Polen

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2002 endg. -- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 701 endg. --Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 509 endg. -- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 709 endg. -- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1752 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1408 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1207 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 hielt es die Kommission für verfrüht zu beurteilen, ob Polen schon zum Zeitpunkt seines Beitritts zur Euro-Zone gehören soll. Allerdings wurde davon ausgegangen, dass eine Teilnahme des Landes nur an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), nicht jedoch an der Euro-Zone, mittelfristig keinerlei Probleme aufwerfen würde. Die Kommission erachtete es allerdings als erforderlich, das polnische Zentralbankgesetz in vollem Umfang mit den gemeinschaftsrechtlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen.

Im Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass Polen bei der Vorbereitung auf die Wirtschafts- und Währungsunion erhebliche Fortschritte erzielt hatte.

Im Bericht vom Oktober 1999 hingegen wurde darauf hingewiesen, dass die Fortschritte Polens bei seiner Vorbereitung auf die Teilnahme an der WWU relativ begrenzt waren.

Im Bericht vom November 2000 heißt es, dass in diesem Jahr zwar keine Rechtsvorschriften im WWU-Bereich umgesetzt wurden, Polen den gemeinschaftlichen Besitzstand zur WWU jedoch bereits in wichtigen Teilen übernommen hat.

Im Bericht vom November 2001 wird festgehalten, dass in diesem Bereich im Berichtszeitraum keinerlei Fortschritte erzielt wurden.

In ihrem Bericht vom Oktober 2002 stellt die Kommission fest, dass bei der Umsetzung des Besitzstandes keinerlei Fortschritte festzustellen sind.

In ihrem Bericht vom November 2003 stellt die Kommission fest, dass Polen die aus den Beitrittsverhandlungen resultierenden Auflagen und Verpflichtungen einhält, dass aber im Bereich der Unabhängigkeit der Zentralbank noch gewisse Anpassungen erforderlich sind.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die dritte Stufe der WWU begann am 1. Januar 1999. Dieser Termin steht für tiefgreifende Veränderungen in allen Mitgliedstaaten, selbst in denjenigen, die nicht von Anfang an zur Euro-Zone gehören.

Auf wirtschaftlichem Gebiet ist die Koordinierung der einzelstaatlichen Politiken (nationale Konvergenzprogramme, wirtschaftspolitische Grundzüge, multilaterale Überwachung und Verfahren bei einem übermäßigen Defizit) von zentraler Bedeutung. Alle Länder müssen den Stabilitäts- und Wachstumspakt einhalten, auf die direkte Finanzierung des öffentlichen Defizits durch die Zentralbank sowie den bevorrechtigten Zugang der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu den Finanzinstituten verzichten und die Liberalisierung des Kapitalverkehrs abgeschlossen haben.

Die Mitgliedstaaten, die außerhalb der Euro-Zone bleiben, verfolgen eine eigenständige Geldpolitik und nehmen am Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) mit gewissen Einschränkungen teil. Die Zentralbanken müssen unabhängig sein und in der Preisstabilität ihr vorrangiges Ziel sehen. Schließlich betrachten alle Mitgliedstaaten die Wechselkurspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse und müssen in der Lage sein, an dem neuen Wechselkursmechanismus teilzunehmen.

Auch wenn mit dem Beitritt die Anerkennung der Ziele der WWU verbunden ist, ist die Einhaltung der Konvergenzkriterien keine Vorbedingung. Da diese Kriterien jedoch für eine stabilitätsorientierte makroökonomische Politik stehen, müssen sie zu gegebener Zeit von allen Mitgliedstaaten dauerhaft eingehalten werden.

