Strategiebericht zur erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung: Programmzyklus 2008-2010

Die Kommission stellt eine Reihe von Maßnahmen vor, mit denen der zweite Programmzyklus (2008-2010) von Reformen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung eingeleitet und das Erreichen ihrer Ziele ermöglicht werden soll. Hierzu sollen die Europäische Union und die Mitgliedstaaten verstärkt in den folgenden vier vorrangigen Bereichen tätig werden: Erschließung des Unternehmenspotenzials, Investition in Menschen und Modernisierung der Arbeitsmärkte, Investition in Wissen und Innovation sowie Bekämpfung des Klimawandels und Energieeffizienz.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat vom 11. Dezember 2007: „Strategiebericht zur erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung: Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010)“, Teil I [KOM(2007) 803 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Thema dieses Dokuments ist der Eintritt in einen zweiten Maßnahmenzyklus für Wachstum und Beschäftigung, mit dem den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben werden soll, die Ziele der erneuerten Lissabon-Strategie in vollem Umfang zu verwirklichen. Insgesamt fällt die Bilanz der Strukturreformen des ersten Programmzyklus (2005-2008) zwar positiv aus, doch müssen sie weiter vertieft werden.

Weitere Anstrengungen sind vor allem in folgenden Bereichen unbedingt erforderlich:

Der Bericht besagt, dass der Grundsatz der Flexicurity zwar auf die Reformen der sozialen Sicherheit in der Hälfte der Mitgliedstaaten Anwendung findet, aber noch nicht die erwünschten Ergebnisse erbracht hat, weil es im Wesentlichen an flankierenden Maßnahmen fehlt.

Angesichts dieser Probleme sowie der Gefahr von Unruhen auf den Finanzmärkten insbesondere in Zusammenhang mit steigenden Rohstoffpreisen ist es angebracht, die Lissabon-Strategie mit folgenden Maßnahmen energischer umzusetzen:

Maßnahmen in den vier vorrangigen Bereichen

Für den zweiten Reformzyklus von Lissabon (2008-2010) schlägt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen auf Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten vor. Diese Maßnahmen betreffen die vier von der Kommission festgelegten vorrangigen Bereiche.

Investitionen in Menschen und die Modernisierung der Arbeitsmärkte insbesondere im Bereich der Flexicurity sollen Arbeitnehmern wie Arbeitgebern helfen, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Hierzu schlägt die Kommission folgende Maßnahmen vor, die von der Gemeinschaft durchzuführen sind:

Aber auch die Mitgliedstaaten haben ihrerseits einige Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B.:

Vorrang genießt ebenfalls die Erschließung des Unternehmenspotenzials (insbesondere von KMU). Hierzu werden mehrere Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene vorgeschlagen:

Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

Mit Investitionen in Wissen und Innovation soll der Übergang der EU zu einer auf Wissen und Kreativität beruhenden Wirtschaft angeregt werden. Die „fünfte Freiheit“, also der freie Wissensverkehr, soll auf diese Weise hergestellt werden. Zu diesem Zweck muss die Gemeinschaft Folgendes tun:

Auch für die Mitgliedstaaten sind Maßnahmen vorgesehen:

Eine weitere Priorität ist die Schaffung eines Wirtschaftsraums mit niedrigem Kohlenstoffeinsatz und hoher Energieeffizienz. Die Kommission schlägt daher vor, dass die EU mit folgenden Maßnahmen den Weg weist:

Die Mitgliedstaaten sollten in diesem Bereich ebenfalls aktiv werden und

Hintergrund

Seit der 2005 erfolgten Überprüfung der Lissabon-Strategie befinden sich EU und Mitgliedstaaten in einer neuen Partnerschaft für Wachstum und nachhaltige Arbeitsplätze. Nach Ablauf des ersten Programmzyklus (2005-2008) waren bereits sichtbare Ergebnisse bei der Wachstumsrate (hauptsächlich aufgrund der Strukturreformen), bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und bei den Beschäftigungs- und Arbeitslosigkeitsraten festzustellen. Die zentrale Rolle der erneuerten Lissabon-Strategie wurde auf dem informellen Europäischen Gipfel in Lissabon im Oktober 2007 bekräftigt, der sich im Übrigen für eine Vertiefung dieser Strategie im kommenden Programmzyklus ausgesprochen hat. In Teil II dieser Mitteilung werden die in den Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte dargestellt. Das „Lissabon“-Paket enthält ferner einen Teil IV mit den integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2008-2010). Mit Hilfe aller dieser Dokumente sollte sich der Europäische Rat im Frühjahr 2008 in der Lage sehen, insbesondere mit der Verabschiedung der hier von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen den Einstieg in einen nächsten ambitionierten Programmzyklus zu beschließen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

 Europäischer Rat vom 13. und 14. März 2008 in Brüssel, Schlussfolgerungen des Vorsitzes [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Aufgrund der von der Kommission vorgelegten Dokumente und im Lichte der Arbeiten in den einschlägigen Ratsformationen hat der Europäische Rat den Einstieg in den zweiten Programmzyklus der überarbeiteten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung (2008-2010) gebilligt. In diesem Zusammenhang hat der Europäische Rat die integrierten Leitlinien bekräftigt, sich den länderspezifischen Empfehlungen angeschlossen und die vier vorrangigen Bereiche der überarbeiteten Lissabon-Strategie bestätigt. Gestützt auf die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen und die Arbeit des Europäischen Parlaments und des Rates hat der Europäische Rat ferner eine Reihe konkreter Maßnahmen gebilligt.

Letzte Änderung: 11.06.2008