Empfehlung des Rates zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten (2004)
In der Empfehlung werden die Prioritäten für die Durchführung beschäftigungspolitischer Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner festgelegt. Dabei geht es um folgende Anliegen: Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern, mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen, Arbeit für alle lohnend machen, mehr und effizienter in Humankapital und das lebenslange Lernen investieren und die wirksame Durchsetzung der Reformen durch bessere Governance sicherstellen. Zum ersten Mal sind die Empfehlungen des Rates auch an die zehn neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gerichtet.
RECHTSAKT
Empfehlung (EG) Nr. 741/2004 des Rates vom 14. Oktober 2004 zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten [Amtsblatt L 326 vom 29.10.2004]
ZUSAMMENFASSUNG
Die Empfehlungen für 2004 ergeben sich aus folgenden Quellen: Überprüfung der nationalen Aktionspläne, Analyse der beschäftigungspolitischen Leitlinien für den Zeitraum 2003-2005 und Schlussfolgerungen der Europäischen Taskforce Beschäftigung, die in dem Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2003-2004 enthalten sind. Die beschäftigungspolitischen Maßnahmen werden in Übereinstimmung mit den Empfehlungen zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik durchgeführt.
Der vorliegende Bericht kommt zu der Schlussfolgerung, dass die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner den Empfehlungen des Rates vom 22. Juli 2003 nur teilweise entsprochen haben. Die Empfehlungen von 2004 weisen die folgenden gemeinsamen Prioritäten auf:
- die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern, und zwar durch gleichzeitige Förderung von Sicherheit und Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt, durch Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen und durch Steigerung der Produktivität;
- mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dort halten und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt, und zwar durch Festlegung von globalen Strategien für aktives Altern (Kampf gegen die Frühverrentung, flexiblere Arbeitsorganisation, Verwertung von Qualifikationen, Weiterbildungsangebote), durch Gewährleistung maßgeschneiderter Dienstleistungen für alle Arbeitsuchenden und durch verstärkte finanzielle Arbeitsanreize;
- mehr und effizienter in Humankapital und das lebenslange Lernen investieren, und zwar durch eine zweckmäßigere Aufteilung der Kosten zwischen staatlichen Stellen, Unternehmen und Einzelpersonen, durch die Entwicklung von Weiterbildungsangeboten vor allem für gering qualifizierte oder ältere Arbeitskräfte, durch eine Reduzierung der Zahl der Schulabbrecher und durch verbesserte Anpassung des Hochschulunterrichts an den Arbeitsmarkt;
- die wirksame Durchsetzung der Reformen durch bessere Politikgestaltung sicherstellen sowie durch die Bildung von möglichst umfassenden Partnerschaften, die außer den Sozialpartnern auch die Zivilgesellschaft und staatliche Stellen einbeziehen, oder, gegebenenfalls, durch die Festlegung von quantifizierten Zielen, die die auf europäischer Ebene festgesetzten Prioritäten umsetzen, und eine wirksame Nutzung öffentlicher Mittel, unter Förderung der Rolle und Öffentlichkeitswirkung der nationalen Aktionspläne und der an alle Länder gerichteten Empfehlungen, um das Lernen voneinander zu ermutigen.
Die neuen Mitgliedstaaten müssen insbesondere ihre Anstrengungen verdoppeln, um ein neues Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit zu erreichen und den Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer zu verbessern. Unumgänglich sind eine Verstärkung des sozialen Dialogs und der Aufbau leistungsfähiger Verwaltungsstrukturen, damit die Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) wirksam und in vollem Umfang genutzt werden kann. Die in dem Bericht der Europäischen Taskforce „Beschäftigung" an jedes Land gerichteten Botschaften können als Richtschnur für die Anwendung der beschäftigungspolitischen Leitlinien in den neuen Mitgliedstaaten dienen.
LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN
Belgien | Dänemark | Deutschland | Griechenland | Spanien | Frankreich | Irland | Italien | Luxemburg | Niederlande | Österreich | Portugal | Finnland | Schweden | Vereinigtes Königreich | Zypern | Tschechische Republik | Estland | Ungarn | Litauen | Lettland | Malta | Polen | Slowenien | Slowakei
Belgien
Die Beschäftigungsquote in Belgien liegt weiterhin erheblich unter den Zielen von Lissabon. Die Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte zählt immer noch zu den niedrigsten in der EU der 25 und bei Ausländern ist die Quote äußerst niedrig. Daher müsste Belgien ab sofort vorrangig:
- Unternehmensumstrukturierungen besser antizipieren und bewältigen, insbesondere bei Massenentlassungen;
- die Lohnnebenkosten, insbesondere bei Geringverdienern, weiter absenken und gleichzeitig die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen weiter verfolgen,
- die Zusammenarbeit zwischen den regionalen Arbeitsverwaltungen zur Unterstützung der Mobilität zwischen den Regionen verstärken;
- Arbeitslosigkeitsfallen durch Reformen des Leistungssystems beseitigen;
- erwachsene Arbeitslose, benachteiligte Jugendliche und Zuwanderer in die Begleitmaßnahmen der Arbeitsverwaltungen einbeziehen;
- Folgemaßnahmen zu Branchenvereinbarungen gewährleisten, um den Zugang zur Berufsbildung zu erweitern, insbesondere für Geringqualifizierte.
Dänemark
Die Beschäftigungsquoten in Dänemark liegen deutlich über den Lissabonner Zielvorgaben, auch die Quote für Frauen und für ältere Arbeitskräfte. Das Land müsste jedoch darauf achten, dass ein langfristig ausreichendes Arbeitskräfteangebot gewährleistet ist. Daher müsste Dänemark ab sofort vorrangig:
- die steuerliche Gesamtbelastung der Arbeit verringern und gleichzeitig die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen weiter verfolgen;
- Anreize für den Vorruhestand beseitigen, oder ggf. die Grenzsteuersätze niedriger festsetzen, um Geringverdienern einen Anreiz zum Eintritt in den Arbeitsmarkt zu bieten;
- die Eingliederung der Zuwanderer in den Arbeitsmarkt voran treiben, insbesondere durch Bildungsangebote zur Entwicklung der grundlegenden Fertigkeiten;
- trotz der jüngsten Erhöhung der Ausbildungskosten die Trends in der Fortbildung verfolgen.
