Ungarn

1) QUELLEN

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2001 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 700 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 505 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 705 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1748 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2001) 1404 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1205 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

2) INHALT

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 war die Kommission der Ansicht, dass derzeit noch nicht beurteilt werden kann, ob Ungarn schon zum Zeitpunkt seines Beitritts zur Euro-Zone gehören soll. Dennoch wurde davon ausgegangen, dass eine Teilnahme des Landes nur an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), nicht jedoch an der Euro-Zone, mittelfristig keinerlei Problem aufwerfen dürfte. Die Kommission hat Ungarn allerdings aufgefordert, das Zentralbankgesetz in vollem Umfang mit den gemeinschaftsrechtlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen und an der stabilitätsorientierten Geld- und Wechselkurspolitik festzuhalten. Außerdem hat sie zu weiteren Anstrengungen im Bereich der Kapitalverkehrsliberalisierung aufgefordert, insbesondere was den Kapitalexport anbelangt.

In dem Bericht von 1998 wurde festgestellt, dass Ungarn keine großen Fortschritte bei der Vorbereitung auf seine Teilnahme an der WWU erzielt hatte.

In ihrem Bericht von 1999 schätzte die Kommission ein, dass Ungarn bei seiner Vorbereitung auf die WWU nicht weiter vorangekommen ist.

Dem Bericht von 2000 zufolge hat Ungarn keine großen Fortschritte mehr bei der Vorbreitung auf seine WWU-Teilnahme erzielt, obwohl die ungarische Währung seit Januar 2000 vollständig an den Euro gebunden ist.

In ihrem Bericht von 2001 kam die Kommission zu dem Schluss, dass Ungarn seit dem letzten regelmäßigen Bericht bei der Übernahme des WWU-Besitzstandes deutlich vorangekommen ist.

In dem Bericht von 2002 wird festgestellt, dass Ungarn keine signifikanten Forstschritte in Bezug auf die WWU zu verzeichnen hat, da seine Rechtsvorschriften bereits weitgehend an den entsprechenden Besitzstand angepasst waren.

In ihrem Bericht vom November 2003 stellt die Kommission fest, dass Ungarn die im Rahmen der Beitrittsverhandlungen in Bezug auf die Wirtschafts- und Währungsunion eingegangenen Verpflichtungen einhält und die diesbezüglichen Anforderungen erfüllt.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die dritte Stufe der WWU begann am 1. Januar 1999. Dieser Termin steht für tief greifende Veränderungen in allen Mitgliedstaaten, selbst in denjenigen, die nicht von Anfang an zur Euro-Zone gehören.

Auf wirtschaftlichem Gebiet ist die Koordinierung der einzelstaatlichen Politiken (nationale Konvergenzprogramme, wirtschaftspolitische Grundzüge, multilaterale Überwachung und Verfahren bei einem übermäßigen Defizit) von zentraler Bedeutung. Alle Länder müssen den Stabilitäts- und Wachstumspakt einhalten, auf die direkte Finanzierung des öffentlichen Defizits durch die Zentralbank sowie den bevorrechtigten Zugang der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu den Finanzinstituten verzichten und die Liberalisierung des Kapitalverkehrs abgeschlossen haben.

Die Mitgliedstaaten, die außerhalb der Euro-Zone bleiben, verfolgen eine eigenständige Geldpolitik und nehmen am Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) mit gewissen Einschränkungen teil. Die Zentralbanken müssen unabhängig sein und in der Preisstabilität ihr vorrangiges Ziel sehen. Schließlich betrachten alle Mitgliedstaaten die Wechselkurspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse und müssen in der Lage sein, an dem neuen Wechselkursmechanismus teilzunehmen.

Auch wenn mit dem Beitritt die Anerkennung der Ziele der WWU verbunden ist, ist die Einhaltung der Konvergenzkriterien keine Vorbedingung. Da diese Kriterien jedoch für eine stabilitätsorientierte makroökonomische Politik stehen, müssen sie zu gegebener Zeit von allen Mitgliedstaaten dauerhaft eingehalten werden.

BEWERTUNG DER LAGE

Schon in ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag Ungarns auf Beitritt zur Europäischen Union kam die Kommission zu dem Schluss, dass Ungarn als ein Land mit funktionierender Marktwirtschaft betrachtet werden kann und in der Lage sein dürfte, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Über 70 % seiner Ausfuhren werden bereits in die Europäische Union getätigt. Der Aufholprozess Ungarns gegenüber der Europäischen Union wurde ständig fortgeführt. 2000 erreichte das Pro-Kopf-BIP (Bruttoinlandsprodukt) 52 % des EU-Durchschnitts. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass sich die Lage der ungarischen Wirtschaft im Hinblick auf das allgemeine makroökonomische Gleichgewicht verschlechtert hat, was insbesondere für die Zusammensetzung des BIP, die Zahlungsbilanz sowie die Wechselkurs- und Zinsstabilität gilt.

