Tschechische Republik

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2009 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 708 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 503 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 703 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1200 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, dass die Tschechische Republik in der Lage sein müsste, den aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen im Bereich der Sozialpolitik mittelfristig nachzukommen, wenn sie ihre Bemühungen fortsetzt. Der Bericht vom November 1998 fügt dieser ersten Bewertung keine wesentlichen Änderungen hinzu, da in diesem Bereich bislang keine Fortschritt erzielt wurden.

Dem Bericht vom Oktober 1999 war zu entnehmen, dass die tschechische Regierung verschiedene beschäftigungspolitische Maßnahmen ergriffen hatte, dass die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands jedoch nicht wie erhofft fortgeschritten war.

Dem Bericht vom Oktober 2000 war zu entnehmen, dass die tschechischen Behörden nach einer Verlangsamung jetzt neue Fortschritte bei der Übernahme der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften machen. Dies ist den Bereichen Arbeitsrecht und Gleichbehandlung zugute gekommen. Die Umsetzung in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie öffentliche Gesundheit war dagegen noch lückenhaft.

In den Bereichen Arbeitsrecht, Gleichbehandlung von Frauen und Männern, sozialer Dialog, öffentliche Gesundheit, Beschäftigungspolitik, soziale Eingliederung und Sozialschutz erfüllt die Tschechische Republik im Wesentlichen die Verpflichtungen und Anforderungen aus den Beitrittsverhandlungen und wird voraussichtlich in der Lage sein, vom Tag des Beitritts an die einschlägigen Vorschriften des Besitzstands anzuwenden.

In Bezug auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz, den Europäischen Sozialfonds und die Bekämpfung von Diskriminierungen erfüllt die Tschechische Republik größtenteils die mit der EU-Mitgliedschaft verbundenen Anforderungen. Zum Abschluss der Beitrittsvorbereitungen sind im Hinblick auf diese Bereiche weitere Anstrengungen erforderlich.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Neben den verschiedenen speziellen Aktionsprogrammen, insbesondere im Bereich der öffentlichen Gesundheit und des Europäischen Sozialfonds, umfassen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften die Bereiche Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit von Männern und Frauen, Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für Wanderarbeitnehmer sowie Tabakerzeugnisse.

In allen diesen Bereichen setzen die Rechtsvorschriften der Union Mindestnormen mit Schutzklauseln für die am weitesten fortgeschrittenen Mitgliedstaaten fest.

Darüber hinaus sind der soziale Dialog und die Konsultation der Sozialpartner auf europäischer Ebene in Artikel 138 und 139 des Vertrags vorgesehen (vormals Artikel 118a und 118b).

BEWERTUNG DER LAGE

1999 erreichte die Arbeitslosigkeit 8,7 % (1998: 6,5 %). In den drei darauf folgenden Jahren ging sie ständig zurück und betrug 2002 7,3 %. Diese Tendenz hat sich in den ersten vier Monaten des Jahres 2003 in ihr Gegenteil verkehrt. Die offiziellen Arbeitslosenzahlen sind nach wie vor hoch. Es bestehen weiterhin erhebliche regionale Unterschiede, und die Arbeitslosenrate ist bei Frauen höher als bei Männern.

Im Mai 1999 verabschiedete die Regierung einen nationalen Beschäftigungsplan, in dem ihre Beschäftigungspolitik im Vorbeitrittszeitraum skizziert ist und die Beschäftigungsleitlinien der EU berücksichtigt werden. Die gemeinsame Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten wurde im Mai 2000 unterzeichnet.

Im Bericht von 2003 wird festgestellt, dass die Tschechische Republik weitere Anstrengungen unternehmen muss, damit die im Rahmen der Gemeinsamen Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten (JAP) festgelegten Prioritäten wirksam umgesetzt werden. Die weiteren Maßnahmen sollten vor allem auf die Reform der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und auf die Stärkung der öffentlichen Arbeitsvermittlung ausgerichtet werden.

Im Mai 1999 genehmigte die Regierung ferner die „Mittelfristige Wirtschaftsstrategie für den Beitritt zur Europäischen Union". Darin wird die grundsätzliche Bedeutung der Solidarität und Interdependenz der Wirtschafts- und Sozialpolitik im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit unterstrichen. Im Juni 1999 wurden ferner Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktlage und für Personen mit besonderen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt, wie etwa die Roma, ergriffen. Diese Maßnahmen sahen zusätzliche Mittel in Höhe von 15 Mio. für eine aktive Beschäftigungspolitik, eine Erhöhung des Personalbestands der Arbeitsämter und die Einführung der Visumspflicht für ukrainische Staatsangehörige vor. Im Bericht von 2003 heißt es, dass die Tschechische Republik ihre Anstrengungen zur Schaffung von Anreizen für die Einstellung von Roma verstärken sollte.

Betreffend den sozialen Dialog wurde im Bericht von 2000 darauf verwiesen, dass die Mitgliedsquote in den Gewerkschaften sehr niedrig ist (30 %) . Äußerst heikel ist nach wie vor die Frage, wie die Arbeitnehmer in Unternehmen ohne Gewerkschaftsvertretung vertreten werden können. Dem Bericht war ferner zu entnehmen, dass der Zweiparteien-Dialog weiter dadurch verbessert werden müsse, dass die Strukturen auf der mittleren Ebene und auf Unternehmensebene verstärkt werden. Der Bericht von 2003 geht erneut auf diese Probleme ein und empfiehlt, den autonomen zweiseitigen sozialen Dialog zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern vor allem durch Ausweitung der autonomen Tarifverhandlungen zwischen den Sozialpartnern zu stärken, um schrittweise immer mehr Arbeitnehmer und an Tarifverträgen beteiligte Unternehmen in den sozialen Dialog einzubinden. Hierbei sollte das Augenmerk besonders auf die Entwicklung eines autonomen sozialen Dialogs im öffentlichen Sektor gerichtet werden.

