Bulgarien

BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2008 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 707 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 501 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 701 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1744 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1400 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. - SEK(2003) 1210 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2004) 657 endg. - SEK(2004) 1199 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2005) 534 endg. - SEK(2005) 1532 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 157 vom 21.06.2005]

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 war die Europäische Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Bulgarien mit der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand noch sehr wenig vorangekommen ist. Bevor Bulgarien die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Pflichten übernehmen könne, seien grundlegende Reformen in seiner Agrarpolitik erforderlich.

Der Bericht vom November 1998 hielt gewisse Fortschritte im Hinblick auf die kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft fest. Auch die Liberalisierung der Agrarpreise und die Beseitigung der Ausfuhrabgaben und nichtmengenmäßigen Ausfuhrbeschränkungen wurde vorangetrieben. In vielen Bereichen wurden jedoch weitere Anstrengungen verlangt, so unter anderem bei der Landreform.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurden zwar Fortschritte bei der Angleichung, insbesondere im Agrarsektor, festgestellt, aber die wirksame Anwendung der in nationales Recht umgesetzten Maßnahmen ist hauptsächlich auf Grund fehlender finanzieller Mittel weiterhin mit Schwierigkeiten verbunden. Es sind noch weitere Anstrengungen erforderlich, insbesondere im Bereich der Tierhaltung und des Bodenmarkts.

In der Fischereipolitik hat Bulgarien seine ersten Maßnahmen erlassen. Es hat auch die meisten UN-Übereinkommen und Konventionen im Fischereisektor unterzeichnet und einige davon ratifiziert.

Im Bericht vom November 2000 wurden die beträchtlichen Fortschritte dargestellt, die Bulgarien im Agrarsektor gemacht hat, vor allem im Wein- und im Getreidesektor. Jedoch gibt es nur wenig private Investitionen, gibt es noch keinen transparenten funktionierenden Grundstücksmarkt und entsprechen die Rechtsvorschriften über die gemeinsamen Marktorganisationen noch nicht der GAP. In den Bereichen Tier- und Pflanzengesundheit sind Rechtsvorschriften erlassen worden, aber die zu ihrer Durchführung eingesetzten technischen Mittel und Humanressourcen reichen noch nicht aus. Im Bereich der Fischerei wird Bulgarien noch erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um den gemeinschaftlichen Besitzstand umzusetzen und die Gemeinsame Fischereipolitik anwenden zu können.

Aus dem Bericht vom November 2001 geht hervor, dass Bulgarien zufrieden stellende Fortschritte bei der Rechtsangleichung erzielt hat. Die SAPARD-Stelle hat eine teilweise Akkreditierung von der Europäischen Kommission erhalten.

Im Bereich der Fischerei ist mit der Verabschiedung des Fischerei- und Aquakulturgesetzes im April 2001 ein wesentlicher Fortschritt erzielt worden. Außerdem sind nicht zu vernachlässigende Verbesserungen auf institutioneller und operationeller Ebene festgestellt worden. So ist die Verwaltungskapazität im Bereich der Ressourcenbewirtschaftung, -inspektion und -kontrollen verstärkt worden und wurden gute Fortschritte bei der Schaffung des Fangflottenregisters gemacht.

Im Bericht vom Oktober 2002 werden die von Bulgarien im Bereich der Rechtsangleichung und des Aufbaus des institutionellen Rahmens gemachten Fortschritte betont. Dagegen sind bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften keine solchen Fortschritte verzeichnet worden. Im Bereich der Fischerei sind bei der Verabschiedung und Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik Bemühungen unternommen worden.

Aus dem Bericht vom November 2003 geht hervor, dass Bulgarien bei den horizontalen Fragen gute Fortschritte erzielt hat, bei der Einführung der gemeinsamen Marktorganisationen jedoch in Verzug geraten ist. Bei der Entwicklung des ländlichen Raums sowie dem Veterinär- und dem Pflanzenschutzsektor sind Fortschritte gemacht worden. Im Bereich der Fischerei hat Bulgarien seit dem letzten Bericht zahlreiche Bemühungen unternommen.

Dem Bericht vom Oktober 2004 zufolge waren Fortschritte bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und der Verstärkung der Verwaltungskapazitäten erzielt worden. Bulgarien hatte auch bei den horizontalen Fragen wie der Anwendung des EAGFL und der Entwicklung der gemeinsamen Marktorganisationen gute Fortschritte gemacht.