BEWERTUNG DER LAGE

Polen wird als funktionsfähige Marktwirtschaft betrachtet, die mittelfristig in der Lage ist, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Handelsintegration mit der Europäischen Union (EU) hat sich verstärkt. Die makroökonomische Stabilität Polens ist gut abgesichert und wurde von der Krise in Russland nicht wesentlich beeinträchtigt. Im Bericht des Jahres 2000 werden jedoch einige wirtschaftliche Ungleichgewichte erwähnt. Dank eines regelmäßigen Wachstums erreichte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner (Kaufkraftstandard) im Jahr 2000 39,2 % des EU-Durchschnitts gegenüber 34 % im Jahr 1995, wobei diese Zahlen erhebliche regionale Unterschiede verbergen. Auf den Privatsektor entfallen mehr als 70 % des BIP und 72 % der Arbeitsplätze. Im Bericht des Jahres 2002 wird darauf hingewiesen, dass die Arbeitslosigkeit weiterhin das zentrale Problem beim Übergang zur Marktwirtschaft darstellt. Die Arbeitslosenrate, die 1997 bei 11 % lag, ist in den letzten Jahren gestiegen und erreichte 2001 mit 18,4 % einen hohen Wert. Dem Bericht von 2003 zufolge blieb die makroökonomische Stabilität Polens erhalten. Vor allem aufgrund der Auslandsnachfrage erlebte Polen eine nachhaltige Belebung der Wirtschaft. Die Erhöhung des Haushaltsdefizits und die Schulden der öffentlichen Hand stellen neben der hohen Arbeitslosenquote (19,9 % im Jahr 2002) die wichtigsten wirtschaftlichen Herausforderungen dar, denen sich die polnischen Behörden zu stellen haben.

Zur Wirtschaftstätigkeit Polens ist zu erwähnen, dass das reale BIP 1997 um 6,9 % gewachsen ist. Im Jahr darauf betrug die Zunahme 4,8 %. Diese Verlangsamung des Wirtschaftswachstums seit Mitte 1998 ist eine direkte Auswirkung der Russlandkrise und anderer externer Faktoren. 1999 wurde ein Anstieg um 4,1 % verzeichnet. Für das ganze Jahr 2000 betrug die Wachstumsrate 4 %. Auf das beeindruckende Wirtschaftswachstum Polens seit Mitte der 90er-Jahre folgte eine eindeutige Verlangsamung der Wirtschaftstätigkeit seit 2001. Das Wachstum erreichte im ersten Quartal 2002 gerade noch 0,5 %. Im gesamten Untersuchungszeitraum betrug der durchschnittliche Anstieg des realen BIP kräftige 4,2 %. Dem Bericht von 2003 zufolge belebte sich die Konjunktur nach dem starken Einbruch von 2001 im Jahr 2002 wieder in gewissem Umfang, was sich aus dem realen BIP von knapp 1,4 % gegenüber 1 % im Jahr 2001 ablesen lässt. Die jüngste Entwicklung könnte die Wiederbelebung bestätigen: Im Jahresdurchschnitt stieg das reale BIP im ersten Quartal um 2,2 % und im zweiten Quartal um 3,8 %.

Bei den Staatsfinanzen sah der Haushaltsplan für 1999 eine Senkung des öffentlichen Defizits von 2,8 % des BIP des Jahres 1998 auf 2,15 % vor. Gemäß der mittelfristigen Finanzstrategie sollte der Haushalt bis 2003 ausgeglichen sein. Dennoch betrug das staatliche Defizit 1999 aufgrund einer sowohl konjunkturell als auch strukturell bedingten Lockerung der Haushaltspolitik 3,5 %. Die Situation des Staatshaushalts verschlimmerte sich 2001 erneut, und das Defizit erreichte 3,9 % des BIP. Im Bericht des Jahres 2002 wird festgestellt, dass die Bemühungen Polens um die Haushaltskonsolidierung durch die Abschwächung des Wirtschaftswachstums und die Vorbehalte der polnischen Behörden gegenüber einer grundlegenden Neuordnung der öffentlichen Ausgaben gebremst wurden. Dennoch kam es zu einem deutlichen Rückgang der Staatsverschuldung von 47 % des BIP im Jahr 1997 auf 38,7 % Ende 2000. Dieser Trend kehrte sich 2001 mit einer Schuldenquote von 39,3 % am Jahresende um. Dem Bericht von 2003 zufolge hat sich die Situation der Staatsfinanzen aufgrund der lahmenden Konjunktur und der Lockerung der Haushaltspolitik im vergangenen Jahr weiter verschlechtert. Das Defizit der öffentlichen Hand stieg auf 4,1 %, was sich in einer Erhöhung des Schulden-/BIP-Verhältnisses um 4,5 % ausdrückt.

