Entschließung zur Mitbestimmung von jungen Menschen

1) ZIEL

Förderung der aktiven Beteiligung junger Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft und in den Entscheidungsfindungsprozessen auf Gemeinschaftsebene sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene

2) RECHTSAKT

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Jugendminister vom 8. Februar 1999 zur Mitbestimmung von jungen Menschen [Amtsblatt C 42 vom 17.2.1999]

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die auf Gemeinschaftsebene und auf einzelstaatlicher Ebene getroffenen Entscheidungen wirken sich langfristig auf die Zukunftsperspektiven der jungen Menschen und die sich ihnen bietenden Möglichkeiten aus.

Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 12. Dezember 1996 über Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger in der Europäischen Union die Mitgliedstaaten aufgefordert,

Auf der informellen Tagung der EU-Jugendminister in Cork im Jahre 1996 ist im Rahmen einer Erörterung die Frage der Einbeziehung von Jugendlichen in Einrichtungen des gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens sowie die Förderung der persönlichen Entwicklung in den Vordergrund gestellt worden.

In der auf der Weltkonferenz der Jugendminister in Lissabon im August 1998 verabschiedeten Erklärung von Lissabon sind die Staaten zur Förderung der aktiven Beteiligung junger Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft und in den Entscheidungsfindungsprozessen ermutigt worden.

Die Kommission wird aufgefordert:

Der Rat und die Jugendminister empfehlen die Beteiligung der jungen Europäer an den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten.

Der Rat und die Mitgliedstaaten gelangen zu der übereinstimmenden Ansicht, daß es wichtig ist:

Die Mitgliedstaaten werden ersucht, die Interessen der Jugend in alle relevanten Politikbereiche einzubeziehen sowie die möglichen Auswirkungen ihrer Maßnahmen auf die Lebensbedingungen der Jugend zu prüfen.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa [Amtsblatt C 168 vom 13.7.2002]

Weißbuch der Europäischen Kommission: Neuer Schwung für die Jugend Europas [KOM(2001) 681 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Am 17. Dezember 1999 haben der Rat und die im Rat vereinigten Minister für Jugend eine Entschließung zur außerschulischen Bildungsdimension sportlicher Aktivitäten in den Jugendprogrammen der Europäischen Gemeinschaft verabschiedet [Amtsblatt C 8 vom 12.01.2000].

Darin wird die Kommission ersucht, die Möglichkeiten, die sportliche Aktivitäten im Bereich der außerschulischen Bildung eröffnen, zu nutzen. Zu diesem Zweck wurden folgende vier Leitlinien aufgestellt:

Letzte Änderung: 23.09.2002