Slowenien

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2010 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 709 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 512 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 712 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1208 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In der Stellungnahme von Juli 1997 war die Europäische Kommission der Auffassung, dass Slowenien im Bereich der Sozialpolitik die bereits begonnenen Reformen weiterführen und den sozialen Dialog weiter ausbauen muss. Sie hat erklärt, dass Slowenien mittelfristig in der Lage sein dürfte, die Verpflichtungen der EU-Mitgliedschaft zu erfüllen, sofern weitere Anstrengungen unternommen werden.

Aus dem Bericht von November 1998 geht hervor, dass Slowenien bei seinen Angleichungsbemühungen hinsichtlich der Übernahme des Besitzstandes keinen ausreichenden Fortschritt erzielt hatte. Weitere Anstrengungen waren daher erforderlich, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Ferner musste die staatliche Arbeitsverwaltung ausgebaut werden.

In ihren Berichten von Oktober 1999 und aus dem Jahr 2000 kommt die Kommission zu der Einschätzung, dass die Gesamtsituation für Beschäftigung und Soziales besser wird, da die Reformen an Dynamik gewonnen haben. Einige Bereiche weisen jedoch immer noch einen gewissen Rückstand auf.

In ihrem Bericht des Jahres 2003 stellt die Kommission fest, dass Slowenien in den Bereichen Arbeitsrecht, Gleichbehandlung von Frauen und Männern, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, sozialer Dialog, öffentliche Gesundheit, Beschäftigungspolitik, soziale Eingliederung und Sozialschutz im Wesentlichen die aus den Beitrittsverhandlungen erwachsenen Verpflichtungen und Anforderungen erfüllt und das Land voraussichtlich in der Lage sein wird, die einschlägigen Vorschriften des Besitzstands vom Beitritt an anzuwenden.

Besonders geachtet werden muss jedoch noch auf die uneingeschränkte Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften im Bereich des Europäischen Sozialfonds einschließlich der Bekämpfung von Diskriminierungen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Neben den verschiedenen speziellen Aktionsprogrammen, insbesondere im Bereich der öffentlichen Gesundheit und des Europäischen Sozialfonds, umfassen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften die Bereiche Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit von Männern und Frauen, Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für Wanderarbeitnehmer sowie Tabakerzeugnisse.

In allen diesen Bereichen setzen die Rechtsvorschriften der Union im sozialen Bereich Mindestnormen mit Schutzklauseln für die am weitesten fortgeschrittenen Mitgliedstaaten fest.

Darüber hinaus sind der soziale Dialog und die Konsultation der Sozialpartner auf europäischer Ebene in Artikel 138 und 139 des Vertrags vorgesehen (vormals Artikel 118a und 118b).

BEWERTUNG DER LAGE

Dem Bericht des Jahres 2003 zufolge stehen die slowenischen Rechtsvorschriften im Bereich Arbeitsrecht weitgehend mit dem Besitzstand in Einklang. Eine Ausnahme bilden dabei die Vorschriften über die Arbeitszeit von Seeleuten und des Personals der Zivilluftfahrt. Bei den Rechtsvorschriften über Massenentlassungen sind noch einige Einzelheiten zu regeln. Zur Vollendung der Rechtsangleichung im Bereich Jugend hat Slowenien die entsprechenden Vorschriften erlassen. Der neue Besitzstand zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft wird voraussichtlich nach dem Beitritt umgesetzt.

Im Oktober 1998 wurde eine Neufassung des Beschäftigungs- und Arbeitslosenversicherungsgesetzes verabschiedet. Es soll Slowenien ermöglichen, eine „aktive" Beschäftigungspolitik zu betreiben, die Wiedereingliederung in das aktive Berufsleben zu fördern und Schwarzarbeit zurückzudrängen. Ende 1999 wurde ein Nationaler Aktionsplan im Bereich der Beschäftigung für die Jahre 2000 und 2001 angenommen.

