Arbeitsplan im Kulturbereich 2008-2010

Dies ist der erste Drei-Jahres-Arbeitsplan, der unter Geltung der Europäischen Kulturagenda beschlossen wurde. Der Arbeitsplan legt die Initiativen fest, die im Zeitraum 2008-2010 auf nationaler Ebene und auf Gemeinschaftsebene im Kulturbereich durchgeführt werden sollen. Er befasst sich vor allem mit der Mobilität der Künstler, dem Zugang zur Kultur, der Entwicklung von Statistiken im Kultursektor, der Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft und der Umsetzung des Unesco-Übereinkommens über kulturelle Ausdrucksformen. Das sind die Schwerpunktbereiche für Maßnahmen, die in Übereinstimmung mit den Zielen der Europäischen Kulturagenda als geeignet für die offene Koordinierungsmethode angesehen werden.

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan im Kulturbereich 2008-2010 [Amtsblatt C 143 vom 10.6.2008].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Arbeitsplan im Kulturbereich 2008-2010 bestimmt, welche Aktivitäten in den fünf Schwerpunktbereichen stattfinden sollen, die in der Entschließung des Rates vom 16. November 2007 zu einer europäischen Kulturagenda festgelegt wurden. Die Umsetzung des Arbeitsplans erfolgt auf der Grundlage der offenen Koordinierungsmethode, der neuen Arbeitsmethode der Mitgliedstaaten im Kulturbereich. Zu diesem Zweck werden Arbeitsgruppen aus nationalen Experten eingesetzt, die zu einigen Schwerpunktbereichen Überlegungen anstellen, Bericht erstatten und Empfehlungen abgeben sollen.

Schwerpunktbereich 1: Verbesserung der Bedingungen für die Mobilität von Künstlern und sonstigen Kulturschaffenden

Von den Mitgliedstaaten wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Auftrag erhält,

Parallel dazu führt die Kommission eine Studie über die Mobilität von Kulturschaffenden in Europa durch. Diese Studie soll eine Typologie der bestehenden Mobilitätsprogramme erarbeiten und ggf. Empfehlungen zur Stärkung der Mechanismen zur Unterstützung der Mobilität auf EU-Ebene abgeben. Zusätzlich erstellt die Kommission eine Durchführbarkeitsstudie für die Schaffung eines umfassenden europaweiten Systems zur Information über die Mobilität im Kultursektor.

Schwerpunktbereich 2: Förderung des Zugangs zur Kultur, insbesondere durch die Verbreitung des kulturellen Erbes und die Förderung der Mehrsprachigkeit, der Digitalisierung, des Kulturtourismus, von Synergien mit der Bildung, insbesondere der Kunsterziehung, sowie einer größeren Mobilität von Kunstsammlungen

Die Mitgliedstaaten setzen in diesem Schwerpunktbereich zwei Arbeitsgruppen ein. Eine Arbeitsgruppe zur Mobilität von Kunstsammlungen und zu den Tätigkeiten von Museen erhält die Aufgabe,

Eine Arbeitsgruppe zur Förderung der Synergien zwischen Kultur und Bildung wird eingesetzt. Sie konzentriert sich vor allem auf politische Maßnahmen, insbesondere zur Entwicklung der Schlüsselkompetenz „Kulturbewusstsein und Ausdruck“ und zum Austausch bewährter Praktiken im Hinblick auf die Förderung der Kunst- und Kulturerziehung (formal, nicht formal oder informell).

Die laufende Arbeit zur Digitalisierung, zur Online-Zugänglichkeit von kulturellem Material und zu dessen digitaler Aufbewahrung wird fortgesetzt. Das Ziel besteht darin, eine europäische digitale Bibliothek einzurichten, die eine einheitliche mehrsprachige Zugangsstelle zu den Sammlungen der nationalen Bibliotheken, Archiven und Museen bietet.

Im Bereich der Mehrsprachigkeit beinhalten die Initiativen eine Mitteilung über eine europäische Strategie für Mehrsprachigkeit und eine Studie über die mögliche Förderung der Kreativität durch Mehrsprachigkeit, wodurch ein Beitrag zur Diskussion über das Europäische Jahr der Kreativität 2009 geleistet werden soll.

Bezüglich des interkulturellen Dialogs besteht das Ziel in der weiteren Durchführung des Europäisches Jahres des Interkulturellen Dialogs 2008 und seiner Folgemaßnahmen als Beitrag zu einer nachhaltigen Strategie zum interkulturellen Dialog, welche die Entwicklung eines sektorübergreifenden Ansatzes für interkulturelle Kompetenzen einschließt.

Im Rahmen eines nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Tourismus sollen die Mitgliedstaaten multilaterale Projekte im Bereich des Kulturtourismus durchführen, um das kulturelle Erbe zu fördern.

Die Kommission führt eine Studie über den Zugang von Jugendlichen zur Kultur durch, die Hindernisse ermitteln und bewährte Praktiken zur Erleichterung des Zugangs der Jugendlichen zur Kultur aufzeigen soll.

Schwerpunktbereich 3: Entwicklung von Daten, Statistiken und Methoden im Kultursektor und Verbesserung ihrer Vergleichbarkeit

Eurostat wird die Tätigkeiten der statistischen Arbeitsgruppe „Kultur“ wieder in Gang bringen.

Schwerpunktbereich 4: Bestmögliche Nutzung des Potenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft, insbesondere der KMU

Von den Mitgliedstaaten wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Auftrag erhält,

Parallel dazu erstellt die Kommission Studien zu (i) dem Einfluss der Kultur auf Kreativität und Innovation, (ii) der unternehmerischen Komponente der Kultur- und Kreativwirtschaft, insbesondere der KMU, und (iii) den sozioökonomischen Auswirkungen der Kultur auf lokaler und regionaler Ebene. Zusätzlich verfasst die Kommission ein Grünbuch über die Kultur- und Kreativwirtschaft, das die Debatte über das Potenzial und die Zukunft des Sektors voranbringen soll.

Schwerpunktbereich 5: Unterstützung und Umsetzung des Unesco-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Die Umsetzung des Unesco-Übereinkommens wird durch abgestimmte EU-Positionen und die durchgehende Übernahme der Ziele des Übereinkommens in die betreffenden Politikbereiche auf nationaler Ebene und auf Gemeinschaftsebene (dienststellenübergreifende Gruppe für Kultur) fortgesetzt. Die Mitgliedstaaten und die Kommission fördern zudem im Rahmen ihrer Beziehungen zu Drittländern weiterhin systematisch die Ratifizierung und die Ziele des Übereinkommens. Zusätzlich findet auf Sitzungen ranghoher Regierungsvertreter im Bereich Kultur ein Gedankenaustausch über Erfahrungen aus der kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern statt.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entschließung des Rates vom 16. November 2007 zu einer europäischen Kulturagenda [Amtsblatt C 287 vom 29.11.2007].

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 10. Mai 2007 über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung [KOM(2007) 242 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 25.07.2008