Rumänien

BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2003 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 702 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 510 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 710 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1753 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1409 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. - SEK(2003)1211 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2004) 657 endg. - SEK(2004) 1200 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2005) 534 endg. - SEK(2004) 1200 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 157 vom 21.06.2005]

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Kommission die Ansicht, es könne noch nicht beurteilt werden, ob Rumänien schon zum Zeitpunkt seines Beitritts zur Euro-Zone gehören soll. Außerdem stellte sie fest, dass eine Teilnahme dieses Landes an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), ohne der Euro-Zone anzugehören, ebenfalls Probleme aufwerfen würde. Daher wurde Rumänien aufgefordert, das Zentralbankgesetz in vollem Umfang mit den gemeinschaftsrechtlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen und die Effizienz seiner Geld- und Wechselkurspolitik unter Beweis zu stellen.

Die Liberalisierung des Kapitalverkehrs in Rumänien wurde als noch nicht voll verwirklicht, aber im großen und ganzen den einschlägigen Bestimmungen des Europaabkommens entsprechend eingeschätzt. Im Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass Rumänien gewisse Fortschritte bei der Vorbereitung auf die WWU erzielt hatte. Dennoch sei es notwendig, die Anstrengungen auf diesem Gebiet fortzusetzen, um insbesondere den Finanzsektor zu stärken.

In den Berichten von 1999 und 2000 wurde unterstrichen, dass greifbare Fortschritte bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes erzielt werden müssten.

In ihrem Bericht vom November 2001 stellte die Kommission fest, dass hinsichtlich der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands in Bezug auf die WWU keine nennenswerten Entwicklungen eingetreten seien.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurde darauf hingewiesen, dass Rumänien bei der Übernahme des WWU-Besitzstands nur begrenzte Fortschritte erzielt hatte.

In ihrem Bericht vom November 2003 konstatierte die Kommission, dass seit dem letzten regelmäßigen Bericht keine Fortschritte bei der Übernahme des WWU-Besitzstands erzielt wurden.

In ihrem Bericht vom Oktober 2004 begrüßte die Kommission die großen Fortschritte Rumäniens in Bezug auf den Besitzstand im Bereich der WWU. Sie forderte die rumänischen Behörden allerdings auf, ihre Anstrengungen fortzusetzen - insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Reformen am institutionellen und rechtlichen Rahmen sowie das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten und der unmittelbaren Finanzierung des öffentlichen Sektors durch die Zentralbank.

In ihrem Bericht vom Oktober 2005 stellte die Kommission fest, dass Rumänien seine Verpflichtungen einhält und die Anforderungen, die sich aus den Beitrittsverhandlungen im Bereich der WWU ergeben, erfüllt. In einigen Punkten müssen die Rechtsvorschriften noch angepasst werden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Januar 2007 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die dritte Stufe der WWU begann am 1. Januar 1999. Dieser Termin steht für tiefgreifende Veränderungen in allen Mitgliedstaaten, selbst in denjenigen, die nicht von Anfang an zur Euro-Zone gehören.

Auf wirtschaftlichem Gebiet ist die Koordinierung der einzelstaatlichen Politiken (nationale Konvergenzprogramme, Grundzüge der Wirtschaftspolitik, multilaterale Überwachung und Verfahren bei einem übermäßigen Defizit) von zentraler Bedeutung. Alle Länder müssen den Stabilitäts- und Wachstumspakt einhalten, auf die direkte Finanzierung des öffentlichen Defizits durch die Zentralbank sowie den bevorrechtigten Zugang der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu den Finanzinstituten verzichten und die Liberalisierung des Kapitalverkehrs abgeschlossen haben.

Die Mitgliedstaaten, die außerhalb der Euro-Zone bleiben, verfolgen eine eigenständige Geldpolitik und nehmen am Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) mit gewissen Einschränkungen teil. Die Zentralbanken müssen unabhängig sein und in der Preisstabilität ihr vorrangiges Ziel sehen. Schließlich betrachten alle Mitgliedstaaten die Wechselkurspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse und müssen in der Lage sein, an dem neuen Wechselkursmechanismus teilzunehmen.

