Die soziale Entwicklung im Kontext der Globalisierung

Die Europäische Union ist bestrebt, die soziale Entwicklung im Rahmen der Globalisierung zu fördern. Die Europäische Kommission ruft zur Förderung der international anerkannten grundlegenden Arbeitsnormen und zur Entwicklung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Marktdimension auf globaler Ebene und sozialer Dimension auf.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und das Europäische Parlament - Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und sozialere Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung [KOM (2001) 416 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Den Bürgern wird immer stärker bewusst, dass sich die Marktdimension auf globaler Ebene schneller als die soziale Dimension entwickelt hat, wodurch ein Ungleichgewicht der wirtschaftlichen und sozialen Regelungen und Strukturen entstanden ist.

Im Bestreben, zu einem gerechten globalen Wirtschaftssystem beizutragen, legt die Europäische Union eine Strategie zur Förderung der sozialen Entwicklung und der grundlegenden Arbeitsnormen auf globaler Ebene vor.

Die Schnittstelle zwischen Globalisierung und Förderung internationaler Arbeitsnormen ist komplex. Handel und Investitionen wirken sich zweifelsohne auf die soziale Entwicklung und ferner auf die nachhaltige Entwicklung aus. Es bedarf somit eines umfassenden Konzepts, damit gewährleistet wird, dass diese Strategie wirksam ist.

Entsprechend den Schlussfolgerungen des Rates vom Oktober 1999 über Handel und Arbeitsnormen schlägt die Europäische Kommission vor, die Universalität der international anerkannten grundlegenden Arbeitsnormen zu bekräftigen (Koalitionsfreiheit und tatsächliche Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen, Abschaffung aller Formen von Zwangsarbeit, tatsächliche Abschaffung der Kinderarbeit, Abschaffung der Diskriminierung am Arbeitsplatz). Die Kommission plädiert außerdem für die Unterstützung der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und ihrer Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen, insbesondere der Welthandelsorganisation (WTO). Außerdem wird die Ablehnung jeglicher Initiativen, die Arbeitsnormen zu protektionistischen Zwecken missbrauchen, und sanktionsgestützter Ansätze bekräftigt.

Die Kommission befürwortet zum einen die Nutzung und den Ausbau bestehender Instrumente sowie zum anderen die Einführung neuer Instrumente und Maßnahmen, damit die universelle Anwendung der grundlegenden Arbeitsnormen in verschiedenen Politikfeldern auf internationaler und europäischer Ebene gefördert werden kann.

Die Strategie auf internationaler Ebene

Die Union bekräftigt die zentrale Rolle der ILO bei der Förderung der Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen und spricht sich für eine gesteigerte Effizienz der ILO-Instrumente aus. So befürwortet die Union insbesondere eine bessere Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf den Überwachungsmechanismus, wirksamere Folgemaßnahmen und eine intensivere technische Hilfe. Darüber hinaus drängt sich eine Diskussion über neue Anreizmechanismen zur besseren Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen und über einen neuen Mechanismus der regelmäßigen Prüfung der Sozialpolitik auf Länderebene auf.

Die Union schlägt außerdem vor, auf internationaler Ebene eine Debatte und einen Denkprozess in den internationalen Entwicklungsorganisationen (ILO, WTO usw.) einzuleiten. Im Rahmen dieses Dialogs könnten die Politiken ausgelotet werden, die den Beitrag des Handels zur sozialen Entwicklung tatsächlich erhöhen; außerdem könnte eine gewisse Kohärenz der Maßnahmen gewährleistet werden.

