Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – Wettbewerb

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission – [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1203 – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist seit 2005 EU-Beitrittskandidat. Die 2008 vom Rat angenommene Beitrittspartnerschaft unterstützt die Vorbereitungen des Landes im Hinblick auf die künftige Mitgliedschaft und die Angleichung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Die Beitrittsverhandlungen wurden 2008 nicht aufgenommen, da noch Fortschritte in Bezug auf die im Rahmen der Partnerschaft festgelegten Ziele und Bedingungen erzielt werden müssen.

Der Bericht 2011 hebt hervor, dass das Land im Bereich des Wettbewerbs erhebliche Fortschritte erzielt hat. Allerdings sind in einigen Bereichen wie Kartellen oder Unternehmenszusammenschlüssen noch Verbesserungen notwendig.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Der Besitzstand im Bereich Wettbewerb umfasst das Kartellrecht und die Vorschriften über die Kontrolle staatlicher Beihilfen. Er beinhaltet Regeln und Verfahren, die der Bekämpfung wettbewerbsfeindlicher Verhaltensweisen von Unternehmen (wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung) und der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen dienen und die Regierungen daran hindern, staatliche Beihilfen zu gewähren, die den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren. Die Wettbewerbsregeln sind im Allgemeinen in der ganzen Union unmittelbar anwendbar, und die Mitgliedstaaten müssen bei ihrer Durchsetzung uneingeschränkt mit der Kommission zusammenarbeiten.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Im Bereich des Wettbewerbs wurden einige Fortschritte erzielt. Die Durchsetzungsbilanz wurde im Bereich Zusammenschlüsse und staatliche Beihilfen erhöht, ist aber bei Kartellfällen weiterhin unzureichend. Die Qualität der Entscheidungen im Bereich der staatlichen Beihilfen muss weiter verbessert werden. Die Kommission für Wettbewerbsschutz ist im Bereich Kartelle und Unternehmenszusammenschlüsse nicht mit ausreichenden Haushaltsmitteln und Personal ausgestattet.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht 2010 stellt die Kommission fest, dass die Reformen in den Bereichen Kartelle und Unternehmenszusammenschlüssen unzureichend sind. Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften zu staatlichen Beihilfen wurden jedoch Fortschritte erzielt. Die Kommission für Wettbewerbsschutz muss noch die Zahl ihrer Mitarbeiter aufstocken, die für die Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften zuständig sind.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 endg. Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK (2008) 2699 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht vom November 2008 unterstreicht die bemerkenswerten Fortschritte des Landes in der Angleichung seiner Rechtsvorschriften zum Kartellrecht sowie im Bereich der Unternehmenszusammenschlüsse und der staatlichen Beihilfen. Allerdings weist der Bericht auch auf Schwächen der Kommission für Wettbewerbsschutz hin, die nach wie vor besser qualifiziertes Personal und angemessene Finanzmittel benötigt.

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Letzte Änderung: 20.12.2011