Deutschland
Die Beschäftigungsquoten in Deutschland liegen zwar über dem EU-Schnitt, sind aber noch weit von den Lissabonner Zielvorgaben entfernt. Die Quote für ältere Arbeitskräfte liegt unterhalb des Durchschnittswerts und die Quote für Frauen zwar oberhalb des Durchschnitts, sie stagniert jedoch. Seit 2000 sind ein Rückgang der Beschäftigung und ein Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Langzeitarbeitslosigkeit und regionale Ungleichgewichte zwischen Ost und West bestehen fort. Daher müsste Deutschland ab sofort vorrangig:
- die Modalitäten der Finanzierung der Sozialschutzsysteme überprüfen, um die Lohnnebenkosten zu verringern;
- die Sozialpartner dazu bringen, ihrer Verantwortung bei der Lohnfindung und bezüglich neuer Fortschritte hinsichtlich der Flexibilität der Arbeitszeit gerecht zu werden;
- die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch verbesserten Zugang zur Finanzierung sowie den Unternehmergeist vor allem in den östlichen Landesteilen fördern;
- die Reform des Steuersystems und der Arbeitsverwaltung (Hartz-Reformen) vorantreiben;
- das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen beseitigen und mögliche Steuerhemmnisse überprüfen, die der Beschäftigung von Frauen entgegenstehen, die Kinderbetreuungseinrichtungen vor allem in den westlichen Bundesländern ausbauen und die Schulunterrichtszeiten besser mit den Arbeitszeiten abstimmen;
- die Anstrengungen zur Integration der Zuwanderer verstärken ;
- den Ausbildungsstand der Beschäftigten verbessern, insbesondere den der Geringqualifizierten und des KMU-Personals;
- in Schule und Betrieb das duale Bildungssystem fördern.
Griechenland
Ungeachtet jüngster Fortschritte in der Arbeitsplatzschaffung hat Griechenland nach wie vor eine der niedrigsten Beschäftigungsquoten in der EU zu verzeichnen; insbesondere gilt dies für die Frauenbeschäftigung. Die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ist weit verbreitet, die Produktivität nach wie vor niedrig, die Weiterbildungsbeteiligung der Erwachsenen ist weiterhin unzureichend, vor allem wenn man bedenkt, dass der Bildungsstand der Erwerbsbevölkerung niedrig ist. In den letzten Jahren hat die Zuwanderung zur Erhöhung des Arbeitskräfteangebots beigetragen. Daher müsste Griechenland ab sofort vorrangig:
- die Attraktivität der Teilzeitbeschäftigung steigern und zur Verbesserung der Beschäftigungsvielfalt Zeitarbeitsunternehmen fördern;
- die Lohnnebenkosten verringern und dabei die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen weiter verfolgen, die Umwandlung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in reguläre Beschäftigung fördern durch Verbesserung der Attraktivität der Standard- und Nicht-Standard-Arbeitsverträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften betreiben;
- das Wirtschaftsumfeld beschäftigungsfreundlicher gestalten;
- Niveau und Wirksamkeit der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen erhöhen und die Einrichtung effizienter Arbeitsverwaltungen im ganzen Land beschleunigen und dabei vor allem den präventiven und individualisierten Ansatz fördern, sowie die statistischen Monitoringsysteme optimieren;
- stärkere Anreize für die Erwerbstätigkeit von Frauen schaffen, auch durch Förderung der Teilzeitbeschäftigung, die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Betreuungseinrichtungen für Kinder und andere abhängige Personen verbessern;
- die Anreize zur Förderung des lebenslangen Lernens überprüfen und die Weiterbildungsbeteiligung, insbesondere der Geringqualifizierten und der Zuwanderer, steigern.
Spanien
Trotz der erheblichen Fortschritte im Zeitraum 1997 bis 2002 liegt in Spanien die Arbeitslosenquote weiterhin deutlich über dem EU-Schnitt und die Beschäftigungsquote deutlich darunter. Der Abbau der regionalen Ungleichgewichte bleibt ein vorrangiges Ziel. Besonders niedrig sind die Erwerbsbeteiligung der Frauen und die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte. Darüber hinaus ist etwa ein Drittel aller Erwerbstätigen immer noch befristet beschäftigt und die Arbeitsproduktivität ist nach wie vor niedrig. Auffallend niedrig sind auch der Bildungserfolg und die Weiterbildungsbeteiligung der Erwachsenen. In den letzten Jahren hat eine verstärkte Zuwanderung zur Erhöhung des Arbeitskräfteangebots beigetragen. Daher müsste Spanien ab sofort vorrangig:
- zu diesem Zweck unbefristete Arbeitsverträge für Arbeitgeber attraktiver machen und darauf hinarbeiten, dass weniger befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden, um der Arbeitsmarktsegmentierung entgegenzuwirken, Zeitarbeitsunternehmen für Arbeitskräfte attraktiver gestalten und der Teilzeitbeschäftigung entgegenstehende Hindernisse beseitigen;
- die Möglichkeit der Lohndifferenzierung zur Anpassung an die Produktivitätszuwächse auf lokaler, regionaler und sektoraler Ebene nutzen;
- stärkere Anreize für die Erwerbsbeteiligung der Frauen durch Verringerung der Kosten für Betreuungseinrichtungen für Kinder und andere abhängige Personen schaffen;
- aktive Arbeitsmarktmaßnahmen für benachteiligte Personen, insbesondere junge Menschen, Menschen mit Behinderungen, Zuwanderer und Langzeitarbeitslose, verbessern, die Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen vollenden, die Koordination zwischen den regionalen Arbeitsverwaltungen verbessern und die letzten Hindernisse für die geografische Mobilität beseitigen.
