Estland

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(1997) 2006 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1998) 705 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 504 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 704 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2001) 700 endg. - SEK(2001) 1747 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2002) 700 endg. - SEK(2002) 1403 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2003) 675 endg. - SEK(2003) 1201 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, dass die sozialen Reformen fortgesetzt, das Gesundheitswesen erheblich verbessert und der soziale Dialog gestärkt werden mussten. Sie wies auch darauf hin, dass Estland große Anstrengungen unternehmen musste, um seine Rechtsvorschriften in Einklang mit den Anforderungen der Union zu bringen. Dies galt für Bereiche wie Gesundheitsschutz und Sicherheit, Arbeitsrecht und Chancengleichheit. Auch musste Estland die strukturellen Voraussetzungen schaffen für eine wirksame Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Falls Estland seine bisherigen Anstrengungen fortsetze, so die Schlussfolgerung der Kommission, dürfte es mittelfristig in der Lage sein, den sich aus der EU-Mitgliedschaft ergebenden Verpflichtungen gerecht zu werden.

Im Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass Estland Fortschritte gemacht hatte im Arbeitsrecht und in der Reform des Sozialschutzes. Nachholbedarf bestand bei der Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in den Bereichen Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. Auch musste Estland eine politische Strategie für den Arbeitsmarkt erarbeiten und die Entwicklung der Humanressourcen vorantreiben.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurden die Fortschritte in diesem Bereich als sehr bescheiden bezeichnet. Es waren große Anstrengungen zu unternehmen, um die gesteckten Ziele zu erreichen, insbesondere im sozialen Dialog.

In ihrem Bericht für das Jahr 2000 nahm die Kommission mehrere Maßnahmen zur Kenntnis, insbesondere im Bereich der Gesetzgebung und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz sowie des Sozialschutzes.

Im Bericht von 2001 wurde auf die erheblichen Fortschritte im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung eingegangen.

Im Oktober 2002 stellte die Kommission abermals fest, dass die Angleichung an den Besitzstand in den Bereichen Arbeitsrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz und öffentliche Gesundheit sich dem Abschluss nähert. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen.

Im Bericht von 2003 wird festgehalten, dass Estland in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, sozialer Dialog, Beschäftigungspolitik, soziale Eingliederung und Sozialschutz im Wesentlichen die aus den Beitrittsverhandlungen erwachsenden Anforderungen und Verpflichtungen erfüllt. In den Bereichen öffentliche Gesundheit, Europäischer Sozialfonds und Bekämpfung von Diskriminierungen erfüllt Estland die mit der Mitgliedschaft verbundenen Anforderungen teilweise. Es bestehen schwerwiegende Bedenken bezüglich des Arbeitsrechts und der Gleichbehandlung von Frauen und Männern.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Neben den verschiedenen speziellen Aktionsprogrammen, insbesondere im Bereich der öffentlichen Gesundheit und des Europäischen Sozialfonds, umfassen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften die Bereiche Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit von Männern und Frauen, Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für Wanderarbeitnehmer sowie Tabakerzeugnisse.

In allen diesen Bereichen setzen die Rechtsvorschriften der Union Mindestnormen mit Schutzklauseln für die am weitesten fortgeschrittenen Mitgliedstaaten fest.

Darüber hinaus sind der soziale Dialog und die Konsultation der Sozialpartner auf europäischer Ebene in Artikel 138 und 139 des Vertrags vorgesehen (vormals Artikel 118a und 118b).

BEWERTUNG DER LAGE

Die Arbeitslosigkeit nahm 2001 ab und erreichte am Ende des Jahres 12,4 %. 2002 fiel sie weiter auf 9,1 %.

Estland hat die Reform des Arbeitsmarktes fortgesetzt. In einem im Mai 2002 vorgelegten Bericht werden die bei der Umsetzung der Prioritäten erreichten Fortschritte vorgelegt.

Im Bericht von 2003 wird bezüglich der Beschäftigungspolitik darauf hingewiesen, dass Estland seine Anreize für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Aufnahme einer Beschäftigung verstärken muss. Außerdem muss das Land die Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung fortsetzen.

Die Angleichung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Am Vorabend des Beitritts muss Estland noch den Gesetzentwurf zum Arbeitsvertrag sowie das Gesetz über den sozialen Dialog verabschieden, um die Richtlinien insbesondere in Bezug auf den europäischen Betriebsrat, Massenentlassungen, befristete Arbeitsverhältnisse und Teilzeitbeschäftigte umzusetzen.

Auf dem Gebiet der Gleichbehandlung von Frauen und Männern hat Estland die Rechtsvorschriften nach wie vor nicht umgesetzt.

Beim sozialen Dialog wurde im Bericht 2001 bemerkt, dass weitere Anstrengungen zur Förderung des bilateralen und des trilateralen sozialen Dialogs erforderlich waren. Diese Bemerkung wird im Bericht vom Oktober 2002 und im Bericht von 2003 wiederholt.

Im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz hat die Umsetzung des Besitzstandes in den letzten beiden Jahren gute Fortschritte gemacht. Der Großteil der Rechtsvorschriften wurde umgesetzt und dürfte zum Zeitpunkt des Beitritts in Kraft treten. Fortgesetzt werden muss die Angleichung insbesondere betreffend Arbeitsmittel, Bohrungen sowie übertägige oder untertägige Mineral gewinnende Betriebe. Es bedarf ferner weiterer Angleichungen der Rechtsvorschriften, um die völlige Übereinstimmung mit der Rahmenrichtlinie zu erreichen.

Seit 1998 nimmt Estland am Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der Gesundheit teil. Der Gesundheitszustand der Bevölkerung hat jedoch noch nicht den durchschnittlichen Standard in der Europäischen Union erreicht. Für diesen Sektor sollten weitere Ressourcen bereitgestellt werden. Im Bericht von 2003 heißt es, dass im Mai desselben Jahres ein Nationales Institut für die Entwicklung des Gesundheitswesens geschaffen wurde, die Bemühungen insbesondere zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten jedoch fortgesetzt werden müssten. Ferner muss Estland noch den neuesten Besitzstand für den Bereich Tabak umsetzen, Labore neu ausstatten und Fortbildungsmaßnahmen zur modernen Epidemiologie durchführen.

Der administrative Rahmen für die künftige Einrichtung des Europäischen Sozialfonds wird derzeit geschaffen. Die Entwicklung der administrativen Strukturen für die Verwaltung des ESF sollte jedoch beschleunigt werden.

Im Bereich des Sozialschutzes bedarf es konsequenter Bemühungen um die Durchführung der Reformen in den Bereichen Rentenversicherung und Gesundheitsfürsorge.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurde Estland dazu aufgefordert, eine nationale Strategie zur Förderung der sozialen Eingliederung unter Berücksichtigung der EU-Ziele zu entwickeln. Im Jahr 2004 werden die Kommission und Estland die Gemeinsame Erklärung zur sozialen Eingliederung abschließen, in der die Hauptproblempunkte und die möglichen Strategien zur Förderung der sozialen Eingliederung aufgeführt sind.

Gemäß dem Bericht von 2003 sind weitere Bemühungen bei der Bekämpfung jeder Form der Diskriminierung erforderlich; so ist insbesondere die Eingliederung der russischen Minderheit zu fördern und sicherzustellen, dass die Umstellung auf zweisprachigen Unterricht unter Berücksichtigung des Prinzips des berechtigten öffentlichen Interesses und der Verhältnismäßigkeit erfolgt.

Letzte Änderung: 08.01.2004