Auch wenn mit dem Beitritt die Anerkennung der Ziele der WWU verbunden ist, ist die Einhaltung der Konvergenzkriterien keine Vorbedingung. Da diese Kriterien jedoch für eine stabilitätsorientierte makroökonomische Politik stehen, müssen sie zu gegebener Zeit von allen Mitgliedstaaten dauerhaft eingehalten werden.

BEWERTUNG DER LAGE

Der Zusammenbruch des Ceaucescu-Regimes stürzte Rumänien in eine tiefe wirtschaftliche und soziale Krise. Der rumänischen Regierung fehlte es an dem politischen Willen, den Weg der Reformen zu beschreiten. Erst nach den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen vom November 1996 hat die neue Regierung begonnen, ein radikales makroökonomisches Stabilisierungs- und Strukturreformprogramm zu verfolgen.

Im Bericht von 1998 wurde darauf hingewiesen, dass Rumänien nur äußerst geringe Fortschritte beim Aufbau einer Marktwirtschaft erzielt hatte, und dass sich seine Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften standzuhalten, weiter verschlechtert hatte. Ein Jahr später litt das Land noch immer unter dem Fehlen einer konkreten Wirtschaftsstrategie. Im Jahr 2000 hatten sich die wirtschaftlichen Aussichten nicht wesentlich verbessert.

Im Bericht von 2002 wurde festgestellt, dass Rumänien hinsichtlich des Pro-Kopf-Einkommensniveaus keine Fortschritte in Richtung auf eine reelle Konvergenz mit der Europäischen Union (EU) erzielt hatte. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner in Kaufkraftstandards belief sich im Jahr 2001 auf lediglich 25 % des EU-Durchschnitts. Nach dem Bericht von 2003 hatte Rumänien, was das Pro-Kopf-Einkommensniveau anbelangt, trotz des starken Wirtschaftswachstums nur geringe Fortschritte im Hinblick auf die Konvergenz mit der EU erzielt.

Trotz der nur mäßigen makroökonomischen Ergebnisse Rumäniens erkennt der Bericht von 2004 an, dass bei der Stabilisierung Fortschritte erzielt wurden, die zu einem anhaltenden Wirtschaftsaufschwung und zum Rückgang der Inflation beitragen. Das BIP pro Einwohner liegt nunmehr bei 30 % des EU-Durchschnitts. Allerdings zeichnet sich eine Vertiefung der regionalen Unterschiede ab - das Pro-Kopf-Einkommen in der Region Bukarest ist nahezu doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt. Im Jahr 2004 betrug das Pro-Kopf-BIP in Kaufkraftstandards 31,3 % des Durchschnitts der EU-25. Im Bericht von 2005 wird Rumänien als funktionsfähige Marktwirtschaft bezeichnet. Das reale BIP-Wachstum erreichte 2004 8,3 %, bevor es in der ersten Jahreshälfte 2005 aufgrund der Überschwemmungen und der geringeren Exporte wieder auf 4,9 % zurückfiel.

Was die Konjunkturdaten anbelangt, so erholt sich die Wirtschaft allmählich von der Rezession der Jahre 1997 bis 1999. Im Jahr 1997 schrumpfte das BIP um 6,1 %. 1998 sank es erneut um real 4,8 % auf 1,2 % im darauffolgenden Jahr, was im Wesentlichen durch den deutlichen Rückgang der Inlandsnachfrage ausgelöst wurde.

Im Jahr 2000 dagegen hatte Rumänien ein Wirtschaftswachstum von 1,8 % vorzuweisen. Dieses Wachstum leitete das Ende der Rezession ein, die seit 1997 zu einem kumulierten Rückgang des BIP in Höhe von 13 % geführt hatte. Nach dieser bescheidenen wirtschaftlichen Wiederbelebung im Jahr 2000 stieg das BIP 2001 um nicht weniger als 5,3 % und im ersten Quartal 2002 um 3,1 %. Von 2001 bis 2003 wuchs das rumänische BIP dank eines deutlichen Anstiegs des Verbrauchs der privaten Haushalte (7,1 % im Jahr 2003), der Investitionstätigkeit (9,2 % im Jahr 2003) und der Ausfuhren jährlich um etwa 5 %.