Im Bericht vom Oktober 2005 wird festgestellt, dass Bulgarien die Verpflichtungen und Anforderungen erfüllt, die sich auch den Beitrittsverhandlungen hinsichtlich bestimmter horizontaler Fragen ergeben. Bei den operativen Systemen sowie im Veterinärbereich sind jedoch größere Anstrengungen notwendig. Im Bereich der Fischerei müssen bei der Bewirtschaftung der Ressourcen und dem Erlass der Rechtsvorschriften über die Marktpolitik noch Fortschritte gemacht werden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Januar 2007 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zielt darauf ab, ein modernes Agrarsystem zu erhalten und zu entwickeln, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, für eine Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen und den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu verwirklichen.

Das Europa-Abkommen bildet den Rechtsrahmen für den Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen Bulgarien und der Europäischen Gemeinschaft und zielt auf eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Modernisierung, Umstrukturierung und Privatisierung der bulgarischen Landwirtschaft und Agro-Nahrungsmittelindustrie sowie bei den Pflanzenschutznormen ab. Das Weißbuch über die Staaten Mittel- und Osteuropas und den Binnenmarkt (1995) deckt die Rechtsvorschriften in den Bereichen Veterinär-, Pflanzenschutz- und Futtermittelkontrollen sowie Bestimmungen für die Vermarktung der Erzeugnisse ab. Mit diesen Rechtsvorschriften sollen der Schutz der Verbraucher, der öffentlichen Gesundheit sowie der Tier- und Pflanzengesundheit gewährleistet werden.

Die Gemeinsame Fischereipolitik umfasst die gemeinsame Marktorganisation, die Strukturpolitik, die Abkommen mit Drittländern, die Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischereiressourcen und die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet.

Das Europa-Abkommen enthält Bestimmungen über den Handel mit Fischereierzeugnissen zwischen der Gemeinschaft und Bulgarien. Das Weißbuch sieht keine Maßnahmen in diesem Sektor vor.

BEWERTUNG DER LAGE

Landwirtschaft

Bulgarien hat die Verhandlungen über dieses Kapitel vorläufig abgeschlossen und ist in den Genuss einiger Übergangsregelungen gekommen. Im Allgemeinen hält es die Verpflichtungen ein und entspricht den Anforderungen, die sich aus den Beitrittsverhandlungen ergeben.

Bei der Einrichtung der Zahlstelle ist kein Fortschritt gemacht worden: die diesbezüglichen Rechtsvorschriften müssen noch erlassen werden. Außerdem muss ein Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (INVEKOS) eingeführt werden.

Die für die gemeinsamen Marktorganisationen (GMO) erforderlichen Strukturen sind noch nicht vorhanden. Bei den Rechtsvorschriften sind keine Fortschritte im Milchsektor zu verzeichnen, dagegen jedoch in den Sektoren Wein, Zucker sowie Obst und Gemüse.

Im Bereich der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums wurde dem Land eine dreijährige Übergangszeit gewährt.

Außerdem sind besondere Anstrengungen im Bereich der Rechtsangleichung im Veterinärbereich zu unternehmen, insbesondere durch den Erlass des Veterinärrahmengesetzes. Die Anstrengungen müssen dringend auf die Tierseuchenbekämpfung, den Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die den Veterinärbereich betreffenden Gesundheitsvorschriften und das Wohlbefinden der Tiere konzentriert werden.

Fischerei

Insgesamt wird festgestellt, dass Bulgarien seinen Verpflichtungen nachkommt und den sich aus den Beitrittsverhandlungen im Bereich der staatlichen Beihilfen und der internationalen Fischereiabkommen ergebenden Anforderungen genügt.

Verstärkte Anstrengungen sind jedoch in den Bereichen Bestandsbewirtschaftung und Flottenmanagement erforderlich, indem die Überwachungs- und Kontrollinstrumente konsolidiert werden, einschließlich der Einführung des Systems zur Überwachung der Schiffe.

Es sind Fortschritte erforderlich, um die gemeinsamen Marktorganisationen (GMO) und die für die Verwaltung und Überwachung dieses Sektors erforderlichen Verwaltungskapazitäten zu entwickeln.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen und Bulgarien hat keine

Letzte Änderung: 01.02.2006