Chancengleichheit für behinderte Menschen

Diese beiden Texte zielen darauf ab, die Chancengleichheit für behinderte Menschen durch Einbeziehung der Behindertenthematik in die gemeinschaftlichen Strategien zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung zu festigen.

1) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 30. Juli 1996 zur Chancengleichheit für behinderte Menschen - eine neue Strategie der Europäischen Gemeinschaft [KOM(96) 406 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 20. Dezember 1996 zur Chancengleichheit für Behinderte [Amtsblatt C 12 vom 13.1.1997]

3) ZUSAMMENFASSUNG

MITTEILUNG

Jeder zehnte Gemeinschaftsbürger hat eine Behinderung körperlicher, sensorischer, geistiger oder psychischer Art.

Zahlreiche Probleme erschweren behinderten Menschen weiterhin die Beteiligung am Gesellschaftsleben:

In der Vergangenheit reagierte man auf Behinderungen weitgehend mit einem sozialen Ausgleich durch Nächstenliebe und dem Aufbau von Fachpflegediensten, die von der Gesellschaft getrennt waren. Trotz ihrer Notwendigkeit und der damit verfolgten guten Absichten hat dies die Ausgrenzung und die mangelnde Teilhabe wohl eher noch verschärft.

Der alte Ansatz macht nun immer mehr Maßnahmen Platz, deren Schwerpunkt stärker auf der Feststellung und Beseitigung von Hindernissen liegt, die einer Gleichstellung und uneingeschränkten Teilhabe an allen Lebensaspekten im Wege stehen.

Die Mitgliedstaaten sind in erster Linie für die Beseitigung von Ausgrenzung und Diskriminierung aufgrund von Behinderung verantwortlich. Die Umsetzung des neuen Ansatzes findet in sämtlichen Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise und mit unterschiedlichem Tempo statt.

Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Unterstützung der Gemeinschaft den Anstrengungen der Mitgliedstaaten einen beträchtlichen Mehrwert hinzufügen kann. Diese Strategie richtet sich nach folgenden Schwerpunkten:

ENTSCHLIESSUNG

Der Rat bekräftigt erneut seinen Willen zur Herstellung der Chancengleichheit für behinderte Menschen und zur Wahrung des Grundsatzes, jegliche Art der Diskriminierung aufgrund von Behinderungen zu beseitigen.

Der Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Politik dahingehend zu überprüfen, ob sie der Notwendigkeit Rechnung trägt, alle Hindernisse für eine uneingeschränkte Mitwirkung der behinderten Menschen am Gesellschaftsleben zu beseitigen und die Öffentlichkeit über die Fähigkeiten dieser Menschen aufzuklären. Die Mitgliedstaaten werden ebenfalls gebeten die Einbeziehung von behinderten Menschen in die Durchführung und Weiterverfolgung der relevanten Politiken und Aktionen zu fördern.

Der Rat fordert die Kommission auf, die Dimension „Chancengleichheit der behinderten Menschen" in alle relevanten Vorschläge einzubringen und den Austausch nützlicher Informationen und Erfahrungen, insbesondere über innovative Maßnahmen und nachahmenswerte Praktiken, zu fördern. Sie wird außerdem aufgefordert, regelmäßig Berichte auf der Grundlage von Informationen der Mitgliedstaaten vorzulegen, in denen die bei der Umsetzung dieser Entschließung erzielten Fortschritte und die dabei aufgetretenen Hindernisse dargelegt werden.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 17. Juni 1999 betreffend gleiche Beschäftigungschancen für behinderte Menschen [Amtsblatt C 186 vom 2.7.1999]

Der Rat fordert die Mitgliedstaaten auf,

Der Rat fordert die Sozialpartner auf allen Ebenen auf, sich in Zusammenarbeit mit behinderten Menschen verstärkt für bessere Beschäftigungschancen und Vereinbarungen zur Umstrukturierung der Arbeitsorganisation einzusetzen.

Der Rat fordert behinderte Menschen und ihre Organisationen auf, dazu beizutragen, dass Fortschritte bei der Verwirklichung des Ziels gleicher Beschäftigungschancen durch einen Austausch ihrer Erfahrungen mit allen am Arbeitsmarkt Beteiligten erzielt werden.

Der Rat ruft die Organe der Gemeinschaft auf, bei ihren Dienststellen auf gleiche Beschäftigungschancen für behinderte Menschen hinzuarbeiten.

Der Rat fordert die Kommission auf, die Entwicklung der Beschäftigung behinderter Menschen zusammen mit den Mitgliedstaaten insbesondere im Rahmen der europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien zu beobachten und zu analysieren und unter Berücksichtigung nationaler, regionaler und lokaler Unterschiede neue Strategien und Aktionen zu entwickeln.

Der Rat bekräftigt, dass im Rahmen einer kohärenten Gesamtpolitik verstärkt gleiche Beschäftigungschancen für behinderte Menschen bestehen werden, wenn angemessene Unterstützung, z. B. in folgenden Bereichen, geboten wird: Ausstattung des Arbeitsplatzes, Zugang zum Arbeitsplatz, im Arbeitsleben erforderliche Qualifikationen und Fertigkeiten sowie Zugang zu Berufsberatungs- und Arbeitsvermittlungsdiensten.

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 15. Juli 2003 über die Förderung der Beschäftigung und der sozialen Eingliederung der Menschen mit Behinderungen [Amtsblatt C 175 vom 24.7.2003]

Der Rat ruft die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten weitere konkrete Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung und der sozialen Eingliederung der Menschen mit Behinderungen zu ergreifen.

Letzte Änderung: 08.11.2004