Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit

Die Kommission unterstreicht die Bedeutung der Gebietskörperschaften, die seit kurzem eine Schlüsselrolle als Akteure der Entwicklungszusammenarbeit einnehmen, und schlägt die Skizzierung von Grundzügen einer europäischen Strategie vor, um sie stärker an der Konzeption und Umsetzung der europäischen Entwicklungspolitik zu beteiligen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 8. Oktober 2008 - Gebietskörperschaften als Akteure der Entwicklungszusammenarbeit [KOM(2008) 626 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Ziel der vorliegenden Mitteilung ist zum einen die Anerkennung des bedeutenden Beitrags, den die Gebietskörperschaften zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union (EU) leisten. Zum anderen sollen Grundzüge einer Aktionsstrategie skizziert werden, die auf den Erfahrungen der lokalen Akteure in diesem Bereich aufbaut und erlaubt sie besser zu nutzen. Dabei sollen die Gebietskörperschaften im Rahmen eines koordinierten und strategisch ausgerichteten Konzepts stärker an der Konzeption und Umsetzung von entwicklungspolitischen Maßnahmen beteiligt werden.

Die Kommission ist der Ansicht, dass der Beitrag der Gebietskörperschaften zum Entwicklungsprozess einen ganz besonderen Mehrwert darstellt, insbesondere durch:

Nach Ansicht der Kommission muss dieses Potenzial voll ausgenutzt werden, gleichzeitig aber einer zu großen Zersplitterung der Entwicklungszusammenarbeit vorgebeugt werden.

Die Europäische Union sollte daher ein Rahmenkonzept für die Rolle der Gebietskörperschaften als Akteure der Entwicklungszusammenarbeit unter Wahrung der international vereinbarten allgemeinen Grundsätze ausarbeiten. Nach Ansicht der Kommission sollten die Gebietskörperschaften als subnationale Akteure auch besser auf der EU-Ebene vertreten sein und sich so organisieren, dass sie ihre Vorstellungen gegenüber den internationalen Gebergruppen entschiedener vertreten können. Die Kommission schlägt die Einrichtung eines strukturieren entwicklungspolitischen Dialogs mit den Gebietskörperschaften vor, der unter Federführung des Ausschusses der Regionen stattfinden und in Gestalt von Jahreskonferenzen ablaufen könnte. Darüber hinaus könnte die EU spezifische Instrumente entwickeln, die es den Gebietskörperschaften ermöglichen, ihre Maßnahmen besser mit denen der europäischen Entwicklungszusammenarbeit zu verbinden.

Die Kommission unterstreicht ebenso die Bedeutung der Gebietskörperschaften in den Entwicklungsländern. Sie ist der Ansicht, dass diese eine wesentliche Rolle bei der Verbesserung der Verwaltung und der Demokratie auf lokaler Ebene, der öffentlichen Versorgungsleistungen und der regionalen Raumplanung spielen können. Darüber hinaus haben zahlreiche Partnerländer der EU einen Dezentralisierungsprozess eingeleitet, der verschiedene Herausforderungen birgt; engere Beziehungen zu Gebietskörperschaften in den EU-Mitgliedstaaten könnten ihre Bewältigung erleichtern.

Als Grundlage für das angestrebte europäische Konzept schlägt die Kommission die im Folgenden genannten Punkte vor:

Hintergrund

Die Bedeutung der Rolle der Gebietskörperschaften für die europäische Entwicklungspolitik wurde bereits mehrfach unterstrichen, insbesondere 2003 in der Mitteilung der Kommission Governance in Entwicklungsländern, 2005 im Rahmen der Strategie der EU für Afrika und 2006 in einer weiteren Mitteilung über nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess.

Letzte Änderung: 10.03.2009