Kroatien – Beschäftigung und Soziales

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1326 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Im Bericht 2010 werden ein guter Angleichungsstand aber auch Defizite im Bereich Arbeitsrecht, Sozialschutz, Bekämpfung von Diskriminierung und Chancengleichheit von Mann und Frau festgestellt. Auch der soziale Dialog muss verbessert werden.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Der gemeinschaftliche Besitzstand im Sozialbereich erstreckt sich auf Mindestnormen in den Bereichen Arbeitsrecht, Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz, soziale Sicherheit sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Das wichtigste Instrument, mit dem die EG die Verwirklichung ihrer Beschäftigungsstrategie unterstützt, ist der Europäische Sozialfonds, mit dessen Mitteln auch die Anstrengungen im Bereich der sozialen Eingliederung gefördert werden (Kapitel 22 behandelt sämtliche Strukturinstrumente einschließlich der Regeln für ihre praktische Umsetzung). Die Mitgliedstaaten beteiligen sich am sozialen Dialog auf europäischer Ebene und an den EU-Initiativen in den Bereichen Beschäftigung, soziale Eingliederung und soziale Sicherheit.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Gute Fortschritte wurden im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung festgestellt. Hier hat die Angleichung an den Besitzstand ein gutes Maß erreicht.

Allerdings bestehen nach wie vor Lücken bei der Angleichung der Rechtsvorschriften, insbesondere bei der Umsetzung der Richtlinien zum Arbeitsrecht und im Bereich der Bekämpfung von Diskriminierungen und der Gewährleistung der Gleichstellung.

Die Verwaltungskapazität in diesem Bereich muss weiter ausgebaut werden.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 – SEK(2009) 1333 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht vom Oktober 2009 stellte fest, dass die Rechtsangleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand zufriedenstellend war. Allerdings sollte die Verwaltungskapazität des Landes verstärkt werden, um eine wirksame Umsetzung und Durchführung des Besitzstands in diesem Bereich sicherzustellen.

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK (2008) 2694 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht vom November 2008 unterstrich die erzielten Fortschritte im Rahmen der vollständigen Angleichung der Rechtsvorschriften. Die Stärkung der Verwaltungskapazitäten blieb mit Blick auf die Beitrittsverhandlungen weiterhin eine wichtige Aufgabe.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK (2007) 1431 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht vom November 2007 hob die Fortschritte hervor, die im Bereich der Schaffung von Arbeitsplätzen und dem Abbau der Arbeitslosigkeit erzielt wurden. Die Entwicklung in anderen Bereichen, wie insbesondere der Mobilität der Arbeitskräfte, war weiterhin unzureichend.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. – SEK(2006) 1385 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht vom November 2006 stellte fest, dass Anstrengungen vonnöten sind, um die geringen Verwaltungskapazitäten in diesem Bereich zu stärken.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. – SEK(2005) 1424 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht vom November 2005 wurde festgestellt, dass sich die Rechtsetzungstätigkeit auf die Bereiche Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz beschränkt hat, wobei allerdings versäumt wurde, die nötigen Vollzugskapazitäten aufzubauen.

Stellungnahme der Kommission [KOM(2004) 257 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrer Stellungnahme vom April 2004 äußerte die Kommission die Auffassung, dass Kroatien erhebliche und nachhaltige Anstrengungen unternehmen muss, um seine Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand anzugleichen.

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Letzte Änderung: 03.12.2010