EU-Drogenaktionsplan (2005-2008)

Um der Drogenproblematik sowohl auf Ebene des Gesundheitsschutzes als auch auf Ebene der Strafverfolgung zu begegnen, liefert der Aktionsplan sämtlichen betroffenen europäischen Instanzen Leitlinien für die Festlegung ihrer Prioritäten in diesem Bereich. Diese Leitlinien konzentrieren sich auf fünf Aktionsachsen: Koordinierung, Nachfragereduzierung, Angebotsreduzierung, internationale Zusammenarbeit sowie Information, Forschung und Evaluierung.

RECHTSAKT

EU-Drogenaktionsplan (2005-2008) vom 8. Juli 2005 [Amtsblatt C 168 vom 8.7.2005].

ZUSAMMENFASSUNG

Der vorliegende Aktionsplan liefert einen kohärenten Rahmen auf Ebene der Europäischen Union (EU) für die Annahme von Strafverfolgungs- und Präventivmaßnahmen, die die Reduzierung des Drogenangebots und der Drogennachfrage ermöglichen. Oberstes Ziel des Aktionsplans ist es, den Drogenkonsum erheblich zu verringern sowie die sozialen und gesundheitlichen Schäden aufgrund des Gebrauchs illegaler Drogen und des Handels damit zu reduzieren.

Der Aktionsplan orientiert sich an der Struktur und den Zielen der EU-Drogenstrategie 2005-2012 und verfolgt konkrete Ergebnisse in bestimmten vorrangigen Bereichen.

Für jedes Ziel gibt die Kommission Folgendes an: die vorgeschlagene(n) Maßnahme(n), den jeweiligen Zeitrahmen, die zuständige Stelle und das Bewertungsinstrument oder den entsprechenden Indikator. Es sind etwa 80 Maßnahmen vorgesehen.

Diese Maßnahmen sind auf fünf Achsen verteilt:

Koordinierung

Der Aktionsplan hebt die Bedeutung einer effizienten Koordinierung auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten hervor. Insbesondere sieht er die Annahme von nationalen Programmen, die im Einklang mit der Strategie und den Aktionsplänen der EU stehen, die Benennung eines Drogenbeauftragten durch jeden Mitgliedstaat und die Kommission sowie eine verstärkte Einbeziehung der Zivilgesellschaft vor.

Darüber hinaus wird in dem Aktionsplan die Horizontale Gruppe „Drogen“ (HDG) als führendes Gremium im Rat für die Drogenkoordinierung benannt und eine systematische Einbindung der Drogenpolitik in die Beziehungen und Abkommen mit Drittländern empfohlen.

Nachfragereduzierung

Die Mitgliedstaaten und die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) müssen insbesondere die Reichweite von Nachfragereduzierungsprogrammen verbessern und sicherstellen, dass sie bewertet werden und die bewerteten bewährten Praktiken umfassend verbreitet werden.

Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten den Zugang zu schulischen Drogenpräventionsprogrammen und ihre Wirksamkeit verbessern. Sie müssen außerdem die Verfahren zur Prävention und Erkennung von Risikofaktoren betreffend bestimmte Zielgruppen, insbesondere Jugendliche, verbessern und diese Informationen an Fachkräfte weitergeben, um Frühinterventionsprogramme umzusetzen.

Die Mitgliedstaaten müssen überdies die Verfügbarkeit und den Zugang zu gezielten und breit gefächerten Therapie- und Rehabilitationsprogrammen sowie zu Programmen zur gesellschaftlichen Wiedereingliederung mit auf Erfahrungswerten beruhenden psychosozialen und pharmakologischen Ansätzen sicherstellen, auch für Drogenabhängige, die mit dem bisherigen Therapienangebot nicht erreicht wurden, und spezialisierten Leistungen für Jugendliche besondere Aufmerksamkeit schenken.

