Beratende Gruppe für EU-Verbraucher

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2009/705/EG der Kommission – Europäische beratende Verbrauchergruppe

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Gruppe kann zu allen mit Verbraucherinteressen auf EU-Ebene zusammenhängenden Fragen gehört werden. Sie gibt Stellungnahmen ab und berät die Europäische Kommission. Außerdem dient sie als Plattform zum Informationsaustausch zwischen den vertretenen Organisationen und informiert die nationalen Organisationen über die EU-Aktivitäten.

Mitgliedschaft

Die Gruppe setzt sich zusammen aus:

Es gibt zwei assoziierte Mitglieder (Eurocoop und Coface) sowie zwei Beobachter (Island und Norwegen).

Verbraucherorganisationen auf europäischer Ebene müssen verschiedene Kriterien erfüllen. Sie müssen regierungsunabhängig sein, sie dürfen keinen Erwerbszweck verfolgen und es darf keine Interessenkonflikte mit Industrie, Handel und Wirtschaft geben.

Darüber hinaus müssen sie:

Oder:

Ernennung und Amtszeit der Mitglieder

Arbeitsweise

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 14. September 2009 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die EU garantiert ein hohes Maß an Verbraucherschutz, eine Anforderung, die sie bei der Ausarbeitung ihrer Politik und Maßnahmen berücksichtigt. Im Vorfeld zu sämtlichen Plänen, die Auswirkungen auf die Verbraucher haben könnten, konsultiert die Kommission die in der beratenden Verbrauchergruppe vertretenen Verbraucherorganisationen. Seit 1973 wird die Kommission von einer Europäischen beratenden Verbrauchergruppe beraten, die nacheinander durch verschiedene Beschlüsse eingesetzt wurde, zuletzt von Beschluss 2009/705/EG.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 2009/705/EG der Kommission vom 14. September 2009 zur Einsetzung einer Europäischen beratenden Verbrauchergruppe (ABl. L 244 vom 16.9.2009, S. 21-24)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss der Kommission vom 18. August 2016 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Europäischen beratenden Verbrauchergruppe (C/2016/5417) (ABl. C 306 vom 23.8.2016, S. 4-5)

Letzte Aktualisierung: 04.11.2016