Die Strategie auf europäischer Ebene

Die Union schlägt vor, die grundlegenden Arbeitsnormen durch das allgemeine Präferenzsystem (APS) zu fördern. Die APS-Regelung erleichtert Entwicklungsländern, die die grundlegenden Arbeitsnormen wirksam anwenden, den Zugang zu den Märkten der Gemeinschaft und gewährt zusätzliche Handelspräferenzen. Die Union möchte daher das APS attraktiver und transparenter gestalten. Seine Grundlage müsste auf die vier grundlegenden Arbeitsnormen, die in der ILO-Erklärung von 1998 festgelegt wurden, erweitert werden: eine ernste und systematische Verletzung einer dieser Normen hätte eine vorübergehende Aussetzung zur Folge. Die Union möchte andere Länder ermutigen, ähnliche soziale Anreizsysteme einzuführen.

Die Union wird in ihrer globalen Entwicklungspolitik mehr Nachdruck auf die Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen legen. In Anlehnung an das Konzept entsprechend dem Abkommen von Cotonou werden in zukünftigen Handels- und Kooperationsabkommen besondere Bestimmungen über die soziale Entwicklung und die Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen aufgenommen werden.

Im Übrigen werden bei zukünftigen Handelsgesprächen und Abkommen Nachhaltigkeitsprüfungen herangezogen werden.

Private freiwillige Regelungen

Die Kommission unterstreicht die Bedeutung eines sozial verantwortlichen Unternehmerverhaltens auf den globalen Arbeitsmärkten. Wie bereits im Grünbuch über die Förderung eines europäischen Rahmens für die soziale Verantwortung der Unternehmen festgehalten, ist es im Hinblick auf die Gewährleistung von Transparenz und Wirksamkeit erforderlich, die inhaltliche Kohärenz verschiedener Verhaltenskodizes und Sozialgütesiegeln sicherzustellen; außerdem müssen diese auf gemeinsamen grundlegenden Normen, nämlich den ILO-Normen basieren. Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2000 die so genannte „Global compact"-Initiative ins Leben gerufen, mit dem Ziel, die Privatwirtschaft dazu zu bewegen, sich die Kernprinzipien für anständige Arbeit in der unternehmerischen Praxis zu Eigen zu machen und umzusetzen.

Hintergrund

Im Zuge des Weltgipfels zur sozialen Entwicklung von Kopenhagen im Jahr 1995 und der ILO-Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit 1998 konnte eine weit gehende Einigung über die Universalität der grundlegenden Arbeitsnormen erzielt werden. Die WTO hat ebenfalls zum Ziel der Förderung dieser Normen beigetragen, indem sie die Wechselwirkung zwischen Globalisierung, Handel und sozialer Entwicklung untersucht hat. Es wurde jedoch ganz klar festgehalten, dass die Einhaltung dieser Normen keine Missbräuche rechtfertigen kann, die sich in protektionistischen oder sanktionsgestützten Ansätzen widerspiegeln. Die Bemühungen auf internationaler Ebene sind indessen fortzusetzen.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Bericht der ILO-Weltkommission für die soziale Dimension der Globalisierung „Eine faire Globalisierung - Chancen für Alle schaffen" vom 24. Februar 2004

Laut Weltkommission für die soziale Dimension der Globalisierung muss und kann sich der Globalisierungsprozess ändern. Ihrer Meinung nach sind Maßnahmen zur Gestaltung eines fairen und auf soziale Eingliederung ausgerichteten Globalisierungsprozesses dringend erforderlich. Ein kohärenter Ansatz auf dreifacher Ebene - Wirtschaft, Soziales und Umwelt - sowie ein effizienterer Ordnungsrahmen können zur Korrektur des derzeitigen Globalisierungspfades führen.

Die Europäische Kommission, die aktiv an den Arbeiten der Weltkommission mitgewirkt hat, bezieht diese Überlegungen in die Gestaltung der Außen- und Innenpolitik der Europäischen Union ein.

Schlussfolgerungen des Rates zur Mitteilung der Kommission über die Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen. Rat (Außenbeziehungen) - 21. Juli 2003 [nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Der Rat unterstützt die Aktion der Kommission zur Förderung der sozialen Entwicklung auf internationaler Ebene. Er schlägt vor, der Strategie folgende Schwerpunkte zu geben:

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Letzte Änderung: 15.03.2004