Das Europäische Kulturerbe-Siegel

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss Nr. 1194/2011/EU zur Schaffung des Europäischen Kulturerbe-Siegels

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel soll

Das Kulturerbe spielt insbesondere durch den Kulturtourismus eine wichtige Rolle in der wirtschaftlichen Entwicklung der europäischen Regionen, die von einer Aufwertung ihres Kulturerbes nur profitieren können.

Dabei wird vor allem auf den symbolischen Wert der Kulturstätten für Europa und ihre pädagogische Bedeutung Wert gelegt. Dies unterscheidet das europäische Siegel von den Initiativen der UNESCO (z. B. Welterbeliste oder die Repräsentative Liste des immateriellen Welterbes der Menschheit) und des Europarates im Bereich Kulturerbe.

Vergabekriterien

Folgende Stätten können sich für ein Kulturerbe-Siegel bewerben:

Folgende Stätten können gemeinsame Bewerbungen einreichen:

Die Bewerberstätten für das Siegel müssen nachweisen, dass sie mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

Darüber hinaus müssen die Bewerberstätten ein Projekt vorlegen, in dem sie sich verpflichten:

Die Bewerberstätten müssen ein Arbeitsprogramm vorlegen. Darin müssen sie darlegen, wie sie bestimmte Bedingungen umzusetzen gedenken, zum Beispiel, wie sie die Kulturstätte verwalten, wie sie die Erhaltung sicherstellen und wie sie die Stätte für eine möglichst große Öffentlichkeit zugänglich machen wollen.

Auswahlverfahren

Die Vorauswahl wird von den EU-Ländern vorgenommen. Sie können alle zwei Jahre bis zu zwei Stätten in die Vorauswahl aufnehmen. Die Liste wird anschließend einer europäischen Jury aus unabhängigen Experten vorgelegt, die höchstens eine Stätte pro EU-Land auswählt. Auf Empfehlung der Jury entscheidet die Europäische Kommission darüber, welche der Stätten das Siegel erhalten.

Diese Stätten werden regelmäßig kontrolliert, um sicherzustellen, dass sie weiterhin die Kriterien erfüllen und sowohl das eingereichte Projekt als auch das Arbeitsprogramm umsetzen. Ist dies nicht der Fall, schlägt die Jury in Zusammenarbeit mit dem betreffenden EU-Land Anpassungsmaßnahmen vor. Werden die erforderlichen Maßnahmen nicht durchgeführt, kann die Kommission das Siegel aberkennen.

Die ersten Siegel wurden im Jahr 2013 zuerkannt.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 23. November 2011 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Eine förmliche Initiative der EU und Teil des Programms Kreatives Europa (2014-2020) für ein europäisches Kulturerbe-Siegel wurde erstmals 2006 von 18 EU-Ländern in Form einer zwischenstaatlichen Initiative vorgeschlagen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss Nr. 1194/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Schaffung einer Maßnahme der Europäischen Union für das Europäische Kulturerbe-Siegel (ABl. L 303 vom 22.11.2011, S. 1-9)

Letzte Aktualisierung: 04.07.2016