Slowakei

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2004 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 703 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 511 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 711 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1754 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2002) 700 endg. - SEK(2002) 1410 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1209 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

Im Bericht von 1998 wird festgestellt, dass die Slowakei wenig weitere Fortschritte in ihrer Vorbereitung auf die Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) gemacht hat.

In ihrem Bericht aus dem Jahr 1999 hält die Kommission fest, dass das Land bei seiner Vorbereitung auf die Teilnahme an der WWU kaum vorangekommen ist.

In ihrem Bericht vom November 2000 stellt die Kommission fest, dass keinerlei Fortschritte in den erforderlichen rechtlichen Anpassungen zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes durch die Slowakei erzielt wurden.

Im Bericht vom November 2001 heißt es, dass wesentliche Forschritte in diesem Bereich --insbesondere bezüglich der Unabhängigkeit der Zentralbank und der unmittelbaren Finanzierung des öffentlichen Sektors -- erreicht wurden.

In ihrem Bericht vom Oktober 2002 stellt die Kommission fest, dass insofern keine nennenswerte Fortschritte im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion vorliegen, als die Slowakei bereits vorher die Anforderungen für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes erfüllte.

In ihrem Bericht vom November 2003 stellt die Kommission fest, dass die Slowakei die aus den Beitrittsverhandlungen resultierenden Verpflichtungen und Anforderungen erfüllt und in der Lage ist, den gemeinschaftlichen Besitzstand ab dem Zeitpunkt des Beitritts umzusetzen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die dritte Stufe der WWU begann am 1. Januar 1999. Dieser Termin steht für tiefgreifende Veränderungen in allen Mitgliedstaaten, selbst in denjenigen, die nicht von Anfang an zur Euro-Zone gehören.

Auf wirtschaftlichem Gebiet ist die Koordinierung der einzelstaatlichen Politiken (nationale Konvergenzprogramme, wirtschaftspolitische Grundzüge, multilaterale Überwachung und Verfahren bei einem übermäßigen Defizit) von zentraler Bedeutung. Alle Länder müssen den Stabilitäts- und Wachstumspakt einhalten, auf die direkte Finanzierung des öffentlichen Defizits durch die Zentralbank sowie den bevorrechtigten Zugang der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu den Finanzinstituten verzichten und die Liberalisierung des Kapitalverkehrs abgeschlossen haben.

Die Mitgliedstaaten, die außerhalb der Euro-Zone bleiben, verfolgen eine eigenständige Geldpolitik und nehmen am Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) mit gewissen Einschränkungen teil. Die Zentralbanken müssen unabhängig sein und in der Preisstabilität ihr vorrangiges Ziel sehen. Schließlich betrachten alle Mitgliedstaaten die Wechselkurspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse und müssen in der Lage sein, an dem neuen Wechselkursmechanismus teilzunehmen.

Auch wenn der Beitritt die Anerkennung der Ziele der WWU impliziert, ist die Einhaltung der Konvergenzkriterien keine Vorbedingung. Da diese Kriterien jedoch für eine stabilitätsorientierte makroökonomische Politik stehen, müssen sie zu gegebener Zeit von allen Mitgliedstaaten dauerhaft eingehalten werden.

BEWERTUNG DER LAGE

Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Regimes der Tschechoslowakei im Jahr 1989 hat das Land unter relativ günstigen Bedingungen rasch den Weg der Privatisierung eingeschlagen. Die Slowakei war von dem Verlust von Märkten im Osten stark betroffen, und aus der Unmöglichkeit heraus, sich auf eine Wirtschaftspolitik zu einigen, kam es zur Teilung. Durch die Spaltung haben sich die wirtschaftlichen Probleme noch verschärft, denn die Einstellung der Transferzahlungen seitens der Tschechischen Republik brachte tief greifende Haushalts- und Zahlungsbilanzungleichgewichte an den Tag. Außerdem wurde der Reformprozess durch die politische Instabilität und den fehlenden sozialen Konsens behindert: Die Privatisierungen wurden erst im Juni 1995 fortgesetzt. Das Pro-Kopf-Einkommen betrug im Jahr 2001 48 % des EU-Durchschnitts. Der Bericht aus dem Jahr 2002 enthält die Schlussfolgerung, dass die Slowakische Republik eine funktionierende Marktwirtschaft ist. Sofern sie die bereits begonnenen Reformen fortsetzt, sollte sie in der Lage sein, dem Druck des Wettbewerbs und den Marktkräften innerhalb der Union zu begegnen. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass die Arbeitslosigkeit zwar von dem Stand von 18,6 % im Jahre 2002 zurückgegangen ist, aber mit 17,7 % in der ersten Jahreshälfte 2003 nach wie vor hoch ist.

