Bulgarien

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2008 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 707 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 501 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 701 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1744 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1400 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1210 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2004) 657 endg. - SEK(2004) 1199 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2005) 534 endg. - SEK(2005) 1352 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 157 vom 21.06.2005]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 betonte die Europäische Kommission, dass das Sozialsystem reformiert werden müsse; auch war der soziale Dialog zu verbessern. Die Übereinstimmung mit den Gemeinschaftsnormen war gering, die vorhandenen Rechtsvorschriften wurden nicht immer im Einklang mit der in der EU gängigen Praxis angewandt.

Der Bericht vom November 1998 bestätigte diese erste Bewertung. Die bulgarische Regierung sah sich im Sozialbereich nach wie vor großen Problemen gegenüber, die insbesondere die Armut betrafen.

Auch aus dem Bericht vom Oktober 1999 ging erneut hervor, dass ein sehr großer Teil der Bevölkerung in Bulgarien weiterhin in Armut lebte, und dass weitere Ressourcen für das Gesundheitswesen bereitgestellt werden müssten. In Bulgarien war eine weitere Angleichung insbesondere der Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie eine Stärkung der Verwaltungseinrichtungen erforderlich.

Der Bericht vom November 2000 stellte mit Bedauern fest, dass im Kapitel Beschäftigung und Soziales die Fortschritte ausblieben.

Im November 2001 stellte die Kommission fest, dass Bulgarien leichte Fortschritte in dieser Hinsicht gemacht hatte.

Der Bericht von 2002 legte dar, dass die Fortschritte in diesem Bereich ausreichten, um das Kapitel vorläufig abzuschließen. Gleichwohl wurde Bulgarien ermutigt, die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands in den Bereichen Bekämpfung der Diskriminierung, Chancengleichheit, Arbeitsrecht sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz weiter voranzutreiben.

Der Bericht von 2003 stellte fest, dass die Verhandlungen über dieses Kapitel vorläufig abgeschlossen waren, und kam zu dem Schluss, dass Bulgarien im Allgemeinen seinen Verpflichtungen nachkam und die Anforderungen der Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich erfüllte.

Im Bericht von 2004 heißt es, dass Bulgarien sich künftig, um die Beitrittsvorbereitungen zum Abschluss zu bringen, auf die wirksame Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands und die Einführung der notwendigen Durchführungsstrukturen in den Bereichen Arbeitsrecht, Bekämpfung der Diskriminierung, Chancengleichheit von Frauen und Männern und öffentliche Gesundheit konzentrieren muss. Gleichermaßen sind der soziale Dialog zu stärken und die finanziellen Mittel aufzustocken.

Laut dem Bericht von 2005 erfüllt Bulgarien die aus den Beitrittsverhandlungen erwachsenden Verpflichtungen und Anforderungen in den Bereichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Sozialschutz und Beschäftigungspolitik. Allerdings sind noch gewisse rechtliche Anpassungen erforderlich, und die Durchführungsstrukturen insbesondere in den Bereichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz müssen noch weiter gestärkt werden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Januar 2007 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Neben den verschiedenen speziellen Aktionsprogrammen, insbesondere im Bereich der öffentlichen Gesundheit und des Europäischen Sozialfonds, umfassen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften die Bereiche Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit von Männern und Frauen, Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für Wanderarbeitnehmer sowie Tabakerzeugnisse.

In allen diesen Bereichen setzen die Rechtsvorschriften der Union Mindestnormen mit Schutzklauseln für die am weitesten fortgeschrittenen Mitgliedstaaten fest.

Darüber hinaus sind der soziale Dialog und die Konsultation der Sozialpartner auf europäischer Ebene in Artikel 138 und 139 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vorgesehen.

