Die jüngsten Fortschritte in der Verbesserung der Arbeitsplatzqualität (November 2003)

Bei den Fortschritten im Hinblick auf die unterschiedlichen Aspekte der Arbeitsplatzqualität gibt es Abweichungen. Der Bericht zeigt die Leistungsunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten auf, nennt die zur Verbesserung der Arbeitsplatzqualität getroffenen Maßnahmen und betont die Notwendigkeit der Durchführung stärkender Maßnahmen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die jüngsten Fortschritte in der Verbesserung der Arbeitsplatzqualität [KOM(2003) 728 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Arbeitsplatzqualität ist eine der wichtigsten Zielsetzungen der beschäftigungspolitischen Leitlinien für den Zeitraum 2003-2005 sowie der von der Kommission für den Zeitraum 2005-2008 vorgeschlagenen Leitlinien. Es gibt eine positive Wechselwirkung zwischen der Qualität und der Entwicklung zur Vollbeschäftigung sowie ein verstärktes Wachstum, das durch die 2005 überarbeitete Lissabon-Strategie gefördert wurde.

Wenn Europa auch Fortschritte bei der Arbeitsplatzqualität gemacht hat, so zeigt die Mitteilung doch auch, dass noch nicht genug getan wurde. Die Kommission schlägt weitere Investitionen in diesem Bereich vor. Die Beispiele zeigen, dass Mitgliedstaaten, die sich mehr um Arbeitsplatzqualität bemühen, bessere Leistungen im Bereich Beschäftigung und Produktivität verzeichnen können.

Laut der Mitteilung sind die Arbeitnehmer in Europa immer besser ausgebildet und immer höher qualifiziert. Die Unternehmen investieren mehr in Fortbildung. Die Beschäftigungsquote verbessert sich und die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nehmen ab. Weniger Arbeitsunfälle werden verzeichnet, doch in bestimmten Branchen liegen die Zahlen weiterhin hoch.

Die Ergebnisse sind jedoch sehr uneinheitlich. Die allgemeine Tendenz verbirgt tiefgreifende Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Bestimmte Personengruppen, wie ältere Arbeitnehmer, junge Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen aus Drittländern, haben besondere Schwierigkeiten bei der Suche nach hochwertigen Arbeitsplätzen mit realistischen Karrierechancen. Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind nach wie vor hoch. Die Kinderbetreuungsleistungen sind nicht ausreichend.

Arbeitsplatzqualität definiert sich durch zehn unterschiedliche Komponenten:

Der Anhang zur Mitteilung enthält eine Liste von Schlüsselfaktoren und Kontextindikatoren, die vom Rat empfohlen wurden, sowie in den Mitgliedstaaten erhobene Daten.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Beschäftigungspolitik und Sozialpolitik: ein Konzept für Investitionen in Qualität [KOM(2001) 313 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Seit dem Europäischen Rat von Lissabon legt die Kommission den Schwerpunkt auf die andauernde Modernisierung des europäischen Sozialmodells und auf Investitionen in Humanressourcen. Die Förderung der Qualität als Motor einer dynamischen Wirtschaft trägt zur Verbesserung der Beziehungen zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitik bei. Der Anhang zu dieser Mitteilung enthält insbesondere Grafiken, in denen die Bedeutung der Investitionen in Qualität zur Verbesserung der sozialpolitischen Maßnahmen und des Arbeitsmarkts dargestellt wird.

Letzte Änderung: 04.05.2005