Klassifizierung und Meldung von Verbraucherbeschwerden

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (KOM(2009) 346 endgültig) über eine harmonisierte Methodik zur Klassifizierung und Meldung von Verbraucherbeschwerden und Verbraucheranfragen

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Im Anschluss an die Mitteilung verabschiedete die Europäische Kommission 2010 eine Empfehlung über die harmonisierte Methodik zur Klassifizierung und Meldung von Verbraucherbeschwerden und Verbraucheranfragen*.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Verbraucher: eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt

Verbraucherbeschwerde: jede Äußerung der Unzufriedenheit mit einem Gewerbetreibenden, die ein Verbraucher bei einer Beschwerdestelle vorbringt

Verbraucheranfrage: jede Bitte um Information oder Rat außer einer Beschwerde, die ein Verbraucher bei einer Beschwerdestelle vorbringt

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine harmonisierte Methodik zur Klassifizierung und Meldung von Verbraucherbeschwerden und Verbraucheranfragen (KOM(2009) 346 endgültig, 7.7.2009)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Empfehlung der Kommission vom 12.5.2010 zur Verwendung einer harmonisierten Methodik zur Klassifizierung und Meldung von Verbraucherbeschwerden und Verbraucheranfragen (C(2010) 3021 endgültig)

Letzte Aktualisierung: 25.08.2016