BEWERTUNG DER LAGE

Im September 1998 unterzeichnete Bulgarien die überarbeitete Europäische Sozialcharta. Später wurde sie ratifiziert. Der soziale Dialog funktionierte jedoch noch nicht sehr gut, vor allem wegen der geringen Verhandlungsfähigkeit der Arbeitnehmer im Privatsektor. Im öffentlichen Sektor gibt es immer wieder Beschwerden über einen mangelnden sozialen Dialog. Ende 2001 und Anfang 2002 hat Bulgarien eine ganze Reihe von Rechtsvorschriften zur Förderung des sozialen Dialogs erlassen.

Die im Dezember 2002 vorgenommenen Änderungen des Arbeitsrechts haben einen leichten Fortschritt ermöglicht, da allgemeine Kriterien für die Vertretung in den Dreiergremien aufgestellt und die Abläufe der Zusammenarbeit in den Dreiergremien deutlicher dargestellt wurden.

Mit einer im März 2003 angenommenen Änderung des Gesetzes über den Wirtschafts- und Sozialausschuss wurde dieser zu einem wirklichen Beratungsorgan für wirtschaftliche und soziale Fragen, das die Sozialpartner und Vertreter der Zivilgesellschaft zusammenführt.

Im April 2003 wurden Organisationsstruktur und Tätigkeit der bulgarischen Schlichtungsstelle, die für die einvernehmliche Streitbeilegung bei Arbeitskonflikten zuständig ist, genauer festgelegt. Außerdem wurde 2002 ein nationaler Rat für die Förderung der Beschäftigung als Instanz für Zusammenarbeit und Beratung geschaffen und damit beauftragt, die Beschäftigungspolitik auszuarbeiten.

Dem Bericht von 2005 ist zu entnehmen, dass der administrative Rahmen für den sozialen Dialog (der bulgarische Wirtschafts- und Sozialrat und der bulgarische Beschäftigungsrat) vorhanden ist, aber die Strukturen des sozialen Dialogs noch erheblicher Verbesserung bedürfen. Der soziale Dialog ist sowohl auf Unternehmensebene als auch auf sektorieller Ebene noch nicht weit entwickelt.

Seit 1998 wird eine Reihe von Beschäftigungsprogrammen im öffentlichen Sektor durchgeführt. Anfang 1999 wurde ein Start-up-Programm für Arbeitslose eingeleitet, in dessen Rahmen Ausbildungsmöglichkeiten und finanzielle Unterstützung für Arbeitslose bereitgestellt werden. Außerdem wurden einige Programme aufgestellt zur Unterstützung der Risikogruppen am Arbeitsmarkt und zur Förderung der Eingliederung von Gruppen, die auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden (Roma, Langzeitarbeitslose). Im Jahr 2000 hat Bulgarien einen nationalen Beschäftigungsplan ausgearbeitet, in dem den beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU weitgehend Rechnung getragen wird. Der im April 2003 angenommene nationale Aktionsplan für Beschäftigung legt besonderes Gewicht auf die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze und auf qualifizierende Berufsbildungsabschlüsse. Im November 2003 nahm die bulgarische Regierung eine Beschäftigungsstrategie für den Zeitraum 2004-2010 an. Darin sind die Prioritäten und Maßnahmen dargestellt, die die Wirtschaft anregen und die Arbeitslosenquote schrittweise unter 10 % senken sollen. Auf der Grundlage dieser Strategie wurde ein nationaler Aktionsplan für Beschäftigung für 2004 angenommen. Neue Programme zur Förderung der Beschäftigung wurden eingeführt, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft und Selbständigkeit von Frauen. Außerdem wurden Maßnahmen getroffen, um die Strukturen der Arbeitsverwaltung zu modernisieren. Weitere Anstrengungen müssen noch unternommen werden, um die gemeinsame Bewertung der Prioritäten der Beschäftigungspolitik in Gang zu setzen und die Entwicklung der Humanressourcen insbesondere mittels Aus-, Weiter- und Fortbildung zu fördern. Der Bericht von 2005 unterstreicht, dass die Eingliederung ethnischer Minderheiten, insbesondere der Roma, in den Arbeitsmarkt noch verbesserungsbedürftig ist. Zudem muss Bulgarien die Effizienz seiner öffentlichen Arbeitsverwaltungen verstärken und die hohe Zahl derjenigen, die nicht am Arbeitsmarkt teilnehmen, zur Beschäftigung anregen.

