Lettland

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2005 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 704 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 506 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 706 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1749 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1405 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1203 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 hat die Europäische Kommission die Auffassung vertreten, dass die sozialen Reformen fortgesetzt und das Gesundheitswesen erheblich verbessert werden müssen. Der soziale Dialog müsse gestärkt werden. In Bereichen wie Gesundheitsschutz und Sicherheit, Arbeitsrecht und Chancengleichheit müsse Lettland große Anstrengungen unternehmen, um seine Rechtsvorschriften in Einklang mit den Anforderungen der Union zu bringen. Auch müsse es sich weiterhin bemühen, die zur wirksamen Umsetzung der Rechtsvorschriften erforderlichen strukturellen Voraussetzungen zu schaffen. Wenn Lettland seine bisherigen Anstrengungen fortsetzte, so die Schlussfolgerung der Kommission, dürfte es mittelfristig in der Lage sein, den Verpflichtungen einer EU-Mitgliedschaft gerecht zu werden.

Im Bericht vom November 1998 wurde diese erste Bewertung bestätigt und Lettland wurde aufgefordert, den eingeschlagenen Weg der sozialen Reformen und der Verbesserung des Gesundheitswesens fortzusetzen. Im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz waren keine großen Fortschritte erkennbar. Die Anstrengungen waren demnach zu verstärken. Verwaltungstechnisch galt es, die für die Arbeitsvermittlung und die Arbeitsaufsicht zuständigen Stellen auszubauen.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde zur Kenntnis genommen, dass Lettland Fortschritte bei der Erfüllung der EU-Anforderungen erzielt hatte. Es bestand jedoch noch großer Handlungsbedarf in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Gleichbehandlung und zweiseitige Tarifverhandlungen.

In den Berichten vom November 2001 und Oktober 2002 wurden bedeutende Fortschritte vermerkt. Dies betrafen vor allem die Bereiche Arbeitsrecht und Gleichbehandlung von Männern und Frauen, zwei Bereiche, in denen beachtliche Fortschritte erzielt worden sind.

Im Bericht 2003 wird ausgeführt, dass Lettland in den Bereichen Arbeitsrecht, Gleichbehandlung von Frauen und Männern, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, sozialer Dialog, Beschäftigungspolitik, soziale Eingliederung und sozialer Schutz im Wesentlichen die aus den Beitrittsverhandlungen resultierenden Verpflichtungen und Anforderungen erfüllt und voraussichtlich in der Lage ist, die einschlägigen Vorschriften ab dem Beitritt anzuwenden. Andererseits erfüllt Lettland nur teilweise die mit der Mitgliedschaft verbundenen Anforderungen in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Europäischer Sozialfonds und Bekämpfung von Diskriminierungen, so dass weitere Anstrengungen geboten sind.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Neben den verschiedenen speziellen Aktionsprogrammen, insbesondere im Bereich der öffentlichen Gesundheit und des Europäischen Sozialfonds, umfassen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften die Bereiche Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit von Männern und Frauen, Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für Wanderarbeitnehmer sowie Tabakerzeugnisse.

In allen diesen Bereichen setzen die Rechtsvorschriften der Union Mindestnormen mit Schutzklauseln für die am weitesten fortgeschrittenen Mitgliedstaaten fest.

Darüber hinaus sind der soziale Dialog und die Konsultation der Sozialpartner auf europäischer Ebene in Artikel 138 und 139 des Vertrags vorgesehen (vormals Artikel 118a und 118b).

BEWERTUNG DER LAGE

Die Arbeitslosenquote in Lettland ist von 14,2 % im Jahr 2000 auf 13,1 % im Jahr 2001 zurückgegangen. Nach dem Bericht vom Oktober 2003 hat das hohe Wachstum zu einem Rückgang der Arbeitslosigkeit von 12,8 % im Dezember 2001 auf 11,6 % im Dezember 2002 beigetragen.

Im April 1999 hatte die Regierung ein strategisches Beschäftigungskonzept angenommen und daraufhin verschiedene Maßnahmen eingeleitet; so wurde im Februar 2000 insbesondere ein nationaler Beschäftigungsplan aufgestellt. Außerdem wurde ein Netz von 27 Regionalstellen eingerichtet, um die Verwaltungskapazitäten der nationalen Arbeitsvermittlungsstelle zu verstärken.

Lettland und die Kommission haben 2001 eine Studie über die gemeinsame Umsetzung der beschäftigungspolitischen Prioritäten eingeleitet.

Im Bericht von 2003 wird Lettland aufgefordert, die Schlussfolgerungen der gemeinsamen Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten, insbesondere in Bezug auf die allgemeine und berufliche Bildung und das lebenslangen Lernen, wirksam umzusetzen. Außerdem sollte besonders darauf geachtet werden, dass die Steuer- und Sozialleistungssysteme die Arbeitsplatzschaffung und die Aufnahme von Erwerbstätigkeiten sowie die Integration ethnischer Minderheiten fördern.

