Europäischer Aktionsplan für berufliche Mobilität (2007-2010)

Die Kommission schlägt in ihrem Aktionsplan eine stärker integrierte Vorgehensweise bei der Mobilität der Arbeitnehmer vor, die sich auf vier Elemente stützt: Verbesserung der Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken, Unterstützung der Mobilität durch die staatlichen Stellen, Ausbau des EURES-Netzes und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 6. Dezember 2007: Mobilität, ein Instrument für mehr und bessere Arbeitsplätze: der Europäische Aktionsplan für berufliche Mobilität (2007-2010) [KOM(2007) 773 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Obwohl die europäischen Arbeitnehmer anscheinend mobilitätsbereiter als früher sind, steigt die Mobilitätsquote der Arbeitnehmer in der Europäischen Union (EU) relativ langsam. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Vorteile der Mobilität nicht ausreichend bekannt sind und zahlreiche administrative und rechtliche Hindernisse bestehen. Daher sind neue Maßnahmen zur Förderung der Mobilität erforderlich. Als Reaktion auf die neuen Herausforderungen in Zusammenhang mit der Mobilität schlägt die Kommission daher einen vierteiligen Aktionsplan vor.

Aktionsplan 2007-2010

Erstes Ziel ist die Verbesserung der geltenden Rechtsvorschriften und der Verwaltungspraktiken. In diesem Bereich werden die folgenden vier Maßnahmen vorgeschlagen:

Des Weiteren sollte die Kombination von Flexibilität und Mobilität (die so genannte Flexicurity (es fr)) zur Verwirklichung der Strategie von Lissabon beitragen, indem sie mehr Arbeitnehmern bessere Arbeitsplätze zur Verfügung stellt.

Zweiter Schwerpunkt: Die nationalen, regionalen und lokalen Behörden sollen angehalten werden, die Mobilität zu fördern. Hierzu sollten die Mitgliedstaaten Folgendes tun:

Ferner sind regionale und lokale staatliche Stellen, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie die Zivilgesellschaft aufgefordert, praktische Hindernisse zu beseitigen und eine Mobilität unter fairen Bedingungen voranzutreiben, und dies unter Einhaltung der Arbeitsnormen und der rechtlichen Bestimmungen.

Es werden mehrere Maßnahmen zur Erweiterung des Umfangs und der Qualität der Dienstleistungen von EURES im Bereich Mobilität von Arbeitnehmern vorgeschlagen, nämlich:

Zur stärkeren Sensibilisierung der Bürger für die Vorteile der Mobilität sollen drei Wege eingeschlagen werden:

Hintergrund

Die Arbeitsmarktmobilität soll Möglichkeiten eröffnen, den Herausforderungen des demografischen Wandels und eines in ständiger Entwicklung begriffenen Marktes zu begegnen, bedenkt man vor allem die neuen Chancen, die sich Arbeitnehmern und Arbeitgebern nach der Erweiterung der EU bieten. In der Lissabon-Strategie und in der Europäischen Beschäftigungsstrategie ist eine zunehmende geografische und berufliche Mobilität als ein wesentlicher Faktor für die Anpassung vor dem Hintergrund sich rasch wandelnder Gegebenheiten auf den Arbeitsmärkten anerkannt. Die vorliegende Mitteilung ist als Fortsetzung einer Reihe von Initiativen zur Förderung der Mobilität zu verstehen. Die Kommission möchte die Erfahrungen nutzen, die mit dem Aktionsplan 2002 für Qualifikation und Mobilität und im Europäischen Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer 2006 gewonnen wurden.

Letzte Änderung: 22.05.2008