Die Inflation ging 1999 auf 7,3 % zurück. Diese Zahl ist mit dem Jahresdurchschnitt von 1998 in Höhe von 11,6 % zu vergleichen. 2000 kam es mit einem Anstieg auf 10,2 % zu einer erneuten Beschleunigung der Inflation Der Bericht von 2001 hält fest, dass die Inflation kontinuierlich zurückging und Ende des Jahres 2001 wieder bei 3,5 % lag. Dem Bericht von 2003 zufolge ging die Inflationsrate 2002 weiter stark zurück und erreichte im Dezember 2002 auf den Jahresdurchschnitt umgerechnet lediglich 0,8 %. Seit Anfang 2003 war eine sehr geringe Preissteigerung zu verzeichnen.

Die polnischen Behörden verfolgten eine klare, auf einem System der Gleitparität beruhende Wechselkurspolitik. Aufgrund der Währungsturbulenzen infolge der Russlandkrise fiel der Wert des Zloty um fast 10 %. Im April 2000 ging Polen zu einem System frei schwankender Kurse über - einer Strategie, die mit der Vorgabe von Inflationszielen vereinbar ist. Seit der Freigabe der Wechselkurse wurde die polnische Währung insbesondere aufgrund der hohen Realzinssätze aufgewertet. Im Bericht des Jahres 2002 heißt es, dass die Zentralbank seit dieser Umstellung an ihrer Politik der schwankenden Wechselkurse in Verbindung mit der direkten Vorgabe von Inflationszielen festhält. Dies wird als eine Kombination erachtet, die der polnischen Wirtschaft in ihrem derzeitigen fortgeschrittenen Übergangsstadium auf ihrem Weg zur WWU gut angepasst ist. In ihrem Bericht von 2003 stellte die Kommission fest, dass der seit Mitte 2001 zu beobachtende Wertverlust des Zloty dazu beitrug, die Wettbewerbsfähigkeit der polnischen Exportwirtschaft zu stärken.

Polen verzeichnete 1997 ein Leistungsbilanzdefizit von 3,2 %. 1998 erhöhte es sich auf 4,3 % und machte 1999 7,5 % des BIP aus. Diese erhebliche Zunahme stellte eine der dringendsten wirtschaftspolitischen Herausforderungen dar. 2000 ging das Leistungsbilanzdefizit wieder auf ein erträglicheres Ausmaß von 6,3 % des BIP zurück. Für 2001 wird das Defizit auf 4 % geschätzt. Während des gesamten Untersuchungszeitraums wies die Leistungsbilanz ein anhaltendes Defizit von mindestens 4 % des BIP auf, das in zunehmendem Maße durch Zuflüsse ausländischer Direktinvestitionen (ADI) finanziert wurde. Dem Bericht von 2003 zufolge ist das Leistungsbilanzdefizit im vergangenen Jahr erneut zurückgegangen und zwar auf 3,6 % des BIP.

Im Bereich der Strukturreformen beschloss die polnische Regierung im Juli 1998 ein Programm für die Privatisierung von Staatsbetrieben bis Ende 2001. Weiterhin wurden Reformen der territorialen Gliederung, des Pensionssystems und des Stahlsektors geplant. Die Umstrukturierung des Kohle- und Stahlsektors sowie die Reform der Landwirtschaft hatten wesentliche soziale Auswirkungen. Der Beitrag der Landwirtschaft zur Bruttowertschöpfung ging von 13 % im Jahr 1989 auf 6 % im Jahr 1997 zurück. Obwohl die meisten Preise in Polen nicht mehr staatlich administriert werden, herrschen auf bestimmten Märkten weiterhin verfälschte Bedingungen. Im Finanzsektor, für den sich die ausländischen Investoren immer mehr interessieren, wurden die Reformen fortgeführt. Im Bericht von 1999 wird erwähnt, dass bei der Privatisierung der Banken wesentliche Fortschritte erzielt wurden. Die Regierung hat eine Reform des Steuersystems geplant. Die Kommission hält in ihrem Bericht aus dem Jahr 2000 fest, dass das Land seine Funktionsfähigkeit als offene Marktwirtschaft durch eine vorsichtige makroökonomische Politik und die Umsetzung der verschiedenen Strukturreformen weiterhin verbessert hat. Die Preise wurden weitgehend freigegeben. 2001 wurden die Privatisierungen und Strukturreformen im Allgemeinen fortgesetzt. Im Bericht von 2002 wird die Ansicht vertreten, dass Polen die Übergangsreformen im Zusammenhang mit dem Außenhandel und der Freigabe der Preise abgeschlossen hat, bei der Privatisierung ein fortgeschrittenes Stadium erreicht und auch bei den Strukturreformen beachtliche Fortschritte erzielt hat. Weit reichende Reformen wurden insbesondere in den Bereichen Altersvorsorge (mit der Einführung eines auf drei Pfeilern beruhenden Systems), Gesundheitswesen, Bildungswesen und Gebietsaufteilung vorangetrieben. Zahlreiche Privatsektoren wurden erfolgreich umstrukturiert. Das Reformprogramm in diesem Bereich ist aber noch nicht beendet. Dem Bericht von 2003 zufolge ist der Reformprozess seit dem Vorjahr praktisch nicht vorangekommen. Bei den Privatisierungen gab es in den vergangenen beiden Jahren erhebliche Verzögerungen.

In Hinblick auf die Unabhängigkeit der Zentralbank wurde im August 1997 ein neues Gesetz über die polnische Nationalbank verabschiedet, in dem die Preisstabilität zum obersten Ziel der Zentralbank erklärt wurde. Durch diese neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Unabhängigkeit der Zentralbank gestärkt, da sie für ihre geldpolitischen Leitlinien nicht mehr die Zustimmung des Parlaments braucht. Außerdem sind ab Oktober 1998 Darlehen oder Transfers von der Zentralbank an die Regierung verboten. Im Bericht von 1999 wird erwähnt, dass Polen im November 1998 das Gesetz über die öffentlichen Finanzen verabschiedet hat, das jegliche unmittelbare Finanzierung des öffentlichen Sektors durch die Zentralbank verbietet. Im Gesetz über die Nationalbank Polens sind noch einige inhaltliche Änderungen zur Gewährleistung ihrer institutionellen und finanziellen Unabhängigkeit vorzunehmen. Im Bericht von 2000 wird eine Anpassung der Statuten der Bank in Hinblick auf die Finanzgebarung, ein unabhängiges Rechnungsprüfungssystem und die Teilnahme eines Regierungsvertreters an den Sitzungen des Rates für Geldpolitik verlangt. Der Entwurf zur Novellierung des Gesetzes über die polnische Nationalbank im Rahmen der Angleichung der polnischen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand wurde vom Parlament nicht angenommen. Im letzten Bericht wird der Stellenwert des erklärten Ziels Polens betont, die Rechtsangleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand bis Ende 2002 abzuschließen. Dem Bericht von 2003 zufolge ist das Zentralbankgesetz in einigen Punkten noch immer mit dem Besitzstand unvereinbar. Unter anderem muss insbesondere verhindert werden, dass Regierungsvertreter an Sitzungen des Rates für Geldpolitik teilnehmen können.

In Bezug auf die Verhandlungen hat Polen den gemeinschaftlichen Besitzstand zur Wirtschafts- und Währungsunion gemäß Titel VII EG-Vertrag vollständig übernommen. Die Verwaltungsstrukturen für die Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes wurden eingerichtet.

Die Verhandlungen zu diesem Kapitel wurden im Dezember 2002 abgeschlossen. Es wurde um keinerlei Übergangsbestimmungen ersucht. Grundsätzlich erfüllt Polen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich eingegangen ist.

Letzte Änderung: 15.03.2004