Der Bericht von 2003 weist für Rumänien ein Wirtschaftswachstum von 4,9 % im Jahr 2002 aus. Damit verzeichnete das Land im fünften Jahr in Folge ein positives Wirtschaftswachstum mit einer jährlichen Zuwachsrate von durchschnittlich 0,8 %. Ab Mitte 2003 war das Wachstum zunehmend unausgeglichen. Die Wirtschaftsaktivität blieb jedoch robust und das BIP wuchs weiter (um 6,6 % im ersten Halbjahr 2004).

Im Jahr 2004 erreichte das reale BIP-Wachstum 8,3 %, bevor es in der ersten Jahreshälfte 2005 aufgrund der Überschwemmungen und der geringeren Exporte wieder auf 4,9 % zurückfiel. Kennzeichnend für die rumänischen Wirtschaft sind dem Bericht von 2005 zufolge ein kräftiges Wirtschaftswachstum, ein Leistungsbilanzdefizit und eine Verlangsamung der Inflationsentwicklung.

Bei den öffentlichen Finanzen war die Einführung der Haushaltsdisziplin im öffentlichen Sektor im Jahr 1997 von bemerkenswertem Erfolg gekrönt. Das Defizit konnte entgegen den Prognosen von 4,9 % auf 3,7 % des BIP zurückgeführt werden. Diese Entwicklung setzte sich 1998 mit einem Defizit von 3,3 % fort. 1999 zog die Regierung die finanzpolitischen Zügel fester an und bewirkte damit einen Rückgang des konsolidierten Haushaltsdefizits auf 3,8 % des BIP. Nach mehreren Jahren anhaltender Sanierung des Haushalts hat sich das Defizit stabilisiert. Von 4,5 % des BIP im Jahr 2000 konnte das Haushaltsdefizit im Jahr 2001 auf 3,4 % zurückgeführt werden. Nach einem sprunghaften Anstieg konnte der Anteil der öffentlichen Verschuldung im Jahr 2000 stabilisiert und 2001 auf 23,3 % verringert werden. Seitdem war ein schrittweiser Abbau auf 21,8 % zum Jahresende 2003 zu verzeichnen.

Dem Bericht von 2004 zufolge blieb das Haushaltsdefizit weiterhin auf einem hohen Stand und gab es erneut ein Primärdefizit. Die von der rumänischen Regierung verfolgte Ausgabenpolitik trug 2003 zu einer weiteren Sanierung des Haushalts bei, jedoch wurde der Kurs gegen Ende 2003 gelockert.

Trotzdem konnte das konsolidierte gesamtstaatliche Haushaltsdefizit während des ersten Halbjahres 2004 auf etwa 0,6 % des BIP begrenzt werden; das geplante Defizit für 2004 lag bei 1,6 % des BIP. Im Haushalt für 2004 wurde zunächst mit einem beträchtlichen Primärdefizit von 1,4 % des BIP gerechnet, doch bemühte sich die Regierung, diesen Wert auf 0,1 % des BIP zu begrenzen. Die Einnahmen erreichten 30 % des BIP, während die Ausgaben mit 32,3 % des BIP stabil blieben.

Nach dem Bericht von 2005 stellt eine Wachstumsverlangsamung ein Risiko für die die öffentlichen Finanzen Rumäniens dar, denn die Haushalte wurden trotz des nach wie vor kräftigen Wachstums nur in sehr bescheidenem Umfang konsolidiert. Das öffentliche Defizit ging 2004 auf 1,4 % des BIP zurück, während der öffentliche Schuldenstand auf 18,5 % des BIP sank.

