Malta

1) BEZUG

Bericht der Kommission [KOM(1999) 69 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 508 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 708 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1206 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

2) INHALT

Seit der Stellungnahme von 1993 hat Malta Fortschritte gemacht. Insbesondere gilt dies für die Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in den Bereichen Arbeitsrecht, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Die getroffenen Maßnahmen sind jedoch nur zum Teil mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand konform. Es sind daher weitere Anstrengungen erforderlich, um die geltenden Bestimmungen zu ergänzen und um in den zentralen Bereichen eine mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand in Einklang stehende Anwendung dieser Bestimmungen zu gewährleisten. Der soziale Dialog dagegen hat in Malta Tradition, und es empfiehlt sich, zur weiteren Entwicklung dieses Dialogs auf dem bereits Erreichten aufzubauen.

Wichtig wäre, dass der Staat die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter anhält, einen zweiseitigen sozialen Dialog zu führen, insbesondere auf sektoraler Ebene.

Dem Bericht für das Jahr 2003 zufolge erfüllt Malta in den Bereichen Arbeitsrecht, Gleichbehandlung von Frauen und Männern, sozialer Dialog, Beschäftigungspolitik, soziale Eingliederung und Sozialschutz im Wesentlichen die aus den Beitrittsverhandlungen erwachsenden Verpflichtungen und Anforderungen und wird voraussichtlich in der Lage sein, die einschlägigen Vorschriften des Besitzstands vom Beitritt an anzuwenden.

Das Land erfüllt die Mehrzahl der Anforderungen an die Mitgliedschaft in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, öffentliche Gesundheit (in Bezug auf übertragbare Krankheiten), Europäischer Sozialfonds und die Umsetzung des Besitzstands in diesen Bereichen zu vervollständigen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Auf sozialem Gebiet bestehen neben verschiedenen spezifischen Aktionsprogrammen, insbesondere in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Europäischer Sozialfonds, gemeinschaftliche Rechtsvorschriften in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit von Frauen und Männern, Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für Wanderarbeitnehmer sowie Tabakerzeugnisse.

In allen diesen Bereichen setzen die Rechtsvorschriften der Union Mindestnormen fest mit Schutzklauseln für die am weitesten fortgeschrittenen Mitgliedstaaten.

Darüber hinaus sind der soziale Dialog und die Konsultation der Sozialpartner auf europäischer Ebene in Artikel 138 und 139 des Vertrags vorgesehen (vormals Artikel 118a und 118b).

BEWERTUNG DER LAGE

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1993 vertrat die Kommission die Auffassung, dass ein Beitritt Maltas keine größeren Schwierigkeiten im sozialen Bereich mit sich bringen würde. Nach wie vor ist die soziale Situation vergleichbar mit derjenigen der Mitgliedstaaten. Die Arbeitslosenquote (registrierte Arbeitslose) ist in den letzten Jahren angestiegen - auf über 5 % im Jahre 1999 -, doch liegt sie damit immer noch unter dem EU-Durchschnitt. Die Arbeitslosigkeit ist bei den Männern weit höher als bei den Frauen. Sie ist von 7 % im Jahr 2000 über 6,7 % 2001 und 7,4 % 2002 weiter gestiegen.

Dem Bericht für das Jahr 2003 zufolge sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die im Rahmen der Gemeinsamen Bewertung der beschäftigungsgpolitischen Prioritäten (JAP) festgelegten Prioritäten wirksam umzusetzen. Besonders wichtig sind Maßnahmen, um die Beschäftigungsquoten vor allem bei Frauen und älteren Arbeitnehmern anzuheben, den entstehenden Missverhältnisse zwischen geforderten und vorhandenen Qualifikationen zu begegnen, weitere Anreize zur Aufnahme einer Arbeit zu schaffen, die Schwarzarbeit einzudämmen und die öffentliche Arbeitsverwaltung weiter zu verbessern.

In Malta hat der soziale Dialog zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften Tradition. Entsprechend dem Konzept der EU-Mitgliedstaaten müsste dieser Dialog noch ausgebaut werden. Der maltesische Rat für wirtschaftliche Entwicklung, in dem Arbeitgeber, Gewerkschaften und andere relevante Verbände vertreten sind, wird von der Regierung zu wichtigen sozialen Fragen konsultiert. Dem Bericht für das Jahr 2003 zufolge sollten der dreiseitige soziale Dialog und der branchenbezogene zweiseitige soziale Dialog weiter gestärkt werden.

In den ersten Berichten der Kommission wurde von Anstrengungen im Bereich des Arbeitsrechts berichtet, die zur Angleichung der maltesischen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand unternommen worden waren, wie z. B. in Bezug auf die Arbeitsbedingungen der Teilzeitbeschäftigten.