Ungarn hatte während der gesamten letzten Jahre ein starkes Wirtschaftswachstum zu verzeichnen. 1997 erreichte das BIP-Wachstum 4,4 %. Im Jahr 1998 erzielte Ungarn dank der Binnennachfrage ein Wirtschaftswachstum von 5,1 %. 1999 lag das Wachstum der ungarischen Wirtschaft bei 4,5 %. Ein Jahr später vermeldete die ungarische Wirtschaft ein Wachstum von 5,2 %, und somit die höchste Wachstumsrate seit Beginn des Übergangsprozesses. Trotz der Verschlechterung der internationalen Wirtschaftslage wuchs das BIP weiter um 3,8 % und dürfte im ersten Halbjahr 2002 ein Wachstum von 3 % erreichen. Im Durchschnitt lag das Wachstum seit 1997 bei 4,5 %. 2003 stellt die Kommission fest, dass das BIP trotz der schwierigen außenwirtschaftlichen Lage im Jahre 2002 um 3,3 % wuchs. In der ersten Jahreshälfte 2003 schwächte sich das Wachstum auf 2,6 % gegenüber dem Vorjahr ab.

Die öffentlichen Finanzen wurden zunehmend auf eine Haushaltssanierung ausgerichtet. Das Defizit betrug 1997 4,6 % des BIP und lag 1998 unter 5 % des BIP. 1999 erreichte das Defizit der öffentlichen Verwaltungen 3,7 % des BIP. Im Laufe der Jahre ging Ungarn dazu über, den Haushalt schrittweise zu sanieren. Im Jahr 2000 war das Verhältnis Schulden/BIP auf 55,7 % gesunken und lag damit um 4,8 Prozentpunkte niedriger als 1999. In den Jahren 2000 und 2001 ging der Abbau des Haushaltsdefizits langsamer vonstatten. Das effektive Haushaltsdefizit belief sich im Jahr 2000 auf 3,1 % des BIP. Danach verschlechterte sich die Haushaltslage, so dass das Defizit im Jahr 2001 4,1 % des BIP erreichte. In dem Bericht des Jahres 2003 wird eine gewisse Verschlechterung beim Haushaltsdefizit festgestellt. Es betrug 2002 9,2 % des BIP. Infolge des wachsenden Defizits stieg der öffentliche Schuldenstand im Jahr 2002 von 53,4 % des BIP im Jahr 2001 auf 56,3 % des BIP an. Für das Jahr 2003 hat sich die Regierung das ehrgeizige Ziel gesetzt, das Defizit unter 5 % des BIP zu senken, und für 2004 strebt sie 3,8 % des BIP an.

Die Bekämpfung der Inflation war eines der größten Probleme Ungarns. 1998 verringerte sich die Inflationsrate erheblich und sank auf einen Durchschnittswert von 14,3 % (gegenüber 18 % im Jahr davor), und im Januar 1999 wurde die 10%-Marke unterschritten. Die Inflation gehört zu den enttäuschenden Aspekten der makroökonomischen Ergebnisse des Landes. Hinsichtlich der Preisstabilität wurden nur langsame Fortschritte erzielt. Da sich die ungarischen Behörden dieser Entwicklung bewusst waren, verfolgten sie seit dem Frühjahr 2001 eine entschlossenere Politik zur Inflationsbekämpfung. Die Umsetzung einer gezielten Inflationsbekämpfungsstrategie hat es ermöglicht, die Prognosen bezüglich hoher Inflationsarten zu widerlegen. Seitdem ist die Inflationsrate rapide zurückgegangen und lag im Juli 2002 bei 4,6 %. Die Inflation sank 2002 auf eine Jahresrate von 5,2 % ab und erreichte im Mai 2003 mit einer Rate von gerade einmal 3,6 % gegenüber dem Vorjahr den niedrigsten Stand seit Beginn der Reformen. Der Preisanstieg betrug im August 2003 4,7 % gegenüber dem Vorjahr.

