EU-Normen für natürliche Mineralwässer

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2009/54/EG – Gewinnung von und Handel mit natürlichen Mineralwässern

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Diese Richtlinie harmonisiert die Bedingungen für den Verkauf von Mineralwässern in der EU und gewährleistet die Sicherheit dieser Wässer für den menschlichen Gebrauch.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 16. Juli 2009 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zu natürlichen Mineralwässern und Quellwässern erhältlich.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt: ein Wasser, das mit Kohlensäure (CO2) versetzt wurde, die eine andere Herkunft hat als das Quellvorkommen, aus dem das Wasser stammt.

* natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser: Wasser, das nach einer eventuellen Dekantation und nach der Abfüllung denselben Gehalt an CO2 wie am Quellaustritt besitzt, auch wenn das im Verlauf dieser Behandlung frei gewordene CO2 in einer entsprechenden Menge CO2 desselben Quellvorkommens wiederzugesetzt wurde.

RECHTSAKT

Richtlinie 2009/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern (Neufassung) (ABl. L 164 vom 26.6.2009, S. 45-58)

Letzte Aktualisierung: 12.04.2016