Frankreich
Die französische Gesamtbeschäftigungsquote liegt unter dem EU-Schnitt und die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte (55-64) ist eine der niedrigsten in der EU. Die Arbeitslosenquote ist weiterhin eine der höchsten in der EU und besonders hoch in der Gruppe der jungen Menschen (15-24). Auffallend niedrig ist die Ausländerbeschäftigungsquote, und zwar insbesondere bei den Frauen. Der Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse liegt weiterhin über dem Durchschnitt der EU der 15. Die Aus- und Weiterbildungsbeteiligung der Erwachsenen ist nach wie vor leicht unterdurchschnittlich. Daher müsste Frankreich ab sofort vorrangig:
- die Umwandlung von befristeten Arbeitsverträgen in unbefristete Arbeitsverträge erleichtern;
- durch Entwicklung eines effizienteren Systems Umstrukturierungen besser antizipieren und bewältigen;
- das unternehmerische Umfeld so gestalten, dass es die Entwicklung der KMU begünstigt, und die Fortschritte bewerten, um die Zahl der Unternehmensneugründungen zu erhöhen;
- überwachen, wie die Rentenreform sich auf das Erwerbsaustrittsalter auswirkt;
- die Koordination der Arbeitsverwaltungen verbessern, um auf diese Weise mehr individualisierte Dienstleistungen bereitstellen zu können und arbeitslosen jungen Menschen und Zuwanderern, insbesondere den Frauen, eine effiziente Berufs- und Ausbildungsberatung anbieten;
- eine korrekte Bewertung der jüngsten Reform der Arbeitslosenversicherung vornehmen und sicherstellen, dass im Rahmen dieser Reform angemessene Anspruchsberechtigungen festgelegt werden und ein wirksames Verfahren der Arbeitssuche entwickelt wird;
- sicherstellen, dass die Vereinbarung der Sozialpartner zur Berufsbildung und das Gesetz über die berufliche Bildung während des gesamten Arbeitslebens eine stärkere Ausbildungsbeteiligung, vor allem der Geringqualifizierten und der KMU-Arbeitskräfte, zur Folge haben.
Irland
In Irland ist seit 1997 die Gesamtbeschäftigungsquote von 56,1 % auf 65,3 % angestiegen, die Arbeitslosigkeit hat sich um nahezu zwei Drittel reduziert und die Langzeitarbeitslosigkeit ist von 5,6 % auf 1,3 % zurückgegangen. Es besteht nach wie vor ein signifikantes geschlechtsspezifisches Gefälle bei den Beschäftigungsquoten und beim Arbeitsentgelt. Der Mangel an Arbeitskräften ist weiterhin ein Problem, das jedoch durch eine verstärkte Zuwanderung gemildert wird. Dass es gelungen ist, Direktinvestitionen aus dem Ausland anzuziehen, hat wesentlich zum Erfolg Irlands beigetragen. Weitere positive Faktoren sind die Sozialpartnerschaft, das Steuersystem, ein vorteilhaftes regulatorisches Umfeld und die Investitionen in Humankapital. Daher müsste Irland ab sofort vorrangig:
- den Zugang für eine größere Zahl Arbeitsloser und Nichterwerbstätiger zu aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen erleichtern und deren Effizienz sicherstellen;
- das Angebot an erschwinglichen Kinderbetreuungseinrichtungen vergrößern und vordringlich die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles beseitigen.
Italien
Trotz der ungünstigen Wirtschaftslage ist das Beschäftigungswachstum weiterhin positiv und die seit 1997 zu verzeichnenden Verbesserungen werden bestätigt. Dessen ungeachtet ist die Beschäftigungsquote nach wie vor eine der niedrigsten in der EU. Für die Erwerbsbeteiligung der Frauen und der älteren Arbeitskräfte gilt dies weiterhin auch für die EU der 25. Die Arbeitslosigkeit ist in jüngster Zeit zurückgegangen, liegt jedoch weiterhin über dem Durchschnitt der EU der 15. Angesichts einer Arbeitslosenquote von etwa 5 % in Nord- und Mittelitalien und einer Quote von 18 % in Süditalien gilt es immer noch vordringlich, regionale Ungleichgewichte zu beseitigen. Die nicht angemeldete Beschäftigung ist weiterhin besonders stark ausgeprägt, trotz der Legalisierung der beruflichen Situation von 700 000 Zuwanderern. Bildungserfolg und Weiterbildungsbeteiligung verharren auf einem sehr niedrigen Niveau. Daher müsste Italien ab sofort vorrangig:
- dem Ungleichgewicht zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen und der Arbeitsmarktsegmentierung entgegenwirken und Leistungsumfang, Abdeckung und Wirksamkeit der Arbeitslosenversicherung erhöhen;
- die Lohnnebenkosten, insbesondere bei den Geringverdienern, weiter absenken und gleichzeitig die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen weiter verfolgen ;
- die Überführung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in reguläre Beschäftigung fördern durch Beseitigung negativer steuerlicher Anreize und durch Verbesserung der Rechtsdurchsetzungskapazität;
- die Sozialpartner dazu ermutigen, das Lohnfindungssystem an bestehende Unterschiede zwischen regionalen Arbeitsmärkten anzupassen;
- effiziente Arbeitsverwaltungen im ganzen Land, insbesondere in Süditalien, einrichten, die auch effiziente personalisierte Dienstleistungen und den Zugang zu aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen anbieten, insbesondere für junge Menschen, benachteiligte Personen und Geringqualifizierte;
- das Angebot und die Erschwinglichkeit von Betreuungseinrichtungen für Kinder, insbesondere für die unter 3-Jährigen, und sonstige abhängige Personen verbessern;
- eine höhere Ausbildungsbeteiligung, insbesondere der Geringqualifizierten, anstreben und zu diesem Zweck unter anderem die berufsübergreifenden Fonds effizient aufbauen.
