Slowakei

1) RECHTSAKT

Stellungnahme der Kommission KOM (1997) 2004 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlichtBericht der Kommission KOM (1998) 703 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.Bericht der Kommission KOM (1999) 511 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlichtBericht der Kommission KOM (2000) 711 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlichtBericht der Kommission KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1209 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlichtVertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme von Juli 1997 war die Europäische Kommission der Auffassung, dass die Slowakische Republik zwar seit 1993 eine Reihe wichtiger Schritte unternommen hat, dass jedoch die sozialen Reformen weitergeführt, der soziale Dialog ausgebaut und das Gesundheitssystem verbessert werden sollten. Ferner erklärte sie darin, dass die Slowakei in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie beim Arbeitsrecht erhebliche Fortschritte erzielen müsse, um die Angleichung an die EG-Normen sicherzustellen. Sie kam zu dem Schluss, dass dieses Land den Anforderungen für einen mittelfristigen Beitritt zur Union gerecht werden kann, sofern die bisherigen Anstrengungen fortgesetzt werden.

Aus dem Bericht von November 1998 geht hervor, dass Fortschritte im Bereich des Arbeitsrechts (insbesondere in Bezug auf die Chancengleichheit) sowie im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erzielt worden sind. In der Anwendung dieser Rechtsvorschriften habe man jedoch keine Fortschritte gemacht. Der soziale Dialog sei zum Stillstand gekommen. Mittlerweile ist der soziale Dialog unter besseren Voraussetzungen wieder in Gang gekommen. Im Juni 1999 trat ein Gesetz über die wirtschaftliche und soziale Partnerschaft in Kraft, und im Jahr 2000 wurde ein allgemeines Dreierabkommen unterzeichnet.

Im Bericht vom November 2000 wurde festgestellt, dass die Slowakei weitere Fortschritte erzielt hat, insbesondere im Bereich Arbeitsrecht.

Aus dem Bericht von 2003 geht hervor, dass die Slowakei im Wesentlichen den Verpflichtungen und Anforderungen aus den Beitrittsverhandlungen in den Bereichen Arbeitsrecht, Gleichbehandlung von Frauen und Männern, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, sozialer Dialog, Beschäftigungspolitik, Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Sozialschutz nachkommt.

Sie erfüllt außerdem teilweise die für den Beitritt erforderlichen Anforderungen in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Europäischer Sozialfonds und Bekämpfung der Diskriminierung. Dennoch sind insbesondere in diesen Bereichen weitere Bemühungen notwendig.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Neben den verschiedenen speziellen Aktionsprogrammen, insbesondere im Bereich der öffentlichen Gesundheit und des Europäischen Sozialfonds, umfassen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften die Bereiche Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit von Männern und Frauen, Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für Wanderarbeitnehmer sowie Tabakerzeugnisse.

In allen diesen Bereichen setzen die Rechtsvorschriften der Union Mindestnormen mit Sicherheitsklauseln für die am weitesten fortgeschrittenen Mitgliedstaaten fest.

Darüber hinaus sind der soziale Dialog und die Konsultation der Sozialpartner auf europäischer Ebene in Artikel 138 und 139 des Vertrags vorgesehen (vormals Artikel 118a und 118b).

BEWERTUNG DER LAGE

Seit der Stellungnahme vom Juli 1997 ist die Arbeitslosigkeit deutlich angestiegen, von 11,8 % im Jahr 1997 auf mehr als 16 % im Jahr 1999. Dieser Anstieg setzte sich im Jahr 2000 mit 18,7 % und im Jahr 2001 mit 19,4 % fort. Der Trend scheint sich jedoch umzukehren, denn die Arbeitslosigkeit ging von 18,6 % im Jahr 2002 auf 17,7 % im ersten Halbjahr 2003 zurück. Sie bleibt dennoch hoch.

Dem Bericht von 2003 zufolge sind im Bereich Beschäftigungspolitik weitere Anstrengungen notwendig, um den Verpflichtungen aus der gemeinsamen Bewertung der Prioritäten in diesem Bereich tatsächlich konsequent und effizient nachzukommen. Die Beschäftigungsquote insbesondere der Frauen und älteren Arbeitnehmer sollte erhöht und die regionalen Unterschiede ausgeglichen werden. Auch die Reform der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme, insbesondere des Systems für lebensbegleitende Bildung sollte beschleunigt werden.

Was den Europäischen Sozialfonds (ESF) betrifft, so wird im Bericht von 2003 darauf hingewiesen, dass sich die Einrichtung der Verwaltungsstrukturen für die Verwaltung des Fonds verzögert hat und ihr daher weiterhin besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Die regionale Verwaltung bereitet ebenfalls nach wie vor Sorge, da sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung der ESF-Programme nicht ausreichend vorbereitet ist.

