Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG): auf dem Weg zu einer neuen Partnerschaft

Die Europäische Union plant eine Reform der Grundsätze für die Zusammenarbeit mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Dieser neue Ansatz soll ihre nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten unterstützen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 6. November 2009 „Elemente für eine neue Partnerschaft zwischen der EU und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG)“ [KOM(2009) 623 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union (EU) und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) sollen sich zu einer gegenseitigen Partnerschaft entwickeln, die auf beiderseitigen Interessen beruht. Grundlage dieser Beziehungen ist die gemäß Beschluss 2001/822/EG eingerichtete Assoziationsregelung.

Diese Mitteilung stellt einen neuen Ansatz dar, der die nachhaltige Entwicklung der ÜLG fördern soll, indem die Grundsätze und Prioritäten der Zusammenarbeit an die spezifischen Besonderheiten dieser Länder und Gebiete angepasst werden. Wenngleich ihr Entwicklungsstand im Allgemeinen höher ist als in den Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des pazifischen Ozeans (AKP-Staaten), benötigen einige ÜLG weiterhin EU-Beihilfen zur Armutsbekämpfung.

Förderung der nachhaltigen Entwicklung

Die künftige Partnerschaft, die auf Artikel 198 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU basiert, soll sich auf drei Kooperationsachsen konzentrieren:

Diese Kooperationsachsen müssen jeweils an die spezifische Situation der einzelnen Partner angepasst werden.

Die technische und finanzielle Hilfe der Gemeinschaft muss verbessert werden, indem insbesondere die Finanzinstrumente mit den Finanzinstrumenten für Regionen in äußerster Randlage, AKP-Staaten oder andere benachbarte Länder der ÜLG koordiniert werden.

Bestimmte Gemeinschaftsprogramme (wie das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung) stehen den ÜLG offen. Diese Programme müssen daher an die neuen Prioritäten angepasst werden.

Prioritäten der Zusammenarbeit

Die Kommission nennt eine Reihe von Bereichen der Zusammenarbeit, in denen das Potenzial der ÜLG verbessert werden kann. Dabei geht es um:

Hintergrund

Diese Mitteilung stützt sich auf das Grünbuch zur Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und den ÜLG. In den Schlussfolgerungen des Grünbuchs wird eine Überprüfung der bestehenden Assoziationsregelung empfohlen.

Letzte Änderung: 08.02.2010