Luxemburg
Die Beschäftigungsquote in Luxemburg liegt nahe am EU-Schnitt, bleibt jedoch hinter den EU-Zielvorgaben zurück. Die Arbeitslosigkeit ist weiterhin niedrig und die Langzeitarbeitslosenquote ist eine der niedrigsten in der EU. Der Boom der neunziger Jahre hat zwar neue Arbeitsplätze geschaffen, diese wurden allerdings hauptsächlich durch Grenzgänger und Frauen besetzt. Die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte ist weiterhin sehr niedrig. Die Aus- und Weiterbildungsbeteiligung liegt unter dem Durchschnitt der EU der 15. Daher müsste Luxemburg ab sofort vorrangig:
- Unternehmensgründungen fördern und die Weiterbildung am Arbeitsplatz anregen;
- Arbeitskräfte durch den Abbau von Frühverrentungsregelungen länger im Erwerbsleben halten, insbesondere in der Privatwirtschaft;
- die Erwerbsbeteiligung von Personen fördern, die arbeitsfähig sind, aber Erwerbsunfähigkeitsleistungen beziehen;
- Frauen ermutigen, auch nach einer längeren Zeit der Nichterwerbstätigkeit auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren und gegen die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles angehen;
- die effektive Umsetzung des Rahmengesetzes über die Fortbildung gewährleisten und die Weiterbildungsbeteiligung, insbesondere der Geringqualifizierten, erhöhen;
- das System des lebenslangen Lernens so reformieren, dass eine größere Kohärenz zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung erreicht wird.
Niederlande
Während die Beschäftigungsquote für Frauen und Männer in den Niederlanden deutlich über den Lissabonner Zielvorgaben liegt, ist die entsprechende Quote der Zuwanderer nach wie vor niedrig. Der Arbeitsmarkt ist gekennzeichnet durch einen ungewöhnlich hohen Teilzeitbeschäftigungsanteil (etwa 44 % der Erwerbstätigen) und eine hohe Zahl von Personen, die Erwerbsunfähigkeitsleistungen beziehen. Die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte übertrifft den EU-Schnitt, ist jedoch noch weit entfernt von den EU-Zielvorgaben. Die Arbeitslosenquote ist seit 2001 signifikant angestiegen, bleibt jedoch eine der niedrigsten in der EU. Daher müssten die Niederlande ab sofort vorrangig:
- genau darauf achten, dass die in der „Herbst-Vereinbarung" zwischen der Regierung und den Sozialpartnern festgelegte Lohnentwicklung eingehalten wird, die insbesondere ein Einfrieren der Löhne in den Jahren 2004 und 2005 vorsieht;
- ein systematisches Erwerbsfähigkeits-Screening der Personen durchführen, die Erwerbsunfähigkeitsleistungen beziehen, und den Erwerbsfähigen dabei helfen, eine entsprechende Stelle zu finden, und dabei besonders den unter 40-jährigen Frauen Aufmerksamkeit schenken;
- die Effizienz von und den Zugang zu aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen für Sozialhilfeempfänger und die am stärksten von Erwerbslosigkeit bedrohten Personen verbessern und die Integration der Zuwanderer erleichtern;
- den Übergang von Teilzeitbeschäftigung zu Vollzeitbeschäftigung erleichtern;
- vordringlich gegen die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles angehen und die Erschwinglichkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen verbessern.
Österreich
In Umsetzung der Lissabonner Zielvorgaben hat Österreich eine hohe Gesamtbeschäftigungsquote und eine relativ hohe Frauenerwerbsquote realisiert. Die Arbeitslosenquote zählt zu den niedrigsten in der EU. Die Sozialpartner spielen eine wichtige Rolle in der Modernisierung der Arbeitsorganisation und der Verbesserung des Arbeitsrechts und gewährleisten gleichzeitig eine ausgewogene Lohnentwicklung. Auffallend niedrig ist allerdings die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte. In jüngster Zeit haben sich das Beschäftigungswachstum verringert und die Arbeitslosigkeit erhöht. Die Aus- und Weiterbildungsbeteiligung der Erwachsenen liegt unter dem EU-Schnitt. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle ist weiterhin eines der höchsten in der EU. Daher müsste Österreich ab sofort vorrangig:
- die Reform des Abfindungsrechts und die Fortschritte bei der Anwendung des Rechts auf Arbeitslosigkeitsleistungen für Selbständige überwachen und erforderlichenfalls ergänzen, um die berufliche Mobilität zu fördern;
- die Auswirkungen der Rentenreform auf das effektive Erwerbsaustrittsalter und die Fortschritte bei der Realisierung der nationalen Zielvorgaben überwachen;
- gegen die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles angehen, die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen verbessern und die Auswirkungen des bestehenden Kindergeldsystems auf das Niveau und die Qualität der Frauenbeschäftigung bewerten;
- die Anreize für die Weiterbildungsbeteiligung, insbesondere der Geringqualifizierten und der Zuwanderer, überprüfen.
Portugal
Portugal kommt den Lissabonner Zielvorgaben für die Gesamtbeschäftigung bereits sehr nahe und übertrifft, wenn auch nur geringfügig, die Zielvorgaben für die Beschäftigung von Frauen und älteren Arbeitskräften. Der jüngste Konjunkturabschwung hat zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt, doch ist sie im EU-Vergleich weiterhin relativ niedrig. Arbeitsproduktivität, Bildungserfolg und Weiterbildungsbeteiligung sind nach wie vor auf einem besonders niedrigen Niveau. Darüber hinaus ist ein großer Teil der Erwerbstätigen (mehr als 20 %) befristet beschäftigt. In den letzten Jahren hat eine stärkere Zuwanderung zur Erhöhung des Arbeitskräfteangebots beigetragen. Daher müsste Portugal ab sofort vorrangig:
- die Modernisierung der Arbeitsorganisation fördern und die Produktivität und Arbeitsplatzqualität erhöhen;
- gestützt auf das neue Arbeitsrecht unbefristete Arbeitsverträge für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer attraktiver gestalten und somit der Arbeitsmarktsegmentierung entgegenwirken;
- ein Verfahren entwickeln, das es ermöglicht, Umstrukturierungen besser zu antizipieren und zu bewältigen;
- aktive Arbeitsmarktmaßnahmen für die Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen intensivieren und effizienter gestalten und die Bemühungen zur Integration von Zuwanderern verstärken;
- gegen die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles in der Privatwirtschaft angehen und die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Betreuungseinrichtungen für Kinder und andere abhängige Personen verbessern;
- das Bildungsniveau in der gesamten Erwerbsbevölkerung anheben, die Anreize für das lebenslange Lernen verstärken und die Weiterbildungsbeteiligung, insbesondere der Geringqualifizierten, erhöhen.