Für die Slowakei war 1997 bereits das vierte Jahr eines andauernden kräftigen Wirtschaftswachstums. Die reale Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts (BIP) sank von 6,5 % im Jahr 1997 auf 4,4 % im Jahr 1998. Diese Verlangsamung des Wirtschaftswachstums ist im Wesentlichen auf die Bemühungen der Regierung zurückzuführen, die Investitionstätigkeit und den Verbrauch zur Eindämmung der Einfuhren sowie zur Senkung des Handels- und Zahlungsbilanzdefizits zu bremsen. Die Verlangsamung setzte sich 1999 mit einem Wachstum von 1,9 % fort. Die reale Wachstumsrate erreichte im Jahr 2000 2,2 %. Seither hat sie sich erholt, betrug 2001 3,3 % und stieg schließlich im ersten Quartal 2002 weiter auf 3,9 %. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass das reale BIP-Wachstum auf 4,4% im Jahr 2002 weiter angestiegen ist. Im ersten Halbjahr 2003 fiel es auf 3,9 % zurück.

In Bezug auf den Staatshaushalt hat sich das gesamtstaatliche Defizit stark verschlechtert: Es erhöhte sich von 1,3 % des BIP im Jahr 1996 auf ungefähr 5 % im Jahr 1997. Gemäß den slowakischen Statistiken lag es 1998 bei 5 % des BIP. Die Senkung des allgemeinen Staatsdefizits spielte im makroökonomischen Stabilisierungsprogramm der Regierung eine zentrale Rolle. 1999 wurde ein Defizit in Höhe von 3,7 % des BIP, und im Jahr darauf in Höhe von 3,4 % des BIP verzeichnet. 2001 dürfte dieses Defizit bis zu 4,9 % des BIP erreichen. Für 2002 beträgt die geplante Nettokreditaufnahme 5,3 % des BIP. Infolge der Bankenumstrukturierung und anderer Investitionen sind die Staatsschulden in den letzten Jahren stark angestiegen. Der Bruttoschuldenstand stieg von 29,7 % des BIP im Jahr 1997 auf 49,8 % des BIP 2001. Auf der Grundlage harmonisierter EU-Standards (ESA 95), welche die Ausgaben für die Umstrukturierung des Bankensektors und die Privatisierungen berücksichtigen, teilte die Slowakei für den Zeitraum 1997-2001 ein Haushaltsdefizit zwischen 4,5 % und 6,5 % des BIP mit. Eine Ausnahme bildete das Jahr 2000, als das Defizit auf 12,7 % des BIP stieg. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass das gesamtstaatliche Haushaltsdefizit im Wahljahr 2002 bei 7,2 % des BIP lag. Für das Jahr 2003 strebt die Regierung ein Defizit von 5 % des BIP und für das Folgejahr (2004) 3,9 % an. Es könnte im Jahr 2006 knapp unter dem Schwellenwert von 3 % liegen. Die Staatsschulden sind 2002 auf 44,3 % gesunken, was im Wesentlichen auf die Verwendung von Privatisierungserlösen zurückzuführen ist.

Die Inflation bleibt im Vergleich zu anderen Reformstaaten niedrig. Nach beträchtlichen Erhöhungen der administrierten Preise betrug die durchschnittliche Inflationsrate 1999 10,6 % gegenüber 6,7 % im Jahr 1998. Der mit dem Verbraucherpreisindex gemessene Preisanstieg (im Jahresvergleich) lag ständig unter 8,4 %, dem Niveau Ende 2000. Im Jahr 2001 wurde er auf einen Durchschnittswert von 7,3 % gesenkt, und im Juli 2002 erreichte er seinen historischen Tiefststand von 2 % im Jahresvergleich. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass der Verbraucherpreisanstieg nach außerordentlich niedrigen 3,3 % im Jahresdurchschnitt 2002 im Folgejahr erneut ungefähr 8 % ausmachte. Dies ist hauptsächlich auf die Anpassungen der administrierten Preise und die Erhöhung der indirekten Steuern zurückzuführen.

Im Bereich der Geld- und Wechselkurspolitik ist die slowakische Krone seit dem 1. Oktober 1995 voll konvertierbar. Ihr Wechselkurs war an einen Währungskorb gebunden, der zu 60 % aus der Deutschen Mark und zu 40 % aus dem Dollar bestand. Es war eine Schwankungsbreite von +/- 7 % gegenüber dem Leitkurs vorgesehen. Seit 1. Oktober 1998 lässt die Slowakische Nationalbank die Landeswährung jedoch floaten, da sie nicht länger imstande war, die Währung gegen den zunehmenden inländischen Abwertungsdruck zu verteidigen. Der Druck auf die Landeswährung hat zu einem Rückgang der Devisenreserven geführt. Nachdem der Druck im Mai 1999 erneut zunahm, erreichte die Abwertung annähernd 14 % gegenüber dem Euro. 1999 und 2000 musste die slowakische Nationalbank jedoch mehrmals eingreifen, um die Aufwertung der Krone zu bremsen. 2002 sank der Wert der slowakischen Krone, seither hat sie sich aber wieder erholt. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass die Senkung des Zinssatzes in Verbindung mit den Marktinterventionen dazu beigetragen hat, die Aufwertung der Slowakischen Krone zu begrenzen und einen damit einhergehenden Verlust an Wettbewerbsfähigkeit zu verhindern.

