsamen Besitzstandes verfügt, der Ausbau der Verwaltungskapazitäten aber durch das schleppende Tempo der Entscheidungsfindung in Bezug auf die Mechanismen der gemeinsamen Marktorganisationen und die Strukturen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) behindert wurde. In der Fischerei sind seit 1999 keinerlei Fortschritte zu verzeichnen.

Dem Bericht vom November 2001 ist zu entnehmen, dass Ungarn seine Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand fortgeführt hat. Es gibt aber noch viel zu tun. So fehlt dem Agrarsektor die nötige Wettbewerbskraft. Die Flurbereinigung und der Markt für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke werfen weiterhin Probleme auf.

In der Fischerei sind keine weiteren Fortschritte bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand zu verzeichnen. Fortschritte gab es dagegen beim Ausbau der Verwaltungskapazität. Insbesondere wurde für den Sachbereich Fischerei im Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Personal eingestellt.

Der Bericht vom Oktober 2002 weist darauf hin, dass in Ungarn seit dem letzten Bericht kaum Fortschritte in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei erzielt wurden.

Der Bericht von November 2003 zeigt, dass Ungarn seit den letzten Berichten in den meisten Bereichen Fortschritte gemacht hat. Was die Fischerei angeht, so scheint Ungarn in der Lage zu sein, seine Verpflichtungen bis auf wenige Ausnahmen alle einzuhalten.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zielt darauf ab, ein modernes Agrarsystem zu erhalten und zu entwickeln, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, für eine Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen und den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu verwirklichen.

Das Europa-Abkommen bildet den Rechtsrahmen für den Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen Ungarn und der Europäischen Gemeinschaft und zielt auf eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Modernisierung, Umstrukturierung und Privatisierung der ungarischen Landwirtschaft und Agro-Nahrungsmittelindustrie sowie bei den Pflanzenschutznormen ab. Das Weißbuch über die Staaten Mittel- und Osteuropas und den Binnenmarkt (1995) deckt die Rechtsvorschriften in den Bereichen Veterinär-, Pflanzenschutz- und Futtermittelkontrollen sowie Bestimmungen für die Vermarktung der Erzeugnisse ab. Mit diesen Rechtsvorschriften sollen der Schutz der Verbraucher, der öffentlichen Gesundheit sowie der Tier- und Pflanzengesundheit gewährleistet werden.

Die Gemeinsame Fischereipolitik umfasst die gemeinsame Marktorganisation, die Strukturpolitik, die Abkommen mit Drittländern, die Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischereiressourcen und die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet.

Das Europa-Abkommen enthält Bestimmungen über den Handel mit Fischereierzeugnissen zwischen der Gemeinschaft und Ungarn. Das Weißbuch sieht keine Maßnahmen in diesem Sektor vor.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zielt darauf ab, ein modernes Agrarsystem zu erhalten und zu entwickeln, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, für eine Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen und den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu verwirklichen.

Das Europa-Abkommen bildet den Rechtsrahmen für den Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen Ungarn und der Europäischen Gemeinschaft und zielt auf eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Modernisierung, Umstrukturierung und Privatisierung der ungarischen Landwirtschaft und Agro-Lebensmittelindustrie sowie bei den Pflanzenschutznormen ab. Das Weißbuch über die Staaten Mittel- und Osteuropas und den Binnenmarkt (1995) deckt die Rechtsvorschriften in den Bereichen Veterinär-, Pflanzenschutz- und Futtermittelkontrollen sowie Bestimmungen für die Vermarktung der Erzeugnisse ab. Mit diesen Rechtsvorschriften sollen der Schutz der Verbraucher, der öffentlichen Gesundheit sowie der Tier- und Pflanzengesundheit gewährleistet werden.

Die Gemeinsame Fischereipolitik umfasst die gemeinsame Marktorganisation, die Strukturpolitik, die Abkommen mit Drittländern, die Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischereiressourcen und die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet.

Das Europa-Abkommen enthält Bestimmungen über den Handel mit Fischereierzeugnissen zwischen der Gemeinschaft und Ungarn. Das Weißbuch sieht keine Maßnahmen in diesem Sektor vor.

BEWERTUNG DER LAGE

Landwirtschaft

Seit dem letzten Bericht hat Ungarn große Fortschritte gemacht, insbesondere was das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB), die staatlichen Beihilfen, die Qualitätspolitik und den ökologischen Landbau angeht. Im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich kann Ungarn die Einhaltung der Maßnahmen in Bezug auf Veterinärkontrollen bei Tieren, der gemeinsamen Maßnahmen und der Pflanzenschutzmaßnahmen gewährleisten. Bei der Einrichtung der Zahlstelle und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (IVKS) kommt es jedoch nach wie vor zu starken Verzögerungen. Dasselbe gilt für die Bereiche Landentwicklung, öffentliche Gesundheit und Gründung von Erzeugerorganisationen.

Fischerei

Ungarn ist keine Vertragspartei eines internationalen Fischereiabkommens. Das Land hält seine Verpflichtungen im Großen und Ganzen ein, muss jedoch seine Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand anpassen. Das Verwaltungspersonal in diesem Bereich muss verstärkt und eine kohärente Fischereipolitik eingeführt werden. Darüber hinaus wird Ungarn sehr empfohlen, Erzeugerorganisationen einzurichten.

Letzte Änderung: 27.02.2004