In den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz trägt der rechtliche Rahmen, der 1993 geschaffen wurde, der Rahmenrichtlinie der EU Rechnung. Das Arbeitsaufsichtssystem erfüllt die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation, die unabhängige Strukturen vorschreiben. Im Dezember 1998 wurde eine Verordnung über die Untersuchung und Erfassung von Arbeitsunfällen angenommen. Im Januar des darauf folgenden Jahres traten Vorschriften über die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz in Kraft. Im Bericht vom November 2000 hält die Kommission fest, dass die Rechtsangleichung in diesem Bereich fortgesetzt wurde.

Im Januar 2002 ist das Arbeitnehmerschutzgesetz zur Umsetzung der Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Kraft getreten. Einen Monat zuvor war das neue Arbeitsaufsichtsgesetz angenommen worden.

Im Bericht von 2003 heißt es, dass im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz die meisten Rechtsvorschriften mit Ausnahme hinsichtlich der chemischen Arbeitsstoffe umgesetzt wurden. Lettland wurden drei Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Benutzung von Arbeitsmitteln (bis Ende Juni 2004), dem Arbeitsplatz und der Arbeit an Bildschirmgeräten (bis Ende Dezember 2004) gewährt. Das staatliche Arbeitsaufsichtsamt muss weiter gestärkt werden; dies gilt für Personal, Gehälter, Ausbildung und technische Ausrüstung.

Auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit wurden die lettischen Vorschriften geändert, um den Teerhöchstgehalt von Zigaretten und die Etikettierung von Tabakwaren an die Anforderungen des Besitzstands anzupassen. Im Jahr 2001 wurde eine Strategie für den Bereich der öffentlichen Gesundheit verabschiedet. Der Gesundheitszustand der lettischen Bevölkerung liegt immer noch unter dem durchschnittlichen Gesundheitsniveau der EU. Im Bericht 2002 wird darauf verwiesen, dass die Mittel für das öffentliche Gesundheitswesen erheblich aufgestockt werden müssten. Der Bericht 2003 geht erneut auf die beiden letzten Anmerkungen ein und erinnert daran, dass die Umsetzung des Besitzstandes in den Bereichen Tabak und übertragbare Krankheiten noch zu vervollständigen ist.

Chancengleichheit von Frauen und Männern: Lettland hat sich seit Oktober 2001 um die Verwirklichung des Gleichheitskonzepts bemüht. Im März 2002 wurde ein Aktionsplan angenommen. Lettland hat den Besitzstand im Bereich der Gleichbehandlung von Frauen und Männern weitgehend umgesetzt, wenngleich vor dem Beitritt noch einige gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden müssen, wie die Aufhebung des übermäßigen Schutzes von Frauen im Zusammenhang mit Nachtarbeit.

Im Bericht aus dem Jahr 2002 wurde bedauert, dass der soziale Dialog in Lettland nach wie vor weitgehend auf dem dreigliedrigen Modell basiert. In ihrem Bericht von 2003 unterstreicht die Kommission erneut, dass der zweiseitige soziale Dialog gefördert und der Abschluss von Tarifverträgen erleichtert werden muss.

Gemäß dem Bericht von 2003 ist die Umsetzung des Besitzstandes auf dem Gebiet des Arbeitsrechts weitgehend abgeschlossen. Bei der Umsetzung der Vorschriften über Massenentlassungen, Arbeitszeiten, Jugendarbeitsschutz und Arbeitzeiten für Seeleute gibt es noch geringfügige Lücken. Die Umsetzung der neuen Vorschriften des Besitzstandes über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft sowie über die Information und Konsultation der Arbeitnehmer soll nach dem Beitritt erfolgen.

Im Laufe des Jahres 2004 müssen die Kommission und Lettland die Ausarbeitung des Gemeinsamen Memorandums zur sozialen Eingliederung abschließen, in dem die Hauptproblempunkte und die möglichen Strategien zur Förderung der sozialen Eingliederung aufgeführt sind. Auf dieser Grundlage müssen dann eine integrierte Strategie und ein nationaler Aktionsplan zur Förderung der sozialen Eingliederung formuliert werden.

Was die Einführung des Europäischen Sozialfonds (ESF) anbelangt, so wurde im September 2003 eine Verordnung zur Festlegung der Zuständigkeiten und Aufgaben sowie zur Delegierung der Aufgaben an verschiedene Stellen erlassen. Im Bericht von 2003 wird Lettland außerdem daran erinnert, dass es die Vorbereitungen auf die Teilnahme an den transnationalen Maßnahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL verstärken muss.

Im Bericht von 2003 wird darauf hingewiesen, dass Lettland einige Vorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierungen in sein neues Arbeitsgesetz aufgenommen hat. jedoch noch erhebliche Lücken bestehen. In diesem Zusammenhang wird Lettland dringend aufgefordert, die Eingliederung der russischen Minderheit zu fördern und sicherzustellen, dass die Umstellung auf zweisprachigen Unterricht unter Berücksichtigung des Prinzips des berechtigten öffentlichen Interesses und der Verhältnismäßigkeit erfolgt.

Letzte Änderung: 09.01.2004