Finnland
Finnland kommt der Gesamtbeschäftigungs-Zielvorgabe nahe und übertrifft das Frauenbeschäftigungsziel. Dem Land ist es im letzten Jahrzehnt gelungen, die Erwerbsbeteiligung der älteren Arbeitskräfte deutlich anzuheben; dementsprechend liegt deren Beschäftigungsquote nahe an der EU-Zielvorgabe. Die Arbeitslosenquote allerdings liegt über dem EU-Schnitt und ist besonders hoch in der Gruppe der jungen Menschen. Daher müsste Finnland ab sofort vorrangig:
- Die Lohnnebenkosten bei den Geringverdienern verringern und dabei die Solidität der öffentlichen Finanzen bewahren;
- die Auswirkungen der jüngsten Reform der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen auf die strukturelle Arbeitslosigkeit und die regionalen Ungleichgewichte überwachen, durch gezielte Maßnahmen die Aktivierung und Integration benachteiligter junger Menschen, der Menschen mit Behinderungen und der Zuwanderer erleichtern;
- durch eine weitergehende Reform des Steuer- und Sozialleistungssystems Arbeitslosigkeitsfallen beseitigen.
Schweden
Schweden übertrifft sämtliche EU-Beschäftigungsziele, einschließlich der Ziele für die Beschäftigung der Frauen und der älteren Arbeitskräfte. Die Gesamtarbeitslosenquote beträgt etwa 5 %. Man sollte weiterhin danach streben, die Entstehung von Engpässen auf dem Arbeitsmarkt zu vermeiden. Angesichts der Bevölkerungsalterung ist es angezeigt, durch Mobilisierung des Arbeitskräftepotenzials in der Gruppe der Zuwanderer, der jungen Menschen und der Langzeiterkrankten, in Verbindung mit einer Stärkung der Arbeitsanreize, das künftige Arbeitskräfteangebot zu sichern. Daher müsste Schweden ab sofort vorrangig:
- die KMU-Entwicklung insbesondere durch Verringerung der administrativen Belastung fördern;
- der zunehmenden Zahl von Langzeiterkrankungen entgegenwirken durch arbeitsplatzbezogene Maßnahmen und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen;
- die noch verbleibenden Arbeitslosigkeits- und Nichterwerbstätigkeitsfallen beseitigen;
- die Ergebnisse der Maßnahmen zur beruflichen Integration von Zuwanderern genau überwachen;
- derzeit drohende Engpässe auf dem Arbeitsmarkt sowie ein Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage im Bereich der niedrigen und mittleren Qualifikationen bekämpfen.
Vereinigtes Königreich
Das Vereinigte Königreich übertrifft alle EU-Beschäftigungsziele, einschließlich der Ziele für die Frauenbeschäftigung und die Beschäftigung älterer Arbeitskräfte. Jedoch konzentriert sich die Nichterwerbstätigkeit und in geringerem Maße auch die Arbeitslosigkeit immer noch auf bestimmte Bevölkerungs- und Personengruppen. Das Produktivitätsniveau, insbesondere die Stundenproduktivität, ist weiterhin relativ niedrig. Zum Teil ist dies darauf zurückzuführen, dass in der Erwerbsbevölkerung ein niedriges Qualifikationsniveau weit verbreitet ist. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle ist weiterhin eines der höchsten in der EU. Daher müsste das Vereinigte Königreich ab sofort vorrangig:
- gewährleisten, dass die Lohnentwicklung nicht die Produktivitätsentwicklung überholt;
- sicherstellen, dass eine aktive Arbeitsmarktpolitik und ein entsprechend gestaltetes Sozialleistungssystem Qualifikationsverluste vermeiden und die Arbeitsplatzqualität steigern durch Verbesserung der Arbeitsanreize und durch Förderung einer nachhaltigen Integration und der Beschäftigungsmöglichkeiten der Nichterwerbstätigen und Arbeitslosen, der Entwicklung entgegenwirken, dass eine zunehmende Zahl von Personen Leistungen wegen Krankheit und Erwerbsunfähigkeit beziehen und den Alleinerziehenden und den Menschen, die in benachteiligten Gebieten leben, besondere Aufmerksamkeit schenken;
- das Angebot von Betreuungseinrichtungen für Kinder und andere abhängige Personen verbessern, den Zugang gering verdienender teilzeitbeschäftigter Frauen zur Weiterbildung erleichtern und vordringlich gegen die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles angehen;
- die nationalen und regionalen Strategien zu folgenden Punkten verfolgen: Verbesserung des Niveaus der Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben und Rechnen) in der Erwerbsbevölkerung sowie Erhöhung der Bildungsbeteiligung und Steigerung des Bildungserfolgs der 16- bis 19-Jährigen und der Geringqualifizierten auf Niedriglohnarbeitsplätzen.
PRIORITÄTEN FÜR DIE NEUEN MITGLIEDSTAATEN
Zypern
Die Beschäftigungsquote liegt deutlich über dem Durchschnitt der EU der 15; die Arbeitslosenquote ist niedrig. Der Anteil der ausländischen Arbeitskräfte - viele von ihnen sind befristet beschäftigt - ist als Reaktion auf Arbeitsmarkterfordernisse erheblich angestiegen. Zypern müsste:
- die Innovationsleistung steigern und den Dienstleistungssektor diversifizieren;
- die Erwerbsbeteiligung der Frauen weiter erhöhen, auch wenn diese über dem EU-Schnitt liegt - zu diesem Zweck sollte man die Betreuungseinrichtungen verbessern, die Weiterbildungsbeteiligung der Frauen erhöhen und die Attraktivität der Teilzeitbeschäftigung steigern;
- die Beschäftigung und die Rechte ausländischer Arbeitskräfte überprüfen, einschließlich der Beschäftigungsmöglichkeiten;
- die öffentlichen Arbeitsverwaltungen modernisieren sowie die präventiven und aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen intensivieren, um eine größere Zahl von Arbeitslosen und Menschen mit Behinderungen, älteren Arbeitsuchenden und Frauen zu erfassen;
- die seit dem Jahr 2000 laufende Neuordnung des Bildungssystems weiterführen, die Verknüpfung zwischen Erstausbildung und weiterführender Bildung verbessern und die Weiterbildungsbeteiligung erhöhen.
