Kontrollen der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (bis zum 8. September 2021)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 428/2009 – EU-Regelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck

Anmerkung: Durch die Verordnung (EU) 2021/821 wird die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 neu gefasst und aufgehoben. Gemäß Artikel 31 der Verordnung (EU) 2021/821 gelten jedoch für Anträge auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung, die vor dem 9. September 2021 gestellt wurden, weiterhin die einschlägigen Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 428/2009.

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck

Ausfuhrgenehmigungen

Es gibt vier Arten von Ausfuhrgenehmigungen, wie unten aufgeführt.

Netzwerk der Ausfuhrkontrollbehörden

Mit der Verordnung wird ein Netzwerk zuständiger nationaler Ausfuhrkontrollbehörden unter Führung der Koordinierungsgruppe „Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ geschaffen, das Informationen zu Ausfuhrkontrollen austauscht und Instrumente zur Unterstützung ihrer Durchführung entwickelt.

Die Überprüfung der Ausfuhrkontrollpolitik

Aufhebung der Verordnung (EC) Nr. 428/2009

Durch die Verordnung (EU) 2021/821 wird die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 mit Wirkung zum 9. September 2021 neu gefasst und aufgehoben.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 27. August 2009 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Vermittlung. Die Arbeit von Zwischenhändlern, die im Namen Dritter kaufen und verkaufen.
Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können, wie zum Beispiel Uran, das in der Energieerzeugung und in Kernwaffen eingesetzt werden kann.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 134 vom 29.5.2009, S. 1–269).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2021/821 des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung) (ABl. L 206 vom 11.6.2021, S. 1–461).

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament – Die Überprüfung der Ausfuhrkontrollpolitik: in einer Welt des Wandels Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten (COM(2014) 244 final vom 24.4.2014)

Letzte Aktualisierung: 22.10.2021