Gemeinsame Bewertung der Beschäftigungspolitik in den Beitrittsländern

Im Rahmen der beschäftigungspolitischen Zusammenarbeit mit den Beitrittsländern unternimmt die Kommission eine Bestandsaufnahme: aktuelle Herausforderungen, erzielte Fortschritte und noch zu unternehmende Anstrengungen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 30. Januar 2003: „Fortschritte bei der Umsetzung der Dokumente zur gemeinsamen Bewertung der Beschäftigungspolitik in den Beitrittsländern" [KOM(2003) 37 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Dokumente zur gemeinsamen Bewertung („Joint assessment papers" - JAP)

Der Beitritt zur Europäischen Union setzt die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes durch die Beitrittsländer voraus. Die Europäische Kommission hat die Aufgabe, diese Länder dabei zu unterstützen und die Fortschritte zu beobachten.

Im Jahr 1999 hat die Kommission im beschäftigungspolitischen Bereich einen Prozess der Zusammenarbeit mit den Beitrittsländern eingeleitet. Gemeinsam wurden inzwischen in den so genannten Dokumenten zur gemeinsamen Bewertung (englische Abkürzung: JAP) die beschäftigungspolitischen Aufgaben benannt, die sich aus den Lissabon-Vorgaben und dem Titel „Beschäftigung" des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ergeben. Die Finanzmittel der Europäischen Union zur Unterstützung der Beitrittsanstrengungen können somit gezielt in diesen prioritären Bereichen eingesetzt werden.

Die Europäische Kommission legt eine Übersicht über die in den JAP ermittelten Herausforderungen vor und zieht eine erste Bilanz der bisher erzielten Fortschritte.

Herausforderungen für die Beitrittsländer

Im Zuge ihrer Anstrengungen zur Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie stoßen die Beitrittsländer bei der Transformation ihrer Arbeitsmärkte, die durch die Umstrukturierung der Wirtschaft zusätzlich erschwert wird, ebenso wie bei der Gestaltung ihrer Politik auf zahlreiche Schwierigkeiten.

Die Beitrittsländer müssen

Für die Kommission ergibt sich aus diesen Herausforderungen für die Beitrittsländer folgender Handlungsbedarf:

Die nächsten Schritte

Der Kooperationsprozess wird mit dem Beitritt enden. Vorher müssen die Beitrittsländer Nationale Entwicklungspläne erstellen, die den Rahmen für die Entwicklung der Beschäftigung und der Humanressourcen und auch für die künftigen Interventionen des ESF abstecken. Zudem muss jeder künftige Mitgliedstaat eine gründliche Überprüfung der Strategien, des institutionellen Umfelds und der Verwaltungskapazitäten für die Beschäftigungspolitik und die diesbezüglichen ESF-Aktivitäten vornehmen. Bereits seit 2003 beteiligen sich die Beitrittsländer an den gemeinschaftlichen Anreizmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 6. November 2003: „Fortschritte bei der Umsetzung der Dokumente zur gemeinsamen Bewertung der Beschäftigungspolitik in den Beitrittsländern" [KOM(2003) 663 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Nach mehreren Seminaren mit den Beitrittsländern im Frühjahr und im Sommer 2003 enthält diese Mitteilung der Europäischen Kommission eine aktualisierte Bestandsaufnahme der strategischen Herausforderungen für die Arbeitsmärkte und der erzielten politischen Fortschritte sowie eine Bewertung der für ESF- und Beschäftigungsmaßnahmen verfügbaren Verwaltungskapazitäten in den zehn Beitrittsländern.

Die Kommission unterstreicht die Notwendigkeit weiterer koordinierter Anstrengungen zur Konzipierung und Umsetzung beschäftigungspolitischer Maßnahmen. Zugleich erinnert sie an die Grundmerkmale eines verantwortungsvollen staatlichen und partnerschaftlichen Handelns, das für die Verwirklichung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erforderlich ist; sie äußert Bedenken, ob die vorhandenen Verwaltungskapazitäten für eine umfassende Inanspruchnahme der europäischen Strukturfonds ausreichen.

Damit geht die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den zehn Beitrittsländern auf der Grundlage der Dokumente zur gemeinsamen Bewertung (JAP) zu Ende. Nach dem Beitritt werden die neuen Mitgliedstaaten sich an der Europäischen Beschäftigungsstrategie beteiligen und der Kommission im Oktober 2004 ihre ersten Nationalen Aktionspläne (NAP) vorlegen.

Letzte Änderung: 16.04.2004