Präferenzielle Importzölle der Europäischen Union für Entwicklungsländer

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Schema der allgemeinen Zollpräferenzen (APS) der EU ermöglicht Entwicklungsländern, für ihre Ausfuhren in die EU niedrigere Zölle zu bezahlen. Das kommt ihren Volkswirtschaften zugute.

Die drei Teile des Schemas

Aussetzung von Ländern

Die EU kann die ermäßigten Zölle vorübergehend aus folgenden Gründen aussetzen:

Aussetzung mit zunehmendem Entwicklungsstand

Stabiler und berechenbarer

Vorübergehende Einfuhrbeschränkungen

Die EU kann Schutzmaßnahmen (vorübergehende Beschränkungen) erlassen, sofern die Einfuhren aus begünstigten Ländern einem EU-Hersteller „ernsthafte Schwierigkeiten“ bereiten bzw. bereiten können. Ebenso sind bei landwirtschaftlichen Produkten Überwachungsmaßnahmen möglich. Bis dato wurde jedoch noch keine dieser Maßnahmen ergriffen.

Liste der begünstigten Länder

Die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 wird durch Durchführungsrechtsakte sowie delegierte Rechtsakte geändert, um die Liste der Länder zu aktualisieren, die in den Genuss von Zollpräferenzen im Rahmen des APS+ kommen. Siehe derzeitige konsolidierte Fassung.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 20. November 2012 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 732/2008 des Rates. (ABl. L 303 vom 31.10.2012, S. 1-82).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 155/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2012 zur Festlegung der Regeln für das Verfahren zur Gewährung der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung nach der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen (ABl. L 48 vom 21.2.2013, S. 5-7).

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1083/2013 der Kommission vom 28. August 2013 zur Festlegung der Regeln für das Verfahren zur vorübergehenden Rücknahme von Zollpräferenzen und zur Ergreifung allgemeiner Schutzmaßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen (ABl. L 293 vom 5.11.2013, S. 16-21).

Verordnung (EU) Nr. 607/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 552/97 des Rates zur vorübergehenden Rücknahme der allgemeinen Zollpräferenzen für Waren aus Myanmar/Birma (ABl. L 181 vom 29.6.2013, S. 13-14).

Letzte Aktualisierung: 03.02.2022