Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008)

Das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) soll zu einem hohen Gesundheitsschutzniveau in Europa beitragen. Zu diesem Zweck richten sich seine Maßnahmen auf die Gesundheitsinformation, die Fähigkeit der Gemeinschaft, rechtzeitig auf Gesundheitsgefahren zu reagieren, sowie auf die Prävention von Krankheiten und Gesundheitsstörungen.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008).

Aufgehoben durch den Beschluss Nr. 1350/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über ein zweites Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008—2013) [Amtsblatt L 301 vom 20.11.2007].

ZUSAMMENFASSUNG

Dieses Aktionsprogramm ist ein übergreifendes Programm und ersetzt die acht früheren Aktionsprogramme im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die folgende Themen behandelten: Gesundheitsförderung, Krebs, Aids und andere übertragbare Krankheiten, Drogensucht, Gesundheitsberichterstattung, durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten, Prävention von Verletzungen und seltene Krankheiten.

Das Programm ist ein wesentlicher Bestandteil der gesundheitspolitischen Strategie der Europäischen Gemeinschaft und strebt die folgenden Ziele und Maßnahmen an:

Darüber hinaus gehören zur Durchführung des Programms die Erstellung eines Arbeitsprogramms, das die genauen Zielvorgaben und Maßnahmen festhält, sowie die Erarbeitung von Gesundheitsindikatoren. Im Rahmen des Programms sind auch gemeinsame Aktionen mit anderen Gemeinschaftsprogrammen und -aktionen möglich.

Angesichts des Subsidiaritätsprinzips und des eingeschränkten Handlungsspielraums der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit bedarf es für den reibungslosen Programmablauf und die Verwirklichung der Ziele der aktiven Mitwirkung und des uneingeschränkten Engagements aller Mitgliedstaaten.

Finanzierung

Das Programm ist für die Laufzeit von 2003-2008 mit einem Finanzrahmen von 312 Millionen € ausgestattet.

Zur Teilnahme befugte Länder

Das Programm steht folgenden Ländern zur Teilnahme offen:

Internationale Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit mit Drittländern und mit den für das Gesundheitswesen zuständigen internationalen Organisationen, wie etwa der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wird ebenfalls gefördert.

Bewertung

Für das Programm ist eine zweifache Bewertung vorgesehen: eine Bewertung auf der Grundlage der in den jährlichen Arbeitsprogrammen festgehaltenen Indikatoren und Ergebnissen sowie eine Bewertung, die von externen unabhängigen Experten nach der Hälfte der Programmlaufzeit im dritten Jahr sowie im letzten Jahr der Programmlaufzeit durchgeführt wird. Die Ergebnisse werden veröffentlicht. Vorgesehen ist auch, dass die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen im dritten Jahr der Laufzeit des Programms einen Zwischenbericht und am Ende seiner Laufzeit einen Abschlussbericht vorlegt.

Verlängerung der auslaufenden Programme

Damit es keine Unterbrechung bei den Hauptmaßnahmen gibt, sollen die laufenden Aktionsprogramme im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die vor dem Start des neuen Programms auslaufen, durch einen Vorschlag der Kommission [KOM (2000) 448 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] verlängert werden.

Exekutivagentur

Am 20. Juni 2008 wurde die Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm in eine Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher umgewandelt. Sie unterstützt die Kommission bei der Durchführung des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit 2008—2013), des Verbraucherschutzprogramms für 2007-2013 und bei der Durchführung von Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit.

Die Agentur hat ihren Sitz in Luxemburg.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 1786/2002/EG

9.10.2002

-

ABl. L 271 vom 9.10.2002

VERBUNDENE RECHTSAKTE

AKTIONSPROGRAMME DER GEMEINSCHAFT 2008-2013

Beschluss Nr. 1350/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über ein über ein zweites Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008 - 2013) [Amtsblatt L 301 vom 20.11.2007].

BERICHTE

Bericht der Kommission vom 23. Juli 2008: Durchführung des Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2007 [KOM(2008) 482 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission vom 17. April 2008: Durchführung des Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2006 [KOM(2008) 198 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission vom 23. November 2006: Durchführung des Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2005 [KOM(2006) 711 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Jahre 2005 wurden etwa 50 Projekte zur Finanzierung durch das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit ausgewählt. Der Bericht geht vor allem auf die folgenden 2005 geleisteten Haupttätigkeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit ein:

Bericht der Kommission vom 24. Oktober 2005 - Mittelbindungen 2003-2004 für Projekte des Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit [KOM(2005) 511 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In den ersten beiden Jahren der Laufzeit des neuen Gesundheitsprogramms wurden bedeutende Ergebnisse erzielt, die auf lebhaftes Interesse bei den Beteiligten im europäischen Gesundheitswesen stießen. In den ersten beiden Jahren seiner Laufzeit gingen im Rahmen des Programms viele Projektanträge ein. Insgesamt wurden 150 Projekte aus den Haushalten 2003 und 2004 gefördert.

EXEKUTIVAGENTUR

Beschluss Nr. 544/2008/EG der Kommission vom 20. Juni 2008 zur Änderung des Beschlusses 2004/858/EG zwecks Umwandlung der Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm in die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher [Amtsblatt L 173 vom 3.7.2008].

Die Kommission stellt die Gesamtverwaltung der angenommenen Programme und Maßnahmen sicher. Die Exekutivagentur ist für deren Durchführung zuständig und stellt die zur Bewertung erforderlichen Informationen zusammen.

GESUNDHEITSPOLITISCHE STRATEGIE DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT

Weißbuch - Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013 [KOM(2007) 630 endg. vom 16.12.2004 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die gesundheitspolitische Strategie der Europäischen Gemeinschaft [KOM(2000) 285 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In dieser Mitteilung wird die allgemeine gesundheitspolitische Strategie der Europäischen Gemeinschaft dargelegt, d.h. das Bemühen, in allen Politikbereichen ein kohärentes und effektives Konzept zu verfolgen. Das Aktionsprogramm 2003-2008 ist zentraler Bestandteil dieser Strategie.

See also

Zusätzliche Informationen über die Website der Generaldirektion „Öffentliche Gesundheit“ der Europäischen Kommission.

Letzte Änderung: 05.08.2008