Den Schwerpunkt der Politik der rumänischen Zentralbank bildete die Bekämpfung der Inflation im Wege einer strikten Steuerung der Geldmenge. Diese Politik hat ihr Ziel zum Teil erreicht: Im Vergleich zum Vorjahr ging die Anstiegsrate der Verbraucherpreise von 177,5 % im Juni 1997 drastisch auf 50,8 % im September 1998 zurück. Ende 1998 lag die Inflation noch unter der offiziellen Zielmarke. 1999 blieb der Preisauftrieb mit 45,8 % hinter dem Niveau von 1998 zurück. Die jährliche Inflation, die im Jahr 2000 noch bei 45,7 % lag, ging 2001 auf 34,5 % zurück. Auch im Vorjahresvergleich war ein deutlicher Inflationsrückgang zu verzeichnen: im Juli 2002 lag die Inflationsrate bei 23 %. Der schrittweise Rückgang der Inflationsrate setzte sich in der Folgezeit fort. Im Dezember 2002 fiel sie auf 17,8%, während das offizielle Ziel bei 22 % lag. Die innerhalb des Jahres berechnete Inflationsrate lag mit 14,2% im August 2003 sogar noch darunter.

Seitdem ging die Inflationsrate weiter zurück und stabilisierte sich Ende 2003 bei 14,1 %. Während des ersten Halbjahres 2004 betrug der Preisanstieg gegenüber dem Vorjahr durchschnittlich 12,8 %, was die Prognose von 9 % Inflation, gerechnet auf das Gesamtjahr, bestätigt. Der Reallohnanstieg um 8,9 % in den ersten sechs Monaten 2004 könnte zu einer Überhitzung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage geführt und den Inflationsrückgang gefährdet haben.

Die Kommission stellt in ihrem Bericht von 2005 fest, dass die Geldpolitik weiterhin zur Inflationsrückführung beiträgt. Das Inflationsziel von 9 % für 2004 wurde erreicht. Im Jahr 2005 wurde der Inflationsrückgang durch die Anhebung der administrierten Preise, den kräftigen Lohnanstieg und die lebhafte Binnennachfrage gebremst. Die Zentralbank musste ihr Inflationsziel für 2005 daher von 6 auf 7,5 % heraufsetzen.

Offiziell schwankt der Wechselkurs frei, doch hat die Zentralbank mehrfach auf dem Markt interveniert, um dem immer stärkeren Abwertungsdruck auf die Landeswährung entgegenzuwirken. Die Regierung stabilisierte den Devisenmarkt und verhinderte damit eine größere Finanzkrise.

Gegen Ende des Sommers 1998 veranlasste die gravierende Verschlechterung des Leistungsbilanzdefizits die Zentralbank, ihre Politik der reellen Stützung des Wechselkurses aufzugeben, die als Beitrag zur Bekämpfung der Inflation diente. In der Zeit von Oktober 1998 bis Ende 1999 büßte die rumänische Währung fast zwei Drittel ihres nominalen Werts ein. Zwischen Oktober 1999 und August 2001 sank der Wechselkurs gegenüber dem US-Dollar um ein Drittel, gegenüber dem Euro um 17 %. Im Rahmen des 1999 eingeführten gesteuerten Floatings wird der Wechselkurs als Hauptinstrument zur Drosselung der Inflation eingesetzt, solange dies nicht mit einer Gefährdung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts verbunden ist. Dank der Erholung der Außenwirtschaft, der Steigerung der Produktivität und der günstigeren Lohnentwicklung konnte der Wechselkurs in der Zeit von 1999 bis 2001 gegenüber dem Euro real um fast 17 % zurückgewinnen. Im Jahr 2002 stieg der Wechselkurs um 2,4% im Verhältnis zum Währungskorb Dollar/Euro.