Darüber hinaus wird in dem Aktionsplan die Nutzung von Alternativen zum Freiheitsentzug für Drogenabhängige sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Drogenprävention, Therapie und Wiedereingliederung für Gefängnisinsassen empfohlen.

Betreffend die Gesundheit von Drogenkonsumenten muss ein Bericht der Kommission über die Umsetzung der Empfehlung 2003/488/EG des Rates zur Prävention und Reduzierung von Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit der Drogenabhängigkeit spätestens im Jahr 2006 abgeliefert werden. Die Mitgliedstaaten müssen auch den Zugang zu Leistungen und Therapiemöglichkeiten zur Schadensreduzierung verbessern und außerdem Programme zur Verhinderung der Ausbreitung von AIDS, Hepatitis C sowie sonstiger durch Blut übertragener Krankheiten umsetzen. Sie müssen überdies einschreiten, um die Zahl der Drogentoten zu verringern.

Angebotsreduzierung

Die Angebotsreduzierung erfolgt durch eine Verbesserung der Ausbildung der Fachkräfte und eine Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls Europol, Eurojust und Drittländern. Die Realisierung dieses Ziels erfolgt hauptsächlich durch:

Der Aktionsplan sieht darüber hinaus Maßnahmen zur Reduzierung der Herstellung von Heroin, Kokain, Cannabis und synthetischer Drogen sowie des Handels damit vor, insbesondere durch die Durchführung von gemeinsamen operativen Vorhaben zur Gewinnung von Erkenntnissen betreffend die Drittländer, die mit der Herstellung und dem Handel dieser Drogen in Zusammenhang stehen, durch den Austausch über bewährte Verfahren und den Informationsaustausch. Außerdem geht es um die Annahme von Maßnahmen zur Bekämpfung der Abzweigung von chemischen Grundstoffen und des illegalen Handels damit wie beispielsweise die Durchführung von Vorhaben wie die Einrichtung einer gemeinsamen europäischen Stelle für Grundstoffe.

Darüber hinaus deckt der Aktionsplan die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Drogenangebot ab, insbesondere durch Maßnahmen, die auf das Vorgehen gegen Geldwäsche abzielen sowie die Sicherstellung und die Weiterverwendung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Drogen, insbesondere durch den Informationsaustausch und den Austausch bewährter Verfahren. Ebenso zielen einige Maßnahmen darauf ab, die Zusammenhänge zwischen Drogenhandel und Terrorismusfinanzierung hervorzuheben sowie Daten über die Nutzung der Informationstechnologie beim Begehen von Drogenstraftaten zu sammeln.

Internationale Zusammenarbeit

Der Aktionsplan zielt auf eine Verbesserung der Koordinierung, der Effektivität und der Öffentlichwirksamkeit der Maßnahme der EU in den internationalen Organisationen und Gremien wie beispielsweise der Organisation der Vereinten Nationen ab, insbesondere durch Festlegung gemeinsamer Standpunkte und Förderung des EU-Ansatzes zur Drogenproblematik.

Außerdem müssen besondere Anstrengungen unternommen werden, um die Unterstützung der Bewerberländer, der potenziellen Bewerberländer oder derjenigen Länder, die von der Nachbarschaftspolitik betroffen sind, zu verbessern, um den EU-Besitzstand in diesem Bereich umzusetzen oder die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Diese Anstrengungen erfolgen insbesondere durch technische Unterstützung und durch den Abschluss entsprechender Abkommen mit diesen Ländern.

Darüber hinaus muss die EU neben der Fortsetzung ihres politischen Engagements und ihrer Zusammenarbeit mit Drittländern, die von der Drogenproblematik betroffen sind, ihre Bemühungen im Strafverfolgungsbereich intensivieren, insbesondere gegenüber Erzeugerländern und Regionen entlang der Schmuggelrouten.