Dem Bericht des Jahres 2003 zufolge sind auf dem Gebiet der Beschäftigungspolitk weitere Anstrengungen erforderlich, damit die im Rahmen der Gemeinsamen Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten festgelegten Prioritäten umgesetzt werden. Vor allem kommt es darauf an, Maßnahmen zugunsten der vom Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Menschen zu ergreifen und die Reform der allgemeinen und der beruflichen Bildung im Hinblick auf das lebenslange Lernen fortzuführen. Zur Eindämmung der nichtangemeldeten Erwerbstätigkeit und informellen Beschäftigung und zur Förderung der Aktivität im Alter sind intensive Bemühungen erforderlich.

Die Arbeitslosenquote geht seit 1998 zurück. Sie lag 1998 bei 7,4 %, 1999 bei 7,2 % und 2000 bei 6,6 %. Im Jahr 2002 lag sie bei 6 % und ist damit wieder leicht gestiegen.

Bereits im Bericht des Jahres 2000 wurde festgehalten, dass der soziale Dialog der drei Tarifpartner reibungslos funktioniert, beim Zweiparteiendialog jedoch weitere Fortschritte erforderlich sind. Kurz vor dem Beitritt heißt es im Bericht des Jahres 2003 nun, der administrative Rahmen sei vorhanden und insbesondere der dreiseitige soziale Dialog sei weit fortgeschritten. Der autonome zweiseitige Dialog und die Tarifverhandlungen zwischen den Organisationen der Sozialpartner, bei denen die Mitgliedschaft freiwillig ist, sollten hingegen sowohl auf sektoraler als auch auf betrieblicher Ebene weiter gefördert werden.

Im Juni 1999 wurde ein neues Gesetz über die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz verabschiedet. Inzwischen wurden acht Durchführungsverordnungen zur Umsetzung der EU-Bestimmungen angenommen. Slowenien nimmt seit Mai 2000 an den Gemeinschaftsprogrammen zur Förderung der Gesundheit, zur Bekämpfung des Krebs, zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und zur Prävention von Aids teil.

Dem Bericht des Jahres 2003 zufolge hat Slowenien die Rechtsangleichung weitgehend abgeschlossen. Für die Richtlinie zum Schutz gegen Gefährdung durch Lärm am Arbeitsplatz sowie die Richtlinien zum Schutz von Arbeitnehmern vor der Aussetzung von chemischen und biologischen Stoffen wurden dem Land Übergangszeiträume eingeräumt.

Im Bereich der öffentlichen Gesundheit hat Slowenien die Angleichung an den Besitzstand abgeschlossen. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung sollte 2004 weiter gestärkt werden, um die EU-Anforderungen im Bereich der Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erfüllen. Seit 2001 hat Slowenien bei der Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung und auf dem Gebiet der Gesundheitsausgaben gute Fortschritte gemacht.

Bezüglich der Gleichbehandlung von Mann und Frau musste Slowenien im Jahr 2000 noch das neue Gesetz über die Familien und Eltern gewährten Vorteile verabschieden und die Gleichbehandlung bei den betrieblichen Systemen der soziale Sicherheit gewährleisten.

Dem Bericht des Jahres 2003 zufolge hat Slowenien in diesem Bereich alle Rechtsvorschriften umgesetzt, so dass die slowenischen Bestimmungen nunmehr mit dem Besitzstand in Einklang stehen. Für die Anhörung von Fällen mutmaßlicher Ungleichbehandlung von Männern und Frauen und entsprechende Stellungnahmen zu derartigen Fällen wurde innerhalb des Gleichstellungsamts eigens eine mit der Durchführung betraute Behörde geschaffen.

Was die Bekämpfung von Diskriminierungen angeht, so ist die Rechtsangleichung weit gediehen, sie muss jedoch durch die noch ausstehende Einrichtung der Gleichstellungsstelle abgeschlossen werden.

2004 müssen die Kommission und Slowenien die Ausarbeitung des Gemeinsamen Memorandums zur sozialen Eingliederung abschließen, in dem die Hauptproblempunkte und die möglichen politischen Strategien in diesem Bereich definiert werden. Auf dieser Grundlage sind auf nationaler Ebene dann eine integrierte Strategie und ein Aktionsplan zur Förderung der sozialen Eingliederung zu formulieren.

Im Bereich des Sozialschutzes bedarf es konsequenter Bemühungen zur Durchführung der Reformen, die zur Verbesserung von Umfang und Wirksamkeit des sozialen Schutzes eingeleitet wurden.

Letzte Änderung: 19.01.2004