Dieser geldpolitische Kurs hat zu einem schrittweisen Rückgang der Inflation und einer mit einer tragfähigen Leistungsbilanzposition in Einklang stehenden Wechselkursentwicklung beigetragen. Die Remonetarisierung der Volkswirtschaft setzte sich 2004 fort, was sowohl die hohe Wirtschaftsleistung als auch das steigende Vertrauen in den Bankensektor und die rumänische Volkswirtschaft insgesamt widerspiegelt. Die Geldmenge betrug Ende 2003 24,4 % des BIP, und ihr Wachstum hielt 2004 an. Die straffere Geldpolitik führte zu einem spektakulären Anstieg der Effektivzinssätze für Einlagen und zu einem hieraus resultierenden Wachstum der auf Leu lautenden Einlagen, auch die Kredite an Unternehmen und private Haushalte nahmen zu. Daraufhin erhöhte die Zentralbank mehrmals den Referenzzinssatz und führte ab Februar 2004 aufsichtsrechtliche Regelungen ein, um das Kreditwachstum zu verlangsamen. Darüber hinaus wurde auch der Mindestreservesatz für Fremdwährungseinlagen angehoben.

Im November 2004 hat die Zentralbank den Wechselkurs flexibilisiert, woraufhin die Währung rund 12 % gegenüber dem Euro aufwertete. Dies hat dazu beigetragen, den Inflationsdruck einzudämmen.

Die Leistungsbilanz wies 1997 ein Defizit auf, dessen Ausmaß die Vorhersagen übertraf. Die rapide Zunahme dieses Defizits in den ersten Monaten des Jahres 1998 hatte erhebliche Besorgnis ausgelöst. Das erste Halbjahr 1999 stand sodann ganz im Zeichen des Abbaus des Leistungsbilanzdefizits, das gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 1998 um ein Drittel zurückgeführt wurde. Nachdem es gelungen war, das Leistungsbilanzdefizit von über 5,5 % des BIP im Jahr 2000 auf 3,7 % zurückzuführen, kam es 2001 erneut zu einer Verschlechterung der Leistungsbilanz mit einem Defizit in Höhe von 5,9 % des BIP.

Nachdem der Bericht 2003 für 2002 einen deutlichen Rückgang des Leistungsbilanzdefizits verzeichnet hatte, nahm es leider im zweiten Quartal 2003 wieder zu und erreichte 2,9% des prognostizierten BIP. Zum Jahresende 2003 wurde das Leistungsbilanzdefizit auf 5,8 % des BIP veranschlagt, für das erste Halbjahr 2004 wurde ein beständig hohes Leistungsbilanzdefizit gemeldet. In dem in den Berichten erfassten Gesamtzeitraum lag das Leistungsbilanzdefizit bei durchschnittlich 5,2 % des BIP.

Der Bericht 2004 stellt weiterhin fest, dass die Finanzierung des Zahlungsbilanzdefizits durch verbesserte Kreditkonditionen und den stetigen Zufluss ausländischer Direktinvestitionen (FDI), der im betrachteten Zeitraum durchschnittlich 2,9 % des BIP ausmachte, erleichtert wurde.

Die Devisenreserven der Zentralbank haben 2004 stark zugenommen und betrugen Ende Juli 9,7 Mrd. EUR. Die Auslandsverschuldung im Verhältnis zum BIP bleibt mit 34 % des BIP niedrig, und die Risikoprämie auf rumänische Staatsanleihen ist beträchtlich zurückgegangen. Die Ausfuhren wuchsen 2004 um 14,1 %, doch ging die Zuwachsrate in der ersten Jahreshälfte 2005 auf 5,9 % zurück.

1997 konnten bedeutende Strukturreformen eingeleitet werden: die Zollsätze wurden spürbar gesenkt, die meisten Preise liberalisiert, der Devisenmarkt freigegeben und der Privatisierungsprozess beschleunigt. Gegen Ende 1998 verliehen die Behörden den Strukturreformen und Privatisierungen in großem Maßstab neue Impulse, um eine sich anbahnende Krise zu verhindern und den Zugang zu den offiziellen Finanzierungsquellen wiederherzustellen. Zwar wurden insbesondere bei der Umstrukturierung des Finanzsektors und der Landwirtschaft gewisse Fortschritte erzielt, doch waren diese insgesamt unzureichend.