Dem Bericht für das Jahr 2003 zufolge bedarf es in Malta noch der Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften über Zeitarbeit. Einige rechtliche Anpassungen sind erforderlich in Bezug auf die Entsendung von Arbeitnehmern, Übertragung von Unternehmen und Zahlungsunfähigkeit. Übergangsregelungen wurden in Bezug auf die Arbeitszeit (bis Ende Juli 2004) und in Bezug auf bestehende Tarifverträge in den betroffenen Sektoren (bis Ende Dezember 2004) vereinbart.

Die Umsetzung der neuen Gemeinschaftsvorschriften über die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Europäischen Gesellschaft (SE) sowie über die Information und Konsultation der Arbeitnehmer soll erst nach dem Beitritt erfolgen.

Zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern wurden seit 1992 mehrere Gesetze verabschiedet, um jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts auszuschließen. Im Januar 2000 hat Malta ein Gesetz über die Chancengleichheit erlassen, das im Oktober 2000 in Kraft getreten ist. Dem Bericht für das Jahr 2003 zufolge ist eine weitere Angleichung an den Besitzstand hinsichtlich der Gleichbehandlung in Betriebsrentensystemen und der Sozialversicherung erforderlich. Malta sollte außerdem die einschlägigen Durchführungsstrukturen schaffen.

Was die Bekämpfung von Diskriminierungen anbelangt, so hat Malta dem Bericht für 2003 zufolge die nicht die Beschäftigung betreffenden Aspekte der Richtlinie über Diskriminierungen aus Gründen der ethnischen Herkunft oder Rasse noch nicht umgesetzt. Außerdem muss die im Besitzstand vorgeschriebene Gleichstellungsstelle noch eingerichtet werden.

Im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz hat das Land eine grundlegende Überprüfung seiner Rechtsvorschriften eingeleitet. Vorschriften über die Arbeitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz sind am 1. Juli 2000 in Kraft getreten. Weitere Vorschriften, zum Mutterschutz am Arbeitsplatz und zum Schutz Jugendlicher am Arbeitsplatz, wurden im April 2000 erlassen.

Im Bericht für das Jahr 2003 wird festgestellt, dass die Gemeinschaftsvorschriften in diesem Bereich teilweise umgesetzt worden sind. Es bedarf weiterer Rechtsangleichungen in den Bereichen Bergbau, Fischereifahrzeuge und Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen. Die für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zuständige Behörde wurde geschaffen, bedarf aber noch weiterer Stärkung hinsichtlich ihrer personellen und technischen Ausstattung. Zur Gewährleistung einer wirksamen Anwendung des Besitzstandes sind nachhaltige Anstrengungen erforderlich. Die Umsetzung der Richtlinien über mobile Baustellen und Lärm am Arbeitsplatz muss noch erfolgen. In Bezug auf die von Arbeitnehmern verwendete Ausrüstung wurde Malta eine Übergangsfrist bis Ende Dezember 2005 eingeräumt.

Dem Bericht für das Jahr 2003 zufolge hat Malta im Bereich der öffentlichen Gesundheit kürzlich Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Besitzstandes in Bezug auf Tabakwaren erlassen. Die Rechtsvorschriften über die Kontrolle übertragbarer Krankheiten ist mit dem Besitzstand in Einklang gebracht worden. Allerdings muss die Durchführung noch gestärkt werden. Die Laborausstattung muss erneuert werden und außer Schulungsmaßnahmen im Bereich der modernen Epidemiologie ist auch ein Ausbau der EDV-Ausstattung erforderlich. Es sollten weitere Bemühungen unternommen werden, um das Gesundheitsüberwachungssystem so auszubauen, dass Daten und Indikatoren zur Verfügung gestellt werden können, die mit denjenigen des Gesundheitsüberwachungssystems der Gemeinschaft vergleichbar sind.

Im Bereich des Sozialschutzes wurde ein "Social Welfare Development Programme" geschaffen. Die öffentlichen Ausgaben in diesem Bereich, auch für die Erbringung von Dienstleistungen für die wachsende Zahl älterer Menschen, sind erheblich gestiegen. Weniger als 1,5 % der Arbeitskräfte sind Ausländer, von denen etwa die Hälfte aus EU-Mitgliedstaaten kommt. Malta und das Vereinigte Königreich haben ein bilaterales Abkommen auf Gegenseitigkeitsbasis über die Koordinierung der sozialen Sicherheit für Wanderarbeitnehmer geschlossen. Im Laufe des Jahres 2004 müssen die Kommission und Malta das Gemeinsame Memorandum zur sozialen Eingliederung abschließen, in dem die Hauptproblempunkte im Bereich der sozialen Eingliederung und die möglichen politischen Strategien aufgeführt werden. Auf dieser Grundlage sind auf nationaler Ebene dann eine integrierte Strategie und ein Aktionsplan zur sozialen Eingliederung auszuarbeiten.

Letzte Änderung: 20.01.2004