Die Slowakei verzeichnete 1998 ein Leistungsbilanzdefizit in Höhe von über 10 % des BIP. Es konnte 1999 auf 5 % und im Jahr 2000 auf 3,7 % gesenkt werden, verdoppelte sich jedoch 2001 erneut und erreichte infolge der dynamischen Entwicklung der Binnennachfrage und eines Rückgangs der Ausfuhren 8,6 % des BIP. Dennoch kann die Slowakei nach wie vor ihr Leistungsbilanzdefizit problemlos finanzieren und hat vor kurzem dank der umfassenden Privatisierungen ihre Devisenreserven erheblich erhöht. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass das Leistungsbilanzdefizit im Jahr 2002 erneut bei über 8 % des BIP lag. Allerdings wurde es durch die Zuflüsse ausländischer Direktinvestitionen, die sich im selben Jahr auf nahezu 17 % des BIP beliefen, weitgehend ausgeglichen.

In Bezug auf die Strukturreformen wird im Bericht von 1998 festgestellt, dass die Umstrukturierung des Bankensektors kaum fortgeschritten ist. Eine große Mehrheit der Unternehmen gehört dem privaten Sektor an; der BIP-Anteil erreicht ungefähr 80 %. Dennoch übt die Regierung nach wie vor einen starken Einfluss auf die Wirtschaft aus. Eine als „wesentlich" betrachtete Unternehmensgruppe wurde von der Privatisierung ausgeschlossen. Nach dem Zusammenbruch des sowjetischen Handelsblocks und der Auflösung der Tschechoslowakei hat die Slowakei ihre Ausfuhren auf die westeuropäischen Märkte neu ausgerichtet. Im Bericht von 1999 wird festgehalten, dass die slowakische Regierung an einem umfassenden Strukturreformprogramm arbeitete, das u.a. die Umstrukturierung und Privatisierung von Banken, eine Überarbeitung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Abschaffung des Konzepts der strategischen Unternehmen und die Ausarbeitung eines Regelungsrahmens für öffentliche Versorgungsunternehmen umfasste. Im Bericht des Jahres 2000 wird festgestellt, dass das für das Funktionieren einer Marktwirtschaft erforderliche Rechtssystem im Wesentlichen besteht, dass aber für seine Anwendung noch erhebliche Anstrengungen gemacht werden müssen. Im Bericht von 2001 heißt es, dass die Slowakei bei der Umsetzung neuer Strukturreformen Fortschritte gemacht hatte, insbesondere im Bankensektor und bei der Privatisierung der letzten staatlichen Unternehmen. Ausständig sind noch Reformen im Sozialbereich, insbesondere im Gesundheits- und Pensionssystem. Im Bericht des Jahres 2002 wird darauf hingewiesen, dass wesentliche Reformen im Gesundheitssystem durchgeführt wurden, dass die Kosten in diesem Sektor aber weiterhin im Vergleich hoch sind. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass die slowakische Regierung die Bekämpfung der strukturellen Arbeitslosigkeit entschlossener angegangen ist. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtsvorschriften für eine Marktwirtschaft wurden eingeleitet. Ihre wirksame Umsetzung wird ebenfalls verbessert.

Im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit der Zentralbank stellte die Kommission in ihrem Bericht von 1998 fest, dass das Zentralbankgesetz nicht vollständig mit den EU-Regelungen vereinbar ist, und kritisierte daran, dass es eine unmittelbare, wenngleich beschränkte Finanzierung des öffentlichen Sektors durch die Zentralbank ermöglicht. Die öffentlich-rechtlichen Körperschaften hatten weiterhin einen bevorrechtigten Zugang zu den Finanzinstituten. Im Bericht von 2000 wird betont, dass noch Anstrengungen für die Rechtsangleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erforderlich sind -- sowohl was die Unabhängigkeit der Zentralbank als auch das Verbot jeglicher unmittelbarer Finanzierung des öffentlichen Sektors anbelangt. Im Bericht des Jahres 2001 wird festgestellt, dass die slowakischen Rechtsvorschriften nach einer im Mai 2001 in Kraft getretenen Novelle des Gesetzes über die Zentralbank der Slowakei im Allgemeinen dem gemeinschaftlichen Besitzstand entsprechen. Im Bericht von 2002 wird festgehalten, dass das Land kaum Fortschritte bei der Verbesserung seiner Verwaltungskapazitäten zur Haushaltsplanung und Modernisierung des Haushaltsinformationssystems erzielt hat. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass die Angleichung der slowakischen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand nunmehr abgeschlossen ist.

In Bezug auf den Stand der Verhandlungen ist festzustellen, dass die Slowakei den gemeinschaftlichen Besitzstand bezüglich der WWU vollständig übernommen hat und sich nach ihm richtet. Die Verwaltungsstrukturen für die Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes sind vorhanden. Die Verhandlungen zu diesem Kapitel wurden im Dezember 2002 abgeschlossen. Die Slowakische Republik erfüllt die Verpflichtungen, die sie bei den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangen ist. Es wurde um keinerlei Übergangsbestimmungen ersucht.

Letzte Änderung: 18.03.2003