Tschechische Republik
Die Beschäftigungsquote in der Tschechischen Republik liegt geringfügig über dem Durchschnitt der EU der 15. Die Arbeitslosigkeit liegt nahe an diesem Durchschnittswert, ist seit Mitte der 90er Jahre jedoch allmählich angestiegen. Die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte entspricht nahezu dem EU-Schnitt; nach unten gedrückt wird diese Quote, insbesondere bei der Frauenbeschäftigung, durch das relativ niedrige Regelrentenalter. Die regionalen Ungleichgewichte sind erheblich. Die Tschechische Republik müsste:
- die Lohnentwicklung an die Produktivitätsentwicklung gekoppelt halten;
- die Sozialleistungsabhängigkeit weiter verringern und sicherstellen, dass reguläre Beschäftigung sich lohnt;
- die Anreize für die Teilzeitbeschäftigung verstärken, um die Erwerbsbeteiligung der Frauen und der älteren Arbeitskräfte weiter anzuheben;
- die öffentlichen Arbeitsverwaltungen modernisieren, die am stärksten benachteiligten Gruppen in den Arbeitsmarkt integrieren (im gesamten Land, Prag ausgenommen, und besonders für die Roma-Population), präventive und aktive Arbeitsmarktmaßnahmen durchführen, kombiniert mit Antidiskriminierungsmaßnahmen, und gleichzeitig die allgemeine und berufliche Bildung, das Unternehmertum und die Arbeitsplatzschaffung massiv fördern.
Estland
Die Beschäftigungsquote in Estland liegt leicht unter dem Durchschnitt der EU der 15. Die Arbeitslosenquote ist in den letzten Jahren zurückgegangen, liegt jedoch weiterhin über dem EU-Schnitt. Darüber hinaus ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen relativ hoch. Estland wird voraussichtlich stark betroffen sein vom Rückgang der Erwerbsbevölkerung als Folge des demografischen Wandels. Estland müsste:
- die Steuerbelastung der Arbeit, insbesondere bei den Geringverdienern, absenken und die Diversifizierung der Arbeitsverhältnisse und der Arbeitszeitregelungen fördern, das Steuersystem verbessern und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in reguläre Beschäftigung überführen sowie die Lohnentwicklung an die Produktivitätsentwicklung koppeln;
- die Nichterwerbstätigkeit eindämmen und die Erwerbsbeteiligung der Frauen, der älteren Arbeitskräfte und der Geringqualifizierten weiter anheben;
- die aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen intensivieren, den Zugang der Arbeitslosen zur Weiterbildung erleichtern und die Integration fördern, insbesondere bei benachteiligten Personengruppen wie Langzeitarbeitslosen, jungen Menschen, Menschen mit Behinderungen, älteren Arbeitsuchenden und Angehörigen einer ethnischen Minderheit.
Ungarn
Die Gesamtbeschäftigungsquote in Ungarn ist niedrig, wozu insbesondere die niedrigen Quoten in der Gruppe der Geringqualifizierten, der benachteiligten Personen, der Frauen und der älteren Arbeitskräfte beitragen. Dabei liegt die Arbeitslosigkeit jedoch deutlich unter dem Durchschnitt der EU der 15. Die Ursache hierfür liegt in einem hohen Nichterwerbstätigenanteil an der Erwerbsbevölkerung. Dem Kampf gegen regionale Ungleichgewichte (zwischen den zentralen und westlichen Regionen einerseits und dem Rest des Landes andererseits) kommt weiterhin Vorrang zu. Die regionale und sektorale Mobilität ist niedrig. Qualifikationsengpässe sind Ausdruck des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften und der unzureichenden Ausrichtung des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung auf die Arbeitsmarkterfordernisse. Ungarn müsste:
- die steuerliche Belastung der Arbeit reduzieren und in Abstimmung mit den Sozialpartnern eine beschäftigungsfreundlichere Lohnentwicklung herbeiführen;
- die Gesundheitssituation der Arbeitnehmer durch positive Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und Förderung der präventiven und kurativen Gesundheitsversorgung verbessern, und die Reform der Sozialleistungssysteme, die Leistungen bei Krankheit eingeschlossen, weiterführen, um die nicht angemeldete Beschäftigung einzudämmen;
- die Teilzeitbeschäftigung, insbesondere für Frauen und ältere Arbeitskräfte, attraktiver machen, die präventiven und aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen für die Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen intensivieren, vor allem in den am stärksten benachteiligten Regionen, die öffentliche Arbeitsverwaltung modernisieren, um die berufliche und geografische Mobilität zu unterstützen und die Beschäftigungsmöglichkeiten für die Roma-Population verbessern;
- einen gleichberechtigten Zugang zur Universitätsausbildung fördern sowie die Wirksamkeit des Bildungssystems steigern und seine Flexibilität erhöhen, um hinsichtlich des Qualifikationsangebots eine zweckmäßigere Anpassung an die Arbeitsmarkterfordernisse zu ermöglichen.