Im Bericht von 2000 wird festgestellt, dass auf den privaten Sektor rund 60 % des BIP entfallen, während der informelle Sektor zu 30 bis 40 % am BIP beteiligt ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Marktwirtschaft sind bereits im Wesentlichen erfüllt, doch sind die für ihre effektive Umsetzung erforderlichen Einrichtungen noch nicht voll einsatzfähig oder gar inexistent. Nach dem Bericht von 2002 war aus der Wirtschaftsstruktur ersichtlich, dass der Übergangsprozess noch nicht abgeschlossen war. Nach Ansicht der Kommission hatte Rumänien Fortschritte auf dem Weg zu einer leistungsfähigen Marktwirtschaft erzielt, und die einschlägigen Aussichten hatten sich durchaus verbessert.

Nach dem Bericht von 2003 beschleunigten sich die Privatisierungen, doch konnte der von der Regierung festgelegte Zeitplan insbesondere im Energiesektor nicht eingehalten werden. Nach Auffassung der Kommission kann Rumänien als eine funktionierende Marktwirtschaft betrachtet werden, sofern die zufriedenstellenden Fortschritte mit Entschlossenheit weitergeführt werden.

Der Bericht von 2004 führt aus, dass die Privatisierung von Unternehmen erheblich beschleunigt wurde. Der Privatsektor wächst weiter, 2003 erwirtschaftete er einen Anteil von 69,1 % des BIP. Bis Mitte 2003 betrug der Anteil des sich in privaten Händen befindenden Kapitals 56,4 % des Gesamtkapitals; die Beschäftigung im Privatsektor stieg auf 76,3 % der Gesamtbeschäftigung. Parallel dazu sank die Zahl der in Staatsbesitz befindlichen Unternehmen, 2004 lag sie bei 1187.

Im Januar 2004 trat das neue Steuerrecht in Kraft. Ein System zur potenziellen Beschleunigung von MwSt.-Rückerstattungen wurde ebenfalls entwickelt. Im Bankensektor war der Gesamtbestand der Bankaktiva Ende 2003 auf 32 % des BIP gestiegen. Im Nichtbanken-Finanzsektor ist der Handlungsspielraum nach wie vor sehr begrenzt. Die Gesamtkapitalisierung machte Ende 2003 lediglich 12,2 % des BIP aus. Seit Mitte 2003 ist ein beträchtlicher Anstieg des Umsatzes und der Kapitalisierung zu verzeichnen.

Nach dem Bericht von 2005 hat die rumänische Regierung ihre Strukturreformen fortgesetzt, doch stellt die Kommission fest, dass sich der Privatisierungsprozesse verlangsamt hat, die Finanzdisziplin unzureichend ist und die unzulängliche Funktionsweise des Justizapparats die Wirtschaftstätigkeit nach wir vor hemmt. Zwar nähert sich Rumänien den im Rahmen der Lissabon-Strategie festgelegten Zielen, doch sind die Fortschritte in den verschiedenen Bereichen sehr unterschiedlich. So muss Rumänien noch weitere Anstrengungen unternehmen, um die Funktionsweise der Güter- und Arbeitsmärkte zu verbessern und sich so dem EU-25-Durchschnitt anzunähern.

Hinsichtlich der Unabhängigkeit der Zentralbank wurde im Bericht von 1998 festgestellt, dass die Nationalbank von der Verpflichtung befreit wurde, landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen Sonderkredite zu gewähren, und damit ihre Unabhängigkeit deutlich gestärkt wurde. Am 30. Juni 1998 trat ein neues Zentralbankstatut in Kraft, in dem die Preisstabilität als vorrangiges Ziel festgeschrieben ist. Zwar darf die Zentralbank nicht mehr das Haushaltsdefizit finanzieren, doch kann sie in Anbetracht der unzureichenden Entwicklung der Finanzmärkte Kredite mit einer Laufzeit von 180 Tagen zum marktüblichen Zinssatz gewähren, um vorübergehende Ungleichgewichte zwischen den Haushaltseinnahmen und -ausgaben zu überbrücken.