Ein Gesetz über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz wurde 1997 verabschiedet. Allerdings werden die Rechtsvorschriften nicht konsequent angewandt. Im Bericht vom Oktober 1999 wird die weitere Rechtsetzung in diesem Bereich als dringlich bezeichnet. Die Kommission fordert die Slowakei im Bericht von November 2000 erneut auf, die Anstrengungen auf diesem Gebiet zu verstärken.

Aus dem Bericht von 2003 geht hervor, dass der Großteil der Rechtsvorschriften angenommen wurde und bis zum Beitritt in Kraft treten wird. Einige Anpassungen müssen jedoch noch vorgenommen werden, um die ordnungsgemäße Umsetzung des Besitzstandes, insbesondere der Rahmenrichtlinie (über Arbeitsschutz- und Präventionsdienste, Information, Schulung und Konsultation der Arbeitnehmer) und der Richtlinie über zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen zu gewährleisten.

Die Behörden, deren Aufgabe darin besteht, die Einhaltung der Rechtsvorschriften über Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten, wurden eingerichtet. Sie sollten dennoch durch neue Mitarbeiter verstärkt und technisch verbessert werden.

Die Slowakei hat im Bereich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beachtliche Fortschritte erzielt. Im Bereich der Chancengleichheit sind Fortschritte erzielt worden, zum Beispiel die Aufhebung des generellen Verbots der Nachtarbeit für Frauen. Die gleiche Entlohnung ist in einer im April 1998 in Kraft getretenen Gesetzesänderung verankert. Die Regierung verabschiedete 1997 einen Aktionsplan zur Frauenförderung. Außerdem wurde ein Zentrum für geschlechterspezifische Fragen eingerichtet, das Forschungs- und Informationsarbeit leisten wird. Im August 1999 trat eine Gesetzesänderung über das Kindergeld in Kraft, derzufolge dieses nicht mehr nur ausschließlich an Mütter gezahlt wird. Kurz vor dem Beitritt sind in der Slowakei somit alle für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern notwendigen Rechtsvorschriften in Kraft getreten. Einige rechtliche Angleichungen sind dennoch für die vollständige Anpassung an den Besitzstand nötig.

Dem Bericht von 2003 zufolge wurden im Bereich des Arbeitsrechts, vor allem seit den Änderungen am Arbeitsgesetzbuch im Mai 2003, die wesentlichen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft ordnungsgemäß in slowakisches Recht umgesetzt.

Es werden weitere Anstrengungen zur Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Arbeitszeit von Seeleuten und des Flugpersonals der Zivilluftfahrt erwartet. Die Umsetzung der neuen Teile des Besitzstandes über die Beteiligung der Arbeitnehmer in Europa ist erst nach dem Beitritt vorgesehen.

Was den sozialen Dialog betrifft, so wurden zwar kurz vor dem Beitritt die administrativen Strukturen eingerichtet, sie müssen aber noch stufenweise verbessert werden. In diesem Zusammenhang sollte ein autonomer bilateraler sozialer Dialog gefördert werden, damit mehr Arbeitnehmer und Unternehmen in den Genuss von Tarifvereinbarungen kommen.

Dem Bericht von 2003 zufolge muss im Bereich öffentliche Gesundheit die Umsetzung der Rechtsvorschriften des Besitzstandes über die Bekämpfung des Tabakkonsums noch abgeschlossen werden. Bei der Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten muss die Slowakei zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Kapazitäten gemäß den Anforderungen der Union auszubauen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Verbesserung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung und den Ausgaben im Gesundheitswesen gewidmet werden.

Im Laufe des Jahres 2004 sollen die Kommission und die Slowakei eine gemeinsame Vereinbarung über die soziale Eingliederung abschließen, in der die wichtigsten Aufgaben zur Förderung der sozialen Eingliederung sowie maßgebliche Leitlinien für die Politik in diesem Bereich festgelegt werden. Auf dieser Basis sollten dann auf nationaler Ebene eine integrierte Strategie und ein Aktionsplan für soziale Eingliederung entwickelt werden.

Große Anstrengungen sind auch bei den beschlossenen Reformen des Sozialschutzes, insbesondere bei der Reform des Gesundheitswesens und der Rentenreform erforderlich.

Im Bereich Bekämpfung der Diskriminierung wurde der gemeinschaftliche Besitzstand nur teilweise, und zwar in den Bereichen sexuelle Neigung, Invalidität, Rasse oder ethnischer Herkunft umgesetzt. Alle slowakischen Rechtsvorschriften müssen noch angeglichen werden, und die Behörde zur Förderung der Gleichbehandlung, die im Besitzstand vorgesehen ist, muss noch eingerichtet werden. Trotz der anhaltenden Anstrengungen befindet sich die Roma-Minderheit immer noch in einer schwierigen Lage (Diskriminierung beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gerichten und öffentlichen Dienstleistungen). Zur Verbesserung dieser Situation sind noch beachtliche Anstrengungen erforderlich.

Letzte Änderung: 16.01.2004