Bekämpfung von stress- und depressionsbedingten Problemen

Stress- und depressionsbedingte Probleme geben in allen Altersgruppen Anlass zu höchster Besorgnis. Die Herausforderung ist umso größer, als dieses Phänomen erhebliche soziale und wirtschaftliche Auswirkungen hat. Deshalb rufen die im Folgenden dargestellten Schlussfolgerungen des Rates zur Durchführung von Präventionsmaßnahmen für stress- und depressionsbedingte Gesundheitsstörungen und zur Förderung der psychischen Gesundheit auf.

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates vom 15. November 2001 zur Bekämpfung von stress- und depressionsbedingten Problemen [Amtsblatt C 6 vom 9.1.2002, S. 1].

ZUSAMMENFASSUNG

Die dargestellten Schlussfolgerungen stehen im Einklang mit der Entschließung des Rates vom 18. November 1999 zur Förderung der psychischen Gesundheit, in der die Kommission ersucht wurde, in Erwägung zu ziehen, Tätigkeiten im Bereich der psychischen Gesundheit in das künftige Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit aufzunehmen. Deshalb wird im Beschluss vom 23. September 2002 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) betont, dass der allgemeine Zweck des Programms darin besteht, zum Erreichen eines hohen Niveaus an körperlicher und geistiger Gesundheit sowie zum Wohlbefinden der Bevölkerung beizutragen. Das Programm sieht außerdem die Erarbeitung und Durchführung von Strategien und Maßnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit unter Berücksichtigung der Gesundheitsfaktoren vor.

Ein Phänomen von großer Tragweite

Stress- und depressionsbedingte Probleme geben mittlerweile in allen Altersgruppen Anlass zu höchster Besorgnis. Außerdem tragen sie in erheblicher Weise zur Morbiditätsbelastung und zum Verlust der Lebensqualität in der Europäischen Union bei.

Auswirkungen von Stress und Depressionen

Die Herausforderung ist umso größer, als stress- und depressionsbedingte Probleme weit verbreitet sind und sich in vielfältiger Weise auswirken. Stress und Depressionen führen zu menschlichem Leiden, verstärken das Risiko sozialer Ausgrenzung und erhöhen die Mortalität. Auch ihre volkswirtschaftlichen Auswirkungen sind zu berücksichtigen.

Gesundheitsförderung und Prävention

Zwar gibt es wirksame Methoden, um stress- und depressionsbedingten Problemen vorzubeugen, doch müssen die Forschung und die Kenntnis der Interventionsmethoden vertieft werden, mit denen die psychische Gesundheit gefördert sowie Stress und Depressionen vorgebeugt werden kann.

Die psychische Gesundheit muss in allen Politik- und Tätigkeitsbereichen, insbesondere im Zusammenhang mit den Stress und Depressionen verursachenden Faktoren, gefördert werden. Ebenso sollten Strategien erarbeitet und durchgeführt werden, die auf die Behandlung stress- und depressionsbedingter Probleme abzielen.

Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Der Rat ersucht die Mitgliedstaaten,

Maßnahmen auf der Ebene der Kommission

Die Kommission wird ersucht, im Rahmen der Aktionsprogramme im Bereich der öffentlichen Gesundheit,

VERWANDTE RECHTSAKTE

STIGMATISIERUNG UND DISKRIMINIERUNG IN VERBINDUNG MIT PSYCHISCHEN ERKRANKUNGEN

Schlussfolgerungen des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 2. und 3. Juni 2003 zur Bekämpfung der Stigmatisierung und Diskriminierung in Verbindung mit psychischen Erkrankungen.

Mit diesen Schlussfolgerungen weist der Rat nachdrücklich auf die Auswirkungen der Probleme von Stigmatisierung und Diskriminierung in Verbindung mit psychischen Erkrankungen hin. Der Rat ruft deshalb dazu auf, konkrete Maßnahmen zu treffen, um die soziale Eingliederung zu verbessern und die Phänomene der Stigmatisierung und Diskriminierung zu bekämpfen.

FÖRDERUNG DER PSYCHISCHEN GESUNDHEIT

Entschließung des Rates vom 18. November 1999 zur Förderung der psychischen Gesundheit [Amtsblatt C 86 vom 24.3.2000].

Mit dieser Entschließung ersuchte der Rat die Kommission,

Die Mitgliedstaaten wurden ebenfalls aufgefordert, in diesem Bereich tätig zu werden, die psychische Gesundheit zu fördern und psychischen Erkrankungen vorzubeugen, den Austausch bewährter Verfahren und gemeinsame Projekte mit den anderen Mitgliedstaaten zu fördern sowie die Forschung im Bereich der psychischen Gesundheit und deren Förderung anzuregen und zu unterstützen.

Letzte Änderung: 29.05.2005