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich im Laufe der letzten Jahre verschlechtert: die Arbeitslosigkeit ist von 16,3 % im Jahr 2000 auf 19,9 % im folgenden Jahr gestiegen, wobei der Anteil der Langzeitarbeitslosen sehr hoch ist. Im Jahr 2002 wurde zwar ein leichter Rückgang der Arbeitslosenquote verzeichnet, die mit 18,1 % jedoch immer noch relativ hoch bleibt. Es müssten mehr aktive Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung unter systematischerer Beteiligung der öffentlichen Verwaltung getroffen werden. Schließlich ist die nationale Beschäftigungsstrategie anzunehmen. Die Arbeitslosenquote ist im Laufe des Jahres 2003 weiterhin gesunken. 2003 betrug sie 13,6 %, was immer noch relativ hoch ist.

Die im Ministerium für Arbeit und Soziales für die Verwaltung des Europäischen Sozialfonds (ESF) verantwortliche Abteilung wurde umstrukturiert, um das Ministerium auf seine künftige Rolle als Verwaltungsbehörde für das operationelle Programm zur Entwicklung der Humanressourcen vorzubereiten. Mit Blick auf die ESF-Durchführung nach dem Beitritt muss Bulgarien seine Anstrengungen auf die Koordinierung seiner Politiken und Dienststellen richten und dabei umfangreiche Investitionen zur Entwicklung der Humanressourcen tätigen. Nach dem Bericht von 2005 ist dabei besonders dringend die Entwicklung eines Arbeitsprogramms zur Stärkung der institutionellen Kapazität und der Leistungsfähigkeit von Behörden mit Blick auf die ESF-Verwaltung.

Im Bereich der sozialen Sicherheit wurde mit dem Gesetz über das Budget des Fonds für die soziale Sicherheit, das im Januar 1999 in Kraft trat, der Rechtsrahmen geändert und ergänzt. Es regelt auch die Anwendung von Systemen der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer und selbständig Erwerbstätige und ihre Familienangehörigen, die innerhalb der Gemeinschaft umziehen.

Die Durchführungsvorschriften für das Sozialhilfegesetz wurden im November 1998 verabschiedet. Im März 1999 wurde eine Verordnung über Struktur und Aufgaben der Aufsichtsstelle im Sozialhilfedienst erlassen. Im Jahr 2000 trat ein Rentensystem in Kraft, das auf drei Säulen basiert. 2003 traten die Änderungen des Sozialhilfegesetzes in Kraft. Damit wurde der Sozialhilfedienst zum Amt für Sozialhilfe, und es wurden zahlreiche Normen für Sozialhilfeleistungen eingeführt. Mit den Änderungen wurde ebenfalls ein differenzierteres Vorgehen bei der Unterstützung von benachteiligten Gruppen eingeführt, um Sozialhilfeempfänger gezielter betreuen zu können. Schließlich wurde im Juni 2003 eine nationale Strategie zur Förderung der Chancengleichheit von behinderten Menschen angenommen, die auf Bewusstseinsbildung und die Verbesserung der Lebensqualität von behinderten Menschen abzielt. Wie dem Bericht von 2004 zu entnehmen ist, wurde im September 2004 ein Aktionsplan zur Chancengleichheit von behinderten Menschen angenommen und ein Gesetz zur Integration behinderter Menschen erlassen. Der Bericht von 2005 stellt fest, dass Bulgarien seine verschiedenen Sozialfürsorgesysteme besser aufeinander abstimmen muss, insbesondere im Hinblick auf die Renten. Er hebt zudem den Mangel an verfügbaren Mitteln hervor.