Bezüglich der Gleichstellung wurden im Jahr 2000 abgesehen von der vorgenannten Änderung des Beschäftigungsgesetzes keine weiteren neuen Rechtsvorschriften erlassen. Im Bericht von 2003 heißt es jedoch, dass die Tschechische Republik am Vorabend des Beitritts nahezu alle Gemeinschaftsvorschriften über die Gleichbehandlungen von Frauen und Männern in nationales Recht umgesetzt hat - die entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften stimmen im Wesentlichen mit dem Besitzstand überein. Im Hinblick auf den gleichberechtigten Zugang zu Beschäftigung müssen bei Fällen von Diskriminierung wirksame Sanktionen vorgesehen werden. Darüber hinaus müssen ein gesetzlicher Mutterschutzurlaub für schwangere Arbeitnehmerinnen sowie eine Klausel über den Kündigungsschutz für Arbeitnehmer im Elternurlaub in die einschlägigen Rechtsvorschriften aufgenommen werden.

Was die Bekämpfung von Diskriminierungen anbelangt, so führt der Bericht von 2003 aus, hat sich die Regierung auf ein Konzept für ein neues Antidiskriminierungsgesetz zur Umsetzung der einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften geeinigt. Doch müssen die tschechischen Rechtsvorschriften dem Besitzstand noch vollständig angeglichen und die im Besitzstand vorgeschriebene Gleichstellungsstelle eingerichtet werden. Die vielfältige Diskriminierung und soziale Ausgrenzung der Roma gibt weiterhin Anlass zur Besorgnis (unverhältnismäßig hohe Arbeitslosigkeit und diskriminierende Einstellungspraxis).

Was Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz betrifft, so lehnte das tschechische Parlament den Gesetzentwurf über öffentliche Gesundheit im Juni 1999 ab. Der einzige Fortschritt bestand darin, dass das Tschechische Bergbauamt eine Dienstanweisung über die Umsetzung der Richtlinien betreffend die Bohrindustrien und Änderungen zu bestehenden Dienstanweisungen zur Umsetzung der Richtlinie betreffend die Mineral gewinnenden Industrien verabschiedet hat. Zu Beginn des Jahres 1999 wurde im Ministerium für Arbeit und Soziales ein Referat eingerichtet, das sich speziell mit Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und den Arbeitsbedingungen befasst. Die Frage der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Gesundheits- und dem Arbeitsministerium und ihren jeweiligen Behörden musste jedoch geregelt werden, damit die Durchsetzung der Rechtsvorschriften über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nicht weiter beeinträchtigt wurde. Diese Probleme sind inzwischen gelöst, und der Besitzstand wurde größtenteils in nationales Recht umgesetzt. Gemäß dem Bericht von 2003 ist hinsichtlich der Rahmenrichtlinie allerdings eine weitere Rechtsangleichung erforderlich. Außerdem muss in Bezug auf die Bedingungen in den Arbeitsstätten, die Benutzung von Maschinen, zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen, den Schutz durch explosionsfähige Atmosphären gefährdeter Arbeitnehmer, die medizinische Versorgung auf Schiffen sowie Arbeiten in der Höhe die Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften in nationales Recht noch abgeschlossen werden.

Laut dem Bericht von 2003 stehen die Rechtsvorschriften betreffend die Freizügigkeit teilweise mit dem Besitzstand in Einklang. Eine weitergehende Rechtsangleichung war jedoch notwendig, damit die Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten beispielsweise ohne Arbeitserlaubnis arbeiten können und gemäß den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft Zugang zu sozialen und kulturellen Rechten erhalten.

Bei der Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme bedarf es weiterer Anstrengungen zur Verbesserung der Strukturen, Verfahren und Institutionen, um die Anforderungen des Besitzstands zu erfüllen.

Im Juli 2000 wurde das Gesetz über den Schutz der öffentlichen Gesundheit angenommen. Im Bericht von 2003 heißt es, dass die Tschechische Republik vor kurzem im Bereich der öffentlichen Gesundheit Gesetze zur Umsetzung der neuen Gemeinschaftsvorschriften über Tabak in nationales Recht verabschiedet hat. Das tschechische System zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten steht mit dem Besitzstand in Einklang. Die Tschechische Republik verfügt auch über die erforderlichen Kapazitäten, um in die entsprechenden Strukturen auf EU-Ebene eingebunden zu werden. Die Tschechische Republik nimmt an den Gemeinschaftsprogrammen zur Förderung der Gesundheit, zur Krebsbekämpfung, zur Prävention von Aids und zur Bekämpfung der Drogenabhängigkeit teil. Im Jahr 2004 sollte der Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung und den Ausgaben für den Gesundheitssektor mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Zur Vorbereitung auf die effiziente Inanspruchnahme des Europäischen Sozialfonds (ESF) wurden die Kapazitäten der entsprechenden Verwaltungsstrukturen gestärkt.

Im Laufe des Jahres 2004 müssen die Kommission und die Tschechische Republik die Ausarbeitung des Gemeinsamen Memorandums zur sozialen Eingliederung abschließen, in dem die Hauptproblempunkte und die möglichen Strategien zur Förderung der sozialen Eingliederung aufgeführt sind. Auf dieser Grundlage müssen dann eine integrierte Strategie und ein nationaler Aktionsplan zur Förderung der sozialen Eingliederung formuliert werden.

Letzte Änderung: 13.01.2004