Litauen
Die Beschäftigungsquote in Litauen ist in letzter Zeit leicht angestiegen, bleibt jedoch weit unter dem Durchschnitt der EU der 15. Die Arbeitslosenquote ist erheblich zurückgegangen, liegt jedoch weiterhin deutlich über dem EU-Schnitt. Litauen müsste:
- den Beschäftigungsanteil des Dienstleistungssektors anheben, die steuerliche Belastung abbauen und die Umstrukturierung unter Beteiligung der Sozialpartner antizipieren und begleiten;
- die aktive Arbeitsmarktpolitik intensivieren, um Arbeitslose und Nichterwerbstätige wieder an die Arbeit zu bringen, den Zugang zur Ausbildung, die Hilfe zur Arbeitssuche, die berufliche Mobilität und die Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen unterstützen;
- die Erwerbsbeteiligung der Frauen und der älteren Arbeitskräfte durch die Beseitigung von Hindernissen für die Teilzeitbeschäftigung steigern sowie mehr und effizienter in das Humankapital und das lebenslange Lernen investieren.
Lettland
Lettland hat in den letzten zwei Jahren ein deutliches Beschäftigungswachstum erreicht. Dennoch liegt die Gesamtbeschäftigungsquote weiterhin unter dem Durchschnitt der EU der 15. Die Arbeitslosigkeit hingegen liegt über dem Durchschnittswert und ist gekennzeichnet durch starke regionale Schwankungen. Gleichzeitig bestehen in Riga Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefizite. Lettland müsste:
- den Dienstleistungssektor weiterentwickeln, insbesondere in den benachteiligten Regionen, und gegen die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit vorgehen;
- die Beschäftigung in der formellen Wirtschaft attraktiv machen und Frauen auf dem Arbeitsmarkt halten;
- die öffentlichen Arbeitsverwaltungen modernisieren sowie die aktiven und präventiven Maßnahmen für Arbeitslose intensivieren, insbesondere die Unterstützung der Arbeitssuche, des Unternehmertums, der geografischen Mobilität und des erweiterten Zugangs zur Weiterbildung, und auch die Eingliederung von jungen Menschen, Geringqualifizierten und Angehörigen einer ethnischen Minderheit garantieren;
- Qualifikationsdefizite und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage zu überwinden suchen, indem der Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung erweitert wird.
Malta
Die Beschäftigungsquote in Malta ist im Vergleich zur EU der 15 sehr niedrig. Einen erheblichen Beitrag hierzu leistet die niedrige Quote der älteren Arbeitskräfte. Die Beschäftigungsquote der Frauen ist die niedrigste in der EU der 25: nur ein Drittel der Frauen im Erwerbsalter ist berufstätig. Die Arbeitslosigkeit hat in den letzten zwei Jahren leicht zugenommen, liegt jedoch weiterhin unter dem Durchschnitt der EU der 15. Malta müsste:
- sein Privatisierungsprogramm durchführen und dabei die Arbeitskräfte entsprechend den Erfordernissen umsetzen sowie die administrative und steuerliche Belastung der Arbeit schrittweise abbauen, außerdem die Möglichkeiten des geänderten Unternehmensförderungsgesetzes ausloten und dessen Auswirkungen überprüfen;
- das Arbeitskräfteangebot durch Anhebung der Beschäftigungsquote der Frauen in der formellen Wirtschaft erweitern, insbesondere mit Hilfe eines besseren Kinderbetreuungsangebots;
- die Reform des Steuer- und Sozialleistungssystems voran bringen und den Unterschied zwischen Mindestlohn und Sozialleistungsniveau erhöhen, um ausreichende Arbeitsanreize zu bieten und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in reguläre Beschäftigung zu überführen;
- das allgemeine Bildungsniveau anheben und die Sozialpartner in die Entwicklung eines besser strukturierten Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung einbinden.
Polen
Die Beschäftigungsquote in Polen zählt zu den niedrigsten in der EU der 25. In den letzten vier Jahren hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt verschlechtert. Besonders niedrig sind die Beschäftigungsquoten der Frauen, der älteren Arbeitskräfte, der jungen Menschen und der Geringqualifizierten. Mit etwa 20 % ist die Arbeitslosenquote die höchste seit Beginn der wirtschaftlichen Transformation und gleichzeitig die höchste in der EU der 25. Polen müsste:
- das Unternehmertum und ein beschäftigungsfreundliches Umfeld hochhalten, insbesondere im Kontext der Umstrukturierung;
- die hohe Steuerbelastung der Arbeit reduzieren, insbesondere am unteren Ende der Lohnskala, vor allem, um die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit einzudämmen;
- in Übereinstimmung mit den Sozialpartnern eine beschäftigungsfreundliche Lohnentwicklung unterstützen, den Wandel auf Unternehmensebene voran treiben und die Arbeitsmobilität fördern;
- die Einrichtung neuer öffentlicher Arbeitsverwaltungen beschleunigen und diese angemessen ausstatten in Bezug auf Finanzmittel, Belegschaft, Ausbildungsstand und technische Ausrüstung;
- die Reform der verschiedenen Sozialleistungssysteme, einschließlich der Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit und der Sozialhilfe, mit der Absicht fortsetzen, die aktive Arbeitssuche und die Wiedereingliederung zu fördern, insbesondere bei benachteiligten jungen Menschen, und auch Frauen und älteren Arbeitskräften neue Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen, vor allem durch Teilzeitbeschäftigung;
- dafür sorgen, dass das System der allgemeinen und beruflichen Bildung Neuzugängern zum Arbeitsmarkt das Rüstzeug mitgibt, das es ihnen ermöglicht, auf einem von strukturellem Wandel gekennzeichneten Arbeitsmarkt zu bestehen, einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung gewährleisten und eine effizientere und qualitativ höherwertige Ausbildung anstreben, in die Weiterbildung investieren und den Zugang zu ihr sowie ein größeres Engagement der Sozialpartner erleichtern.