In Bezug auf den Wechselkurs hielt die Ungarische Nationalbank an dem seit 1995 praktizierten Crawling-Peg-System fest. 1999 zeichnete sich mehr und mehr ein Konflikt zwischen der Wechselkurspolitik und den Inflationszielen ab. Dank der Wechselkursänderungen und der Währungspolitik war im Jahr 2000 eine deutliche Aufwertung der Landeswährung möglich, so dass der importierte Inflationsdruck gemildert werden konnte. Die Ungarische Nationalbank bekannte sich offiziell zu einer antiinflationären Geldpolitik. Die Währung erfuhr eine substanzielle Aufwertung und unterlag nach dieser Änderung des Wechselkurssystems einigen spekulativen Schwankungen. In dem Bericht von 2002 wird vermerkt, dass ein flexibles Wechselkurssystem, gepaart mit der antiinflationären Geldpolitik, die makroökonomische Stabilität unterstützt. Anfang 2003 löste die Kombination aus einer starken Währung und hohen Zinsspannen einen Spekulationsangriff am oberen Ende der Handelsbandbreite des Forint aus. Die Zentralbank senkte daraufhin die Zinsen. Nach den Turbulenzen beschlossen die Zentralbank und die Regierung neue Inflationsziele für 2003 und 2004 (3,5 % +/- 1 % für beide Jahre). Im Juni 2003 wurde der Leitkurs des Forint gegenüber dem Euro um 2,26 % abgewertet. Dies war ein gemeinsamer Beschluss der Zentralbank und der Regierung.

1998 erreichte das Defizit in der Leistungsbilanz 4,9 % des BIP und lag damit doppelt so hoch wie 1997. Danach kam es zu einer günstigen Entwicklung der Leistungsbilanz, so dass das Defizit im Jahr 2000 3,3 % des BIP betrug. Die Lage verbesserte sich noch weiter und das Defizit blieb gering. Seine Finanzierung bereitet keine Schwierigkeiten. Das Leistungsbilanzdefizit ist weiter gesunken und betrug im Jahr 2001 nur noch 2,2 % des BIP. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass 2002 eine Verschlechterung der Zahlungsbilanz einsetzte und sich das Leistungsbilanzdefizit auf 4 % des BIP erhöhte.

Als die Stellungnahme der Kommission veröffentlicht wurde, waren die Strukturreformen bereits ziemlich vorangeschritten. Insbesondere der Privatisierungsprozess war bereits weitgehend in Angriff genommen worden. Das Ausmaß dieses bis heute erfolgreich durchgeführten Prozesses ist bemerkenswert. Der Privatsektor hatte Ende 1998 einen Anteil von 80 % am BIP und die Privatisierung ist nahezu abgeschlossen. Das Tempo der Strukturreformen hat sich danach verlangsamt, was Ausdruck des vorangeschrittenen Reformprozesses ist.

Gleichwohl kam es bei der geplanten Gesundheitsreform und der Entwicklung einer Wirtschaftsstrategie zu Verzögerungen. Die Reform des Rentensystems ist noch nicht vollendet, und die Gesundheitsreform ist trotz ihres vielversprechenden Starts in Verzug geraten. Der stetige Rückgang der Arbeitslosigkeit zählt zu den größten Erfolgen Ungarns in dieser Übergangsphase. Seit 1997 sank die Arbeitslosigkeit schrittweise von 9,0 % auf 5,7 % (2001). In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass der wirtschaftliche Reformkurs mit der Privatisierung einiger noch verbleibender Staatsunternehmen, einer schrittweise vorgenommenen Freigabe der administrierten Preise und der weit gehenden Vollendung der graduellen Rentenreform glaubhaft fortgeführt wird.

Zu Beginn der Verhandlungen wurde die Unabhängigkeit der Zentralbank durch die ungarischen Gesetze nicht gewährleistet. Die Berichte der Kommission wiesen darauf hin, dass der Status der Zentralbank an die Bestimmungen des Vertrags angeglichen werden müsse. In den nachfolgenden Berichten von 1998 bis 2000 wurden keine neuen Fortschritte in Bezug auf die Sicherstellung der Unabhängigkeit der Zentralbank festgestellt. Ungarn kam in diesem Bereich voran, als es im Juni 2001 ein neues Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Nationalbank verabschiedete, welches hinsichtlich der persönlichen Unabhängigkeit der Mitglieder der Entscheidungsorgane der Bank die Übereinstimmung mit dem Besitzstand sichert. Ebenso wurde die Möglichkeit einer Direktfinanzierung durch die Nationalbank abgeschafft. Die ungarische Gesetzgebung ist somit bereits weitgehend an den Besitzstand im WWU-Bereich angepasst. Im Juli 2002 stimmte das Parlament einer Änderung betreffend die Festlegung des Wechselkurssystems und die Bestimmung der Zentralbankorgane sowie ihres Zuständigkeitsbereichs zu. Die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand ist nunmehr abgeschlossen.

Was den Stand der Verhandlungen betrifft, so hat Ungarn erklärt, dass es den bestehenden gemeinschaftlichen Besitzstand anerkenne und uneingeschränkt übernehmen werde. Es werde die für die Umsetzung und Verwirklichung dieses Besitzstands erforderlichen Verwaltungsstrukturen schaffen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel wurden im Dezember 2002 abgeschlossen. Ungarn hat um keine Übergangsbestimmungen ersucht. Das Land steht zu den Verpflichtungen, die es während der Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich übernommen hat.

Letzte Änderung: 11.03.2004