Seit 2002 führen Bulgarien und die Kommission ein Projekt der Zusammenarbeit durch, das als Vorbereitung dienen soll für die Mitwirkung am EU-Prozess der sozialen Eingliederung nach dem Beitritt. Das Projekt besteht darin, dass die Probleme der sozialen Ausgrenzung und Armut ermittelt und politische Abhilfemaßnahmen konzipiert werden.

Im Oktober 2003 wurde eine Strategie zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung angenommen, die der Politik der Union in diesem Bereich folgen soll, und später durch einen Aktionsplan ergänzt. Die gemeinsame Erklärung zur sozialen Eingliederung dürfte im Herbst 2004 unterzeichnet werden. Es bedarf noch weiterer Anstrengungen, um die Koordinierung zwischen Behörden und zuständigen Ministerien sowie eine angemessene finanzielle Unterstützung sicherzustellen.

Laut dem Bericht von 2005 sind nachhaltige Bemühungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung zur Eingliederung erforderlich. Bulgarien muss die Lage der hilfebedürftigen Bevölkerungsgruppen, insbesondere der Kinder und behinderten Menschen, verbessern.

Im Laufe des Jahres 2001 wurde das Arbeitsrecht in verschiedenen Bereichen abgeändert, beispielsweise in Bezug auf die Arbeitszeitgestaltung, den Schutz der Arbeitnehmerrechte sowie vertragliche Arbeitsbeziehungen.

Das Arbeitsrecht wurde geändert, um dem bilateralen sozialen Dialog mehr Autonomie einzuräumen, insbesondere durch stärkere Gewichtung der Tarifverträge. Im April 2001 wurde ein Wirtschafts- und Sozialausschuss eingesetzt. 2003 wurden mit der Einführung neuer Bestimmungen ins Arbeitsrecht über Arbeitnehmerabordnung und den Jugendschutz am Arbeitsplatz Fortschritte erzielt. Insbesondere wurde 2002 ein nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung verschiedener Arten der Ausbeutung von Kindern angenommen. Der Bericht von 2003 stellte allerdings fest, dass eine weitere Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erforderlich ist, insbesondere hinsichtlich der Teilzeitarbeit, der Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Angestellten über die für den Arbeitsvertrag geltenden Bedingungen zu informieren, der Wahrung der Arbeitnehmerrechte beim Betriebsübergang oder betriebsbedingten Entlassungen sowie bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung.

Der Bericht von 2004 verzeichnet gute Fortschritte bei der Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers, zum Schutz der Arbeitnehmerrechte beim Betriebsübergang, bei Massenentlassungen und bezüglich bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung. Dem Bericht von 2005 ist zu entnehmen, dass der neuere gemeinschaftliche Besitzstand (die Richtlinien zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft bzw. der Europäischen Genossenschaft sowie die Richtlinie zu Information und Anhörung) jedoch noch übernommen werden muss.

Im Laufe des Jahres 2001 waren keinerlei Anstrengungen zur Bekämpfung der Diskriminierung geleistet worden. Der Bericht von 2002 merkte dies erneut an, stellte aber auch fest, dass das Gesetz zur Beschäftigungsförderung von Januar 2002 Bestimmungen zur Bekämpfung der Diskriminierung enthielt.

Im Laufe des Jahres 2003 wurden schließlich bedeutende Fortschritte mit dem Erlass des Gesetzes über den Schutz vor Diskriminierung erzielt, mit dem eine Reihe wesentlicher Richtlinien in diesem Bereich (gleiches Entgelt, Gleichbehandlung in der Beschäftigung, Schwangerschaft usw.) umgesetzt werden sollen. Außerdem wurde ein Gesetz zur Bekämpfung jeglicher Art von Diskriminierung erlassen; es sieht die Einsetzung eines unabhängigen Ausschusses vor, der mit seiner Durchführung beauftragt ist. Laut dem Bericht von 2005 ist eine Stelle für die Förderung der Gleichbehandlung eingerichtet worden, und die bulgarischen Gerichte haben begonnen, die Rechtsvorschriften anzuwenden. Der Ausschuss für Diskriminierungsvorbeugung wurde ebenfalls eingesetzt, allerdings ist noch nicht sicher, dass er über die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen verfügt, um seine Aufgabe wahrzunehmen. Trotz fortlaufender Anstrengungen erfordert die Lage der Roma noch wesentliche Verbesserungen.