Slowenien
Die Beschäftigungsquote in Slowenien liegt leicht unter dem Durchschnitt der EU der 15; besonders niedrig ist die Quote der älteren Arbeitskräfte. Die Arbeitslosenquote liegt deutlich unter dem EU-Schnitt. Slowenien müsste:
- die Erwerbsbeteiligung erhöhen und die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit eindämmen und dazu die Wechselwirkung zwischen dem Mindestlohn und den verschiedenen Komponenten der steuerlichen Belastung der Arbeit günstiger gestalten, die Flexibilisierung der Arbeitsformen fördern und gleichzeitig ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit bewahren;
- die Beschäftigungsquote der über 55-Jährigen anheben, die Frühverrentung einschränken, die Kohärenz zwischen der Reform des Steuer- und des Sozialleistungssystems wahren, den Zugang von älteren Arbeitskräften zur Weiterbildung fördern, die Wechselwirkung zwischen Arbeitslosigkeitsleistung, Sozialleistungen und Mindestlohn daraufhin überprüfen, wie man gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit vorgehen könnte, sowie die Belegschaft der öffentlichen Arbeitsverwaltung darin schulen, wie die privaten Arbeitsvermittlungen und die öffentlichen Arbeitsverwaltungen enger zusammenarbeiten könnten;
- die Beteiligung der Erwachsenen an Umschulungsprogrammen und der beruflichen Fortbildung erhöhen sowie Anreize für Arbeitnehmer und Arbeitgeber schaffen, in die Weiterbildung zu investieren.
Slowakei
Die Gesamtbeschäftigungsquote in der Slowakei ist im Vergleich der EU der 15 niedrig. Die Arbeitslosigkeit nimmt zwar ab, ist aber weiterhin äußerst hoch, wobei insbesondere die hohe Langzeitarbeitslosigkeit auffällt. Die Beschäftigungsquote der Frauen ist niedrig und diejenige der jungen Menschen, der Geringqualifizierten und der älteren Arbeitskräfte (insbesondere der älteren Frauen) besonders niedrig. Die regionalen Ungleichgewichte sind erheblich. Die Slowakei müsste:
- die Steuerbelastung der Arbeit weiter verringern sowie die vertraglichen Arbeitsverhältnisse und die Arbeitszeitregelungen stärker diversifizieren;
- an die laufenden Reformen des Steuer- und Sozialleistungssystems anknüpfend die Arbeitslosigkeits- und Nichterwerbstätigkeitsfallen beseitigen und die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit regularisieren;
- stärkere finanzielle Anreize für eine Arbeitsaufnahme bieten und die Erwerbsbeteiligung der älteren Arbeitskräfte und der Frauen anheben, insbesondere durch die Umsetzung des Arbeitsrechts und der Rentenreform, flexiblere Arbeitsformen und einen verstärkten Rückgriff auf die Teilzeitbeschäftigung;
- die Eingliederung der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen (z. B. der Roma, der Langzeitarbeitslosen, der jungen Menschen, der Menschen mit Behinderungen und der älteren Arbeitskräfte sowie der Einwohner der benachteiligten Regionen) betreiben und die modernen aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen voranbringen sowie einen leichteren Zugang der Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen zur Weiterbildung eröffnen und außerdem die öffentlichen Arbeitsverwaltungen modernisieren;
- die Ausbildungssysteme und die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts zur Deckung bringen und eine größere berufliche und geografische Mobilität während des gesamten Lebenszyklus fördern, vor allem zwecks besserer Eingliederung der jungen Menschen.
VERWANDTE RECHTSAKTE
Empfehlung (EG) Nr. 579/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten [Amtsblatt L 197 vom 5.8.2003]
Die Kommission legt einen Entwurf beschäftigungspolitischer Empfehlungen vor, der die neuen beschäftigungspolitischen Leitlinien ergänzt. Die Leitlinien 2003 weisen drei Hauptzielsetzungen und 10 Prioritäten für die Strukturreformen auf und fordern die Mitgliedstaaten auf, die Governance, die Partnerschaft der beteiligten Akteure und die Durchführung des Prozesses zu verbessern. Die Kommission stützt sich dabei auf die Erkenntnisse, die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2002 über die Maßnahmen auf nationaler Ebene zusammengefasst sind. Sie gibt damit den Mitgliedstaaten spezifische Orientierungen für die Umsetzung der neuen beschäftigungspolitischen Leitlinien vor und will ihnen helfen, ihre Politik auf die wesentlichen wirtschaftspolitischen Herausforderungen auszurichten. Die Empfehlungen betreffen vor allem das lebenslange Lernen, das Arbeitskräfteangebot und das aktive Altern, die Gleichstellung der Geschlechter, Maßnahmen, die Arbeit lohnend machen, sowie die Bewältigung des Wandels und die Förderung der Anpassungsfähigkeit.
Empfehlung (EG) Nr. 178/2002 des Rates vom 18. Februar 2002 zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten [Amtsblatt L 60 vom 1.3.2002]
Die Empfehlungen 2002 schreiben die Empfehlungen 2001 des Rates fort.
Empfehlung (EG) Nr. 64/2001 des Rates vom 19. Januar 2001 zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten [Amtsblatt L 22 vom 24.1.2001]
Dabei geht es im Wesentlichen um aktive und präventive Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugend- und der Langzeitarbeitslosigkeit, um eine Erhöhung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere durch eine Reform des Steuer- und Sozialleistungssystems, um eine Gesamtstrategie des lebenslangen Lernens, Chancengleichheit, die Bekämpfung der regionalen Ungleichgewichte, eine Partnerschaft zwischen den Regierungen und den Sozialpartnern, und schließlich um einen sinnvollen Policy-Mix.
Empfehlung (EG) Nr. 164/2000 des Rates vom 14. Februar 2000 zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten [Amtsblatt L 52 vom 25.02.2004]
In diesen Empfehlungen werden die wesentlichen Herausforderungen aufgeführt, denen die Mitgliedstaaten auf ihrem Arbeitsmarkt gegenüberstehen, und es werden entsprechende Aktionslinien vorgeschlagen. Schwerpunkte sind dabei die Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit, die Reform der Steuer- und Sozialleistungssysteme, Qualifikation und lebenslanges Lernen, ältere Arbeitskräfte und aktives Altern, Gender-Mainstreaming und Chancengleichheit, Förderung des Dienstleistungssektors, Sozialpartner und Modernisierung der Arbeitsorganisation.
Letzte Änderung: 21.03.2005