Empfehlung des Rates zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten (2004)

In der Empfehlung werden die Prioritäten für die Durchführung beschäftigungspolitischer Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner festgelegt. Dabei geht es um folgende Anliegen: Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern, mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen, Arbeit für alle lohnend machen, mehr und effizienter in Humankapital und das lebenslange Lernen investieren und die wirksame Durchsetzung der Reformen durch bessere Governance sicherstellen. Zum ersten Mal sind die Empfehlungen des Rates auch an die zehn neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gerichtet.

RECHTSAKT

Empfehlung (EG) Nr. 741/2004 des Rates vom 14. Oktober 2004 zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten [Amtsblatt L 326 vom 29.10.2004]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Empfehlungen für 2004 ergeben sich aus folgenden Quellen: Überprüfung der nationalen Aktionspläne, Analyse der beschäftigungspolitischen Leitlinien für den Zeitraum 2003-2005 und Schlussfolgerungen der Europäischen Taskforce Beschäftigung, die in dem Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2003-2004 enthalten sind. Die beschäftigungspolitischen Maßnahmen werden in Übereinstimmung mit den Empfehlungen zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik durchgeführt.

Der vorliegende Bericht kommt zu der Schlussfolgerung, dass die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner den Empfehlungen des Rates vom 22. Juli 2003 nur teilweise entsprochen haben. Die Empfehlungen von 2004 weisen die folgenden gemeinsamen Prioritäten auf:

Die neuen Mitgliedstaaten müssen insbesondere ihre Anstrengungen verdoppeln, um ein neues Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit zu erreichen und den Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer zu verbessern. Unumgänglich sind eine Verstärkung des sozialen Dialogs und der Aufbau leistungsfähiger Verwaltungsstrukturen, damit die Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) wirksam und in vollem Umfang genutzt werden kann. Die in dem Bericht der Europäischen Taskforce „Beschäftigung" an jedes Land gerichteten Botschaften können als Richtschnur für die Anwendung der beschäftigungspolitischen Leitlinien in den neuen Mitgliedstaaten dienen.

LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN

Belgien | Dänemark | Deutschland | Griechenland | Spanien | Frankreich | Irland | Italien | Luxemburg | Niederlande | Österreich | Portugal | Finnland | Schweden | Vereinigtes Königreich | Zypern | Tschechische Republik | Estland | Ungarn | Litauen | Lettland | Malta | Polen | Slowenien | Slowakei

Belgien

Die Beschäftigungsquote in Belgien liegt weiterhin erheblich unter den Zielen von Lissabon. Die Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte zählt immer noch zu den niedrigsten in der EU der 25 und bei Ausländern ist die Quote äußerst niedrig. Daher müsste Belgien ab sofort vorrangig:

Dänemark

Die Beschäftigungsquoten in Dänemark liegen deutlich über den Lissabonner Zielvorgaben, auch die Quote für Frauen und für ältere Arbeitskräfte. Das Land müsste jedoch darauf achten, dass ein langfristig ausreichendes Arbeitskräfteangebot gewährleistet ist. Daher müsste Dänemark ab sofort vorrangig:

Deutschland

Die Beschäftigungsquoten in Deutschland liegen zwar über dem EU-Schnitt, sind aber noch weit von den Lissabonner Zielvorgaben entfernt. Die Quote für ältere Arbeitskräfte liegt unterhalb des Durchschnittswerts und die Quote für Frauen zwar oberhalb des Durchschnitts, sie stagniert jedoch. Seit 2000 sind ein Rückgang der Beschäftigung und ein Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Langzeitarbeitslosigkeit und regionale Ungleichgewichte zwischen Ost und West bestehen fort. Daher müsste Deutschland ab sofort vorrangig:

Griechenland

Ungeachtet jüngster Fortschritte in der Arbeitsplatzschaffung hat Griechenland nach wie vor eine der niedrigsten Beschäftigungsquoten in der EU zu verzeichnen; insbesondere gilt dies für die Frauenbeschäftigung. Die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ist weit verbreitet, die Produktivität nach wie vor niedrig, die Weiterbildungsbeteiligung der Erwachsenen ist weiterhin unzureichend, vor allem wenn man bedenkt, dass der Bildungsstand der Erwerbsbevölkerung niedrig ist. In den letzten Jahren hat die Zuwanderung zur Erhöhung des Arbeitskräfteangebots beigetragen. Daher müsste Griechenland ab sofort vorrangig:

Spanien

Trotz der erheblichen Fortschritte im Zeitraum 1997 bis 2002 liegt in Spanien die Arbeitslosenquote weiterhin deutlich über dem EU-Schnitt und die Beschäftigungsquote deutlich darunter. Der Abbau der regionalen Ungleichgewichte bleibt ein vorrangiges Ziel. Besonders niedrig sind die Erwerbsbeteiligung der Frauen und die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte. Darüber hinaus ist etwa ein Drittel aller Erwerbstätigen immer noch befristet beschäftigt und die Arbeitsproