Litauen

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2007 endg. -- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 706 endg. -- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 507 endg. -- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 707 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1750 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1406 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. -SEK(2003) 1204 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 äußerte die Kommission die Ansicht, dass derzeit noch nicht beurteilt werden kann, ob Litauen schon zum Zeitpunkt seines Beitritts zur Euro-Zone gehören soll. Allerdings werfe eine Teilnahme des Landes nur an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), nicht jedoch an der Euro-Zone, mittelfristig einige Probleme auf: So müsse Litauen u.a. die Rechtsvorschriften zur Geldpolitik mit den gemeinschaftsrechtlichen Erfordernissen in Einklang bringen und ein solides, leistungsfähiges Finanzsystem aufbauen. Hinsichtlich der Liberalisierung des Kapitalverkehrs erklärte die Kommission hingegen, dass die Beseitigung der noch verbleibenden Beschränkungen keine nennenswerten Schwierigkeiten bereiten dürfte.

Im Bericht vom November 1998 wird hingegen festgestellt, dass Litauen mit den Vorbereitungen für die Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion nur geringfügig weiter vorangekommen ist.

In ihrem Bericht vom Oktober 1999 vertrat die Kommission die Auffassung, dass Litauen in der Vorbereitung auf die Teilnahme an der WWU Fortschritte gemacht hat.

Dem Bericht vom November 2000 zufolge hat Litauen seit dem letzten regelmäßigen Bericht keine neuen Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes zur WWU erzielt. Gewisse Vorbehalte hinsichtlich der Unabhängigkeit der litauischen Zentralbank und einer möglichen direkten Finanzierung des öffentlichen Sektors durch diese bleiben weiterhin bestehen.

In ihrem Bericht vom November 2001 kommt die Kommission zum Schluss, dass Litauen wesentliche Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes zur WWU erzielt hat.

Im Bericht vom Oktober 2002 wird festgestellt, dass Litauen weitere Fortschritte in der Übernahme dieses Besitzstandes gemacht hat. In dem Bericht vom November 2003 wird festgestellt, dass Litauen die aus den Verhandlungen resultierenden Anforderungen auf dem Gebiet der WWU im Wesentlichen erfüllt.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die dritte Stufe der WWU begann am 1. Januar 1999. Dieser Termin steht für tief greifende Veränderungen in allen Mitgliedstaaten, selbst in denjenigen, die nicht von Anfang an zur Euro-Zone gehören.

Auf wirtschaftlichem Gebiet ist die Koordinierung der einzelstaatlichen Politiken (nationale Konvergenzprogramme, wirtschaftspolitische Grundzüge, multilaterale Überwachung und Verfahren bei einem übermäßigen Defizit) von zentraler Bedeutung. Alle Länder müssen den Stabilitäts- und Wachstumspakt einhalten, auf die direkte Finanzierung des öffentlichen Defizits durch die Zentralbank sowie den bevorrechtigten Zugang der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu den Finanzinstituten verzichten und die Liberalisierung des Kapitalverkehrs abgeschlossen haben.

Die Mitgliedstaaten, die außerhalb der Euro-Zone bleiben, verfolgen eine eigenständige Geldpolitik und nehmen am Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) mit gewissen Einschränkungen teil. Die Zentralbanken müssen unabhängig sein und in der Preisstabilität ihr vorrangiges Ziel sehen. Schließlich betrachten alle Mitgliedstaaten die Wechselkurspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse und müssen in der Lage sein, an dem neuen Wechselkursmechanismus teilzunehmen.

Auch wenn mit dem Beitritt die Anerkennung der Ziele der WWU verbunden ist, ist die Einhaltung der Konvergenzkriterien keine Vorbedingung. Da diese Kriterien jedoch für eine stabilitätsorientierte makroökonomische Politik stehen, müssen sie zu gegebener Zeit von allen Mitgliedstaaten dauerhaft eingehalten werden.

BEWERTUNG DER LAGE

Im Rahmen seines Übergangs zur Marktwirtschaft hat Litauen im Berichtszeitraum beträchtliche Fortschritte bei der Liberalisierung und Stabilisierung der Wirtschaft gemacht. Bereits 1998 wurden 70 % seines Bruttoinlandsprodukts (BIP) vom Privatsektor erwirtschaftet. Die Rückgabe von Grundstücken schritt langsam, aber stetig voran. Litauen hat weitere Fortschritte bei der Einrichtung einer funktionsfähigen Marktwirtschaft gemacht und sollte mittelfristig in der Lage sein, dem Druck des Wettbewerbs und den Marktkräften innerhalb der Union zu begegnen. Dem Bericht von 2000 zufolge kann das Land schließlich als eine funktionsfähige Marktwirtschaft betrachtet werden. Im Jahr 2000 betrug das BIP pro Einwohner 29,3 % des EU-Durchschnitts. Die Wirtschaft leidet unter einer hohen, weiterhin steigenden Arbeitslosenrate. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessert hat. Dies belegen die höhere Erwerbstätigenquote (Anstieg auf 59,9 %) und der Rückgang der Arbeitslosenquote von 17,4 % im Jahr 2001 auf 13,8 % im März 2003.

Das Wirtschaftswachstum betrug im Jahr 1997 5,7 %. 1998 nahm das BIP dank der starken Zunahme des Verbrauchs und der Investitionstätigkeit um 5,1 % zu. Das Wachstum sank jedoch zu Jahresende infolge der gestörten Handelsbeziehungen zu Russland praktisch auf Null. Das reale BIP nahm 1999 um 4,1 % ab. Danach setzte das Wachstum im Jahr 2000 in Litauen wieder ein. Die Wachstumsrate lag 2001 klar über dem Durchschnitt, vor allem aufgrund der dynamischen Entwicklung der Ausfuhren und der Investitionstätigkeit. Im ersten Halbjahr 2002 blieb das Wachstum weiterhin dynamisch und erreichte 5,8 %. Während des gesamten Untersuchungszeitraums stieg das reale BIP um durchschnittlich 3,6 % pro Jahr. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass Litauen trotz des schwachen Wachstums in der EU im Jahre 2002 weiterhin eine besonders kräftige makroökonomische Entwicklung zu verzeichnen hatte. Das BIP-Wachstum erreichte 2002 annähernd 6,7 %. Infolge einer weiteren Wachstumsbeschleunigung lag es im ersten Quartal 2003 um 9,4 % über dem entsprechenden Vorjahreswert.

Die Situation der Staatsfinanzen entwickelte sich 1997 mit einem Defizit von 0,5 % des BIP besser als erwartet. Nach der Russlandkrise lockerte sich jedoch die Disziplin der Haushaltspolitik in der zweiten Hälfte des Jahres 1998. Das Defizit des gesamtstaatlichen Haushalts erhöhte sich auf 5 %. 1999 machte es 5,6 % des BIP aus. Auf der Grundlage einer restriktiven Finanzpolitik wurde ein Anti-Krisenprogramm beschlossen. Das Defizit wurde 2000 auf 3,3 % des BIP gesenkt. Seither konsolidierten sich die Staatsfinanzen, und das Defizit verringerte sich 2001 auf 1,9 % des BIP. Nach einer starken Zunahme 1999 stabilisierte sich die Staatsverschuldung bei ungefähr 23,5 % des BIP. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass die Behörden Litauens das Programm zur Haushaltskonsolidierung strikt befolgt haben. Das gesamtstaatliche Defizit sank daher 2002 weiter auf 1,7 % des BIP.

Die Inflation ist weiter gesunken: Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate ging von 24,6 % im Jahr 1996 auf 8,8 % im Jahr 1997 zurück. Während sie 1998 noch 5,1 % betrug, lag die jährliche Inflationsrate 1999 unter 0,8 %. Im Bericht von 2001 heißt es, dass der Inflationsdruck in Litauen außerordentlich gering war. Die niedrige und stabile Inflationsrate war einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren der Wirtschaftspolitik. Die Inflationsrate lag 2001 bei nur 1,3 %. Im Zeitraum 1997-2001 betrug die durchschnittliche Inflationsrate 3,3 %; insgesamt ging sie während des gesamten Untersuchungszeitraums zurück. Das kräftige Produktivitätswachstum, die gemäßigte Erhöhung von Löhnen und Gehältern und die starke Aufwertung des Litas trugen zu einem Rückgang der Preise im Jahr 2002 um fast 1 % bei. Diese Tendenz setzte sich im Jahr 2003 fort, und die Inflationsrate lag im August um rund 1 % unter dem entsprechenden Vorjahresniveau.

In der Wechselkurs- und Währungspolitik stützte sich Litauen auf die so genannte „Currency-Board-Regelung". Die Nationalbank hat eine Strategie für den Ausstieg aus diesem System entwickelt. Die Regelung hat die Russlandkrise überlebt, jedoch nicht ohne Schwierigkeiten. Der Wechselkurs blieb -- teilweise bedingt durch die Anbindung des Litas an den US-Dollar -- steigend. Mitte Oktober 1999 kündigte die litauischen Nationalbank den Übergang zur Kopplung des Litas an den Euro ab dem 2. Februar 2002 ohne Änderung seines externen Werts an. Der Übergang erfolgte problemlos und rief keine Spannungen auf den Finanzmärkten hervor. Die Änderung der Ankerwährung ging auf den Wunsch zurück, die realen Wechselkurse besser widerzuspiegeln und die Integration in die europäische Wirtschaftsunion voranzutreiben. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass der Litas gegenüber dem Euro im Berichtszeitraum deutlich höher bewertet wurde.

Nach einem leichten Rückgang im Jahr 1996 verschlechterte sich 1997 das Leistungsbilanzdefizit erneut und erreichte 10,3 % des BIP. Die Leistungsbilanz befand sich nach der erheblichen Verschlechterung in den Jahren 1998 und 1999 auf dem Weg der Besserung. Im Bericht von 2001 heißt es, dass sich das Defizit zwar verringert, aber dennoch erheblich blieb. Es ging von 11,2 % des BIP im Jahr 1999 auf 6 % des BIP im Jahr 2000 zurück. 2001 betrug das Leistungsbilanzdefizit 4,8 %. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass sich die Leistungsbilanz geringfügig von 4,8 % des BIP im Jahr 2001 auf 5,3 % im Jahr 2002 verschlechtert hat.

Im Rahmen der Strukturreformen wurde die Privatisierung der Unternehmen vorangetrieben. Vor dem Hintergrund der Krise in Russland ergriffen die Behörden verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten. Im November 1999 schlug das Land eine liberale Orientierung ein, der es treu geblieben ist. Im Bericht des Jahres 2002 wird erwähnt, dass wichtige Strukturreformen im Hinblick auf die Reform des öffentlichen Dienstes und die Reform des auf drei Säulen beruhenden Rentensystems in Angriff genommen wurden. Im Energiesektor wurden Fortschritte bei der Privatisierung der öffentlichen Gas- und Stromversorgungsunternehmen erzielt. Der Privatisierungsprozess steht also kurz vor seinem Abschluss. 2001 wurden die Strukturreformen fortgesetzt, und die Umstrukturierung der Wirtschaft hat neuen Auftrieb erhalten. Die Privatisierung des Finanzsektors ist so gut wie abgeschlossen. Der Plan für die Reform des Rentensystems muss fortgeführt und umgesetzt werden. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass die Behörden den eingeschlagenen Reformkurs aktiv weiterverfolgten, es jedoch in einigen Bereichen, insbesondere bei der Reform des Rentensystems und der Haushaltsstruktur, noch Verbesserungsbedarf gibt. Die Privatisierung der staatlichen Unternehmen kam erheblich voran und ist in einigen Bereichen, wie dem Bankensektor, abgeschlossen.

Im Hinblick auf die Unabhängigkeit der litauischen Zentralbank wurde im Bericht von 1998 verlangt, dass das Zentralbankgesetz vollständig an die Vorschriften der Europäischen Union angepasst werde. Im Bericht des Jahres 1999 wurden bestimmte Änderungen in den Statuten der Zentralbank (wie die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit der Mitglieder des Direktoriums) verlangt, um die Angleichung der Rechtsvorschriften an den Vertrag zu gewährleisten. Im März 2001 änderte das litauische Parlament das Zentralbankgesetz mit dem Ziel, es an den gemeinschaftlichen Besitzstand anzugleichen. Dieses Gesetz bestätigt auch das Verbot der direkten Finanzierung des öffentlichen Sektors durch die Zentralbank. Es gewährleistet ferner, dass die Zentralbank in der Preisstabilität ihr vorrangiges Ziel sieht. Im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit der Zentralbank ist eine weitere Angleichung erforderlich, um gegen etwaige Interessenskonflikte in Verbindung mit den Pflichten der Direktoriumsmitglieder gerüstet zu sein. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass die Übernahme des Besitzstands bis auf eine Ausnahme abgeschlossen ist: An dem Zentralbankgesetz muss noch eine Änderung vorgenommen werden, mit der unter anderem möglichen Interessenskonflikten bei den Pflichten der Vorstandsmitglieder vorgebeugt werden soll.

In Bezug auf den Stand der Verhandlungen hat Litauen den gesamten gemeinschaftlichen Besitzstand der WWU gemäß seiner Definition in Titel VII EG-Vertrag angenommen. Die erforderlichen Verwaltungsstrukturen sind vorhanden und funktionsfähig.

Die Verhandlungen zu diesem Kapitel wurden im Dezember 2002 abgeschlossen. Litauen hat nicht um Übergangsbestimmungen ersucht.

Letzte Änderung: 15.03.2004