Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2007

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2007

Beschluss 2008/579/EG über die Unterzeichnung und den Abschluss des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2007 im Namen der Europäischen Gemeinschaft

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES UND DES ÜBEREINKOMMENS?

Mit dem Übereinkommens soll die wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung der globalen Kaffeewirtschaft gefördert werden.

Mit dem Beschluss wird das Übereinkommen im Namen der Europäischen Gemeinschaft (nun Europäische Union (EU)) angenommen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die EU ist als internationale Institution Mitglied der Internationalen Kaffeeorganisation (IKO), der darüber hinaus 31 Einfuhrländer und 45 Ausfuhrländer angehören. Ziel des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2007, das von den 77 Mitgliedern der IKO geschlossen wurde, ist es, die globale Kaffeewirtschaft zu stärken und ihre nachhaltige Entwicklung mittels folgender Maßnahmen zu fördern:

Diesbezüglich sieht das Übereinkommen insbesondere vor, dass sich die Unterzeichner bemühen, die in Form von Zöllen und Gesetzen bestehenden Hindernisse für den Kaffeeverbrauch wie z. B. Präferenzzölle, Kontingente, staatliche Monopole und Subventionen, zu beseitigen. Zudem müssen sie der nachhaltigen Bewirtschaftung der Kaffeeressourcen unter Berücksichtigung der in der Agenda 21 (ein Aktionsplan der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, der auf der Konferenz über die Umwelt des Menschen von 1992 vereinbart und auf dem Gipfel für nachhaltige Entwicklung 2015 durch die Agenda 2030 ersetzt wurde) enthaltenen Grundsätze und Ziele der nachhaltigen Entwicklung sowie der Verbesserung des Lebensstandards und der Arbeitsbedingungen der in der Kaffeewirtschaft tätigen Menschen Rechnung tragen.

Das Übereinkommen sieht ebenfalls vor, dass Ausfuhrländer das von der internationalen Handelskammer eingeführte System von Ursprungszeugnissen anwenden, um die Erfassung statistischer Informationen über den internationalen Kaffeehandel zu erleichtern, und der internationalen Handelskammer alle von ihr als notwendig erachteten Informationen in Bezug auf die Erzeugung, die Einfuhren und Ausfuhren, den Verbrauch und die Preise liefern.

Die von diesem Übereinkommen geregelten Fragen unterliegen im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik der ausschließlichen Zuständigkeit der EU.

WANN TRETEN DER BESCHLUSS UND DAS ÜBEREINKOMMEN IN KRAFT?

Der Beschluss ist am 16. Juni 2008 in Kraft getreten. Das Übereinkommen ist am 2. Februar 2011 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2007 ist das siebte Übereinkommen dieser Art, das seit 1962 zwischen den Mitgliedern der Internationalen Kaffeeorganisation geschlossen wurde. Das vorherige stammt aus dem Jahr 2001. Das Übereinkommen gilt für zehn Jahre, sofern es nicht verlängert oder vorzeitig außer Kraft gesetzt wird.

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss 2008/579/EG des Rates vom 16. Juni 2008 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2007 im Namen der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 186 vom 15.7.2008, S. 12)

Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2007 (ABl. L 186, vom 15.7.2008, S. 13-29)

Letzte Aktualisierung: 08.10.2018