Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003

Hauptziel des Europäischen Jahres ist es, die Umsetzung des politischen Programms voranzubringen, das die Kommission im Jahr 2000 in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem Europa ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderungen" umrissen hat und das auf die vollständige Integration von Menschen mit Behinderungen abstellt.

RECHTSAKT

Beschluss 2001/903/EG des Rates vom 3. Dezember 2001 über das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003

ZUSAMMENFASSUNG

Zielsetzungen und geplante Maßnahmen

Das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen (EJMB) hat folgende Zielsetzungen:

Die Maßnahmen zur Realisierung dieser Ziele umfassen insbesondere

Nähere Einzelheiten zu den unterschiedlichen Maßnahmen finden sich im Anhang des Beschlusses.

Finanzierung, Haushalt und Organisation

Das Budget des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen beträgt für die Jahre 2002 (vorbereitende Maßnahmen) und 2003 12 Mio. EUR.

Gemäß dem einschlägigen Beschluss werden gemeinschaftsweite Maßnahmen bis zu einer Höhe von 80 % und Maßnahmen auf nationaler Ebene bis zu einer Höhe von 50 % der Kosten bezuschusst. Die Kommission vergibt Globalzuschüsse an die einzelnen Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten leiten die Gelder an die nationalen Koordinierungsstellen weiter, die die verschiedenen Maßnahmen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene unterstützen. Für die Antragseinreichung und die Kofinanzierung gelten besondere Bestimmungen.

Die Kommission ist für die Durchführung der im Rahmen des Europäischen Jahres vorgesehenen Maßnahmen verantwortlich. Sie wird unterstützt von einem aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammengesetzten beratenden Ausschuss. Weiterhin organisiert sie den Meinungsaustausch mit der Gemeinschaft der Menschen mit Behinderungen und den NRO, die sie im Hinblick auf die Durchführung der verschiedenen Veranstaltungen vertreten.

Es ist vorgesehen, dass die Kommission dem Parlament bis spätestens 31. Dezember 2004 einen Evaluierungsbericht vorlegt, in dem die Wirkung des Europäischen Jahres bewertet und Lehren für die Zukunft gezogen werden.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2001/903/EG

19.12.2001

-

ABl. L 335 vom 19.02.01

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 13. Oktober 2005 über Durchführung, Ergebnisse und Gesamtbeurteilung des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 [KOM(2005) 486 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Schlüsselaktionen auf EU-Ebene

Schlüsselaktionen auf nationaler Ebene

Wichtigste Ergebnisse der EJMB-Kampagne

Entschließung des Rates vom 6. Mai 2003 über die Zugänglichkeit kultureller Einrichtungen und kultureller Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen [Amtsblatt C 134 vom 7.06.2003]

Der Rat fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse weitere praktische Maßahmen zu treffen, um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu kulturellen Einrichtungen und zu kulturellen Aktivitäten sowie zu den Medien zu verbessern.

Entschließung des Rates vom 5. Mai 2003 über die Chancengleichheit für Schüler und Studierende mit Behinderungen in Bezug auf allgemeine und berufliche Bildung [Amtsblatt C 134 vom 7.06.2003]

Der Rat fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse weitere praxisorientierte Maßnahmen zu treffen, um im Sinne des lebenslangen Lernens Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung zu verschaffen.

Entschließung des Rates vom 6. Februar 2003: „eAccessibility" - Verbesserung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Wissensgesellschaft [Amtsblatt C 39 vom 18.02.2003]

Der Rat fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, das Potenzial der Informationsgesellschaft für Menschen mit Behinderungen zu erschließen und insbesondere technische, rechtliche und andere Hindernisse für ihre effektive Beteiligung an der wissensbasierten Gesellschaft zu beseitigen.

Letzte Änderung: 31.01.2006