Im Bereich der öffentlichen Gesundheit wurde zwar im Januar 2002 ein nationales Programm zur Bekämpfung des Rauchens angenommen, der Bericht von 2002 weist jedoch darauf hin, dass es noch weiterer Bemühungen bedarf, obgleich einige Fortschritte bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands erzielt worden sind. Der Bericht von 2003 regte an, dass Bulgarien einen nationalen Plan zur Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten einführen und die Rechtsvorschriften über die epidemiologische Überwachung überarbeiten sollte. Dieser Bericht wies auch mit Nachdruck darauf hin, dass noch bedeutende Anstrengungen zu unternehmen sind, um den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern, der deutlich unter dem Durchschnitt in der Gemeinschaft liegt.

Der Bericht von 2004 erwähnt den im Juli 2004 angenommenen nationalen Aktionsplan 2004-2007 zur Konsolidierung des Systems der Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Trotz beträchtlicher Fortschritte bei der Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über menschliches Blut, Blutbestandteile sowie menschliche Zellen und Gewebe sind weitere Anstrengungen erforderlich, um eine korrekte Durchführung der Rechtsvorschriften sicherzustellen. Im Juli 2004 wurde ein neues Gesundheitsgesetz verabschiedet, das als Grundlage für das nationale Gesundheitssystem dient. Laut dem Bericht von 2005 gibt es zwar ein Kapitel über die psychische Gesundheit, indessen müsse Bulgarien die Bedingungen in den Pflegeeinrichtungen verbessern und auf dem Weg der „Entinstitutionalisierung" voranschreiten. Der Bericht von 2005 stellt fest, dass die Rechtsvorschriften über Infektionskrankheiten dringend aktualisiert werden müssen und dass beträchtliche Anstrengungen zu unternehmen sind, um den gesamten gemeinschaftlichen Besitzstand in Bezug auf die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen anzuwenden.

Im Jahre 2002 wurden einige Fortschritte im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz erzielt, indem neue Rechtsvorschriften über den Schutz von Arbeitnehmern vor Risiken angenommen wurden, die durch die Exposition gegenüber biologischen Schadstoffen am Arbeitsplatz, Bildschirmarbeitsplätze, die Exposition gegenüber Asbest und Lärm, zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen und Arbeitsausrüstung entstehen sowie die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in übertägigen oder untertägigen mineralgewinnenden Betrieben und die medizinische Versorgung auf Schiffen betreffen. Die bulgarische Regierung hat darüber hinaus ihre Arbeitsaufsichtsbehörde umstrukturiert, damit sie die Anwendung dieser neuen Vorschriften besser überwachen kann. Laut dem Bericht von 2004 wurden Rechtsvorschriften angenommen, um den gemeinschaftlichen Besitzstand in Bezug auf kanzerogene und mutagene Stoffe, die mit chemischen Stoffen verbundenen Risiken sowie Mindestvorschriften zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit auf Fischereifahrzeugen umzusetzen. Darüber hinaus wurde im April 2004 ein Plan zur Verstärkung der Verwaltungskapazitäten der Arbeitsaufsichtsbehörde für den Zeitraum 2004-2007 angenommen. Im August 2005 wurde der neuere gemeinschaftliche Besitzstand über die Lärmexposition von Arbeitnehmern umgesetzt. Der Bericht von 2005 stellt wie schon 2004 fest, dass das System der Entschädigung für schlechte Arbeitsbedingungen noch abgeschafft werden muss.

Letzte Änderung: 04.01.2006