Krebs: Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen

Mit dieser Entschließung fordert der Rat die Mitgliedstaaten auf, ein Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen von bestimmten Einrichtungen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln einzuführen. Ziel ist es, das Recht des Nichtrauchers auf Gesundheit gegenüber dem passiven Rauchen zu schützen.

RECHTSAKT

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Minister für das Gesundheitswesen der Mitgliedstaaten vom 18. Juli 1989 über ein Rauchverbot in öffentlich zugänglichen und frequentierten Räumen [Amtsblatt C 189 vom 26.07.1989].

ZUSAMMENFASSUNG

Wer als Nichtraucher unfreiwillig dem Rauch von Tabakerzeugnissen ausgesetzt ist, wird nicht nur gegebenenfalls zum Rauchen verleitet und zugleich belästigt wie auch in seinem körperlichen Wohlbefinden beeinträchtigt, er geht auch ein erhöhtes Risiko ein, an Krankheiten der Atemwege zu erkranken. Daher ist sein Recht auf Gesundheit gegenüber dem passiven Rauchen zu schützen.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, im Wege der Gesetzgebung oder auf anderem Wege folgende Maßnahmen zu treffen:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 14. November 1996 über die Umsetzung der Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Minister für das Gesundheitswesen der Mitgliedstaaten über ein Rauchverbot in öffentlich zugänglichen und frequentierten Räumen [KOM(96) 573 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Der Bericht bietet eine Übersicht über den Stand der Umsetzung der Entschließung auf der Grundlage der Angaben, die die Behörden der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt haben.

In allen Mitgliedstaaten gibt es verschiedene Rechtsinstrumente zur Einschränkung des Rauchens in öffentlich zugänglichen Räumen. Nur das Vereinigte Königreich hat bislang keine spezifischen Rechtsinstrumente eingeführt, sondern stützt sich weiterhin auf einen einfachen Verhaltenskodex. In allen Mitgliedstaaten gibt es Konzepte zum Schutz der Gesundheit von Nichtrauchern. Die einzelstaatlichen Maßnahmen entsprechen weitgehend den Vorschlägen der Entschließung und gelten für die im Anhang aufgeführten Räumlichkeiten.

In allen Mitgliedstaaten hat das wachsende Bewusstsein für die gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums Anlass zur Durchführung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen gegeben, die entweder auf die Einhaltung der bestehenden Vorschriften oder auf die Inhalte von Verhaltenskodizes oder freiwilligen Vereinbarungen hinweisen.

Auf Gemeinschaftsebene zielt das Programm „Europa gegen den Krebs" (1996-2000) auf den Schutz der am meisten gefährdeten Gruppen, insbesondere von Schwangeren und Kindern, gegen die Gefahren des passiven Rauchens ab.

Schließlich wird sich die Kommission bemühen, die tatsächliche Anwendung der nationalen Vorschriften festzustellen, wobei diese Frage allerdings Sache der Mitgliedstaaten bleibt.

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Minister für das Gesundheitswesen vom 27. Mai 1993 betreffend die Umsetzung der Entschließung über ein Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen [Amtsblatt C 174 vom 25.06.1993]

In diesen Schlussfolgerungen erinnert der Rat daran, dass die Mitgliedstaaten gebeten worden sind, die Kommission alle zwei Jahre über die Maßnahmen zu unterrichten, die sie in Bezug auf das Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen ergreifen.

Der Rat weist außerdem darauf hin, dass es bei einer systematischen Bewertung der Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene möglich wäre, die gesammelte Erfahrung zu nutzen und nützliche Lehren für die Zukunft zu ziehen.

Letzte Änderung: 24.04.2008