Im Bericht von 1999 wird festgestellt, dass die Regierung nach der geltenden Gesetzgebung weiterhin bei der Nationalbank Überziehungskredite in Anspruch nehmen kann. In ihrem Bericht von 2001 erklärt die Kommission, dass die Zentralbank nach den rumänischen Rechtsvorschriften bereits ein sehr hohes Maß an Unabhängigkeit genießt. In ihrem Bericht 2002 bemerkt die Kommission, dass Rumänien noch die Rechtsvorschriften über die Funktionsweise des Einlagensicherungsfonds im Finanzsystem ändern und die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich der Unabhängigkeit der Zentralbank weiter vorantreiben muss. Im Bericht 2003 wird diesbezüglich keinerlei Fortschritt im Bereich der Rechtsvorschriften vermerkt.

Das im Juni 2004 verabschiedete neue Gesetz über die Satzung der rumänischen Zentralbank stärkt die Unabhängigkeit der Zentralbank und legt die Preisstabilität als ihr wichtigstes Ziel fest. Außerdem schafft es den bevorrechtigten Zugang des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten ab und verbietet der Zentralbank den Kauf von Staatsanleihen auf dem Primärmarkt. Ferner wird die Bandbreite der Vermögenswerte, mit denen von der Zentralbank gewährte Kredite besichert werden können, erweitert und die Pflicht zur Stellung von Staatspapieren abgeschafft. In dem ebenfalls im Juni 2004 verabschiedeten Gesetz über die Einrichtung und Funktionsweise des Einlagensicherungsfonds der Banken wird die Bestimmung aufgehoben, die es dem Fonds ermöglichte, einen Kredit bei der Zentralbank aufzunehmen, um einer hohen Beanspruchung seiner Mittel zu begegnen oder seine Mittel zu ergänzen.

In ihrem Bericht von 2005 stellt die Kommission fest, dass die Satzung der rumänischen Zentralbank mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand im Einklang steht. Gleichwohl muss das rumänische Gesetz über die Kreditaufnahme des Staates nachgebessert werden, da es derzeit noch die Aufnahme von Staatsanleihen zur Stützung der Zahlungsbilanz und zur Verstärkung der staatlichen Devisenreserven gestattet. Die Nachbesserung ist erforderlich, da das Gesetz in der heutigen Fassung mit der alleinigen Befugnis der Zentralbank zur Haltung und Verwaltung von Währungsreserven kollidieren könnte.

Hinsichtlich der Verhandlungen über die Teilnahme an der WWU hat Rumänien erklärt, dass es den gemeinschaftlichen Besitzstand im Sinne von Titel VII des EG-Vertrags akzeptiert und sich uneingeschränkt danach richten wird. Ferner hat Rumänien bestätigt, dass es die Verwaltungsstrukturen für die Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands bereitstellen werde. Das Land wird nach seinem Beitritt unmittelbar an der WWU teilnehmen, wobei es den Status der Länder genießt, für die eine Ausnahmeregelung gemäß Artikel 122 EG-Vertrag gilt. Die Verhandlungen zu diesem Kapitel wurden im Juni 2002 vorläufig abgeschlossen. Die Regierung hat nicht um Übergangsbestimmungen ersucht. Rumänien muss die erforderlichen Änderungen an seinen institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen spätestens bis zum Beitritt vornehmen. Insgesamt gelangt der Bericht 2004 jedoch zu dem Schluss, dass Rumänien im Allgemeinen seine Verpflichtungen erfüllt und mit den Beitrittsvorbereitungen planmäßig vorankommt.

In dem Bericht von 2005 wird bestätigt, dass Rumänien seine Verpflichtungen einhält und die Anforderugen, die sich aus den Beitrittsverhandlungen im Bereich der WWU ergeben, erfüllt. Auch wenn noch Anpassungen der Rechtsvorschriften erforderlich sind, wird das Land in der Lage sein, den gemeinschaftlichen Besitzstand vom Zeitpunkt seines Beitritts an anzuwenden.

Letzte Änderung: 22.12.2005