Information, Forschung und Evaluierung

Für eine bessere Erfassung und Kenntnis des Drogenproblems verlangt der Aktionsplan die Bereitstellung zuverlässiger Angaben, insbesondere dank der Umsetzung der fünf epidemiologischen Schlüsselindikatoren. Es geht außerdem um die Identifikation neuer Trends und Muster beim Drogenkonsum und zu den Drogenmärkten, insbesondere dank Umfragen sowie EU-Leitlinien und Instrumenten für die Ermittlung und Überwachung derartiger Trends.

Der Aktionsplan fördert die Forschung zu den der Drogensucht zugrunde liegenden Faktoren sowie zu Fragen bezüglich der Auswirkungen bestimmter Drogen und bezüglich effizienter Maßnahmen im Gesundheitsbereich. Der Aktionsplan fördert außerdem den Aufbau von Exzellenznetzen im Bereich der Drogenforschung.

Überwachung des Aktionsplans

Mit Unterstützung der EBDD und von Europol entwickelte Bewertungsinstrumente und Indikatoren für alle Maßnahmen werden der Kommission bei der kontinuierlichen Überwachung der Umsetzung des Aktionsplans helfen.

Die Kommission wird 2008 im Hinblick auf die Unterbreitung eines Vorschlags für einen zweiten Aktionsplan für den Zeitraum 2009-2012 eine Folgenabschätzung vornehmen. 2012 wird sie die Strategie und die Aktionspläne einer Abschlussbewertung unterziehen.

Hintergrund

Die vom Europäischen Rat von Brüssel im Dezember 2004 gebilligte EU-Drogenstrategie umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Drogennachfrage zu bremsen, die Therapie von Drogenabhängigen zu verbessern und die Verfügbarkeit illegaler Drogen zu reduzieren. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Kohärenz ihrer Strafverfolgungspolitik in Bezug auf den Drogenhandel zu verstärken. Sie sieht zwei aufeinander folgende Aktionspläne zwischen 2005 und 2012 vor. Diese Strategie ist ein wesentliches Element des auf mehrere Jahre angelegten Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der EU.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

EU-Drogenaktionsplan 2009-2012 vom 20. Dezember 2008 [Amtsblatt C 326 vom 20.12.2008]. Der EU-Drogenaktionsplan für den Zeitraum 2009-2012 schließt an denjenigen für den Zeitraum 2005-2008 an. Unter Einbeziehung der in den letzten vier Jahren gewonnenen Erfahrungen baut der Plan auf dem bestehenden Rahmen zur Verringerung von Drogenangebot und -nachfrage auf.

Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission – Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zu einem EU-Drogenaktionsplan 2009-2012 – Bericht über die abschließende Bewertung des EU-Drogenaktionsplans 2005-2008 [SEK(2008) 2456 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 10. Dezember 2007 zum Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Drogenaktionsplans der EU (2005-2008) für 2007 [KOM(2007) 781 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Kommission stellt positive Entwicklungen fest, so insbesondere eine Konvergenz der nationalen Politiken und eine zunehmende Umsetzung der in der Strategie enthaltenen Ziele. Allerdings weist sie auch auf Defizite beim Informationsfluss über die Auswirkungen der im Rahmen der Drogenstrategie ergriffenen Maßnahmen hin. Deshalb empfiehlt sie die Entwicklung einer Methodik, um die Wirkungen dieser Maßnahmen zu ermitteln. Ebenso werden weitere Anstrengungen beim Austausch nationaler Informationen sowie bei der Anpassung der im Aktionsplan angegebenen Indikatoren für erforderlich erachtet. Außerdem soll eine Abschlussbewertung des Drogenaktionsplans 2005-2008 vorgenommen und ein Vorschlag für einen Drogenaktionsplan 2009-2012 ausgearbeitet werden.

Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission vom 21. Dezember 2006 – Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Drogenaktionsplans der EU (2005-2008) für 2006 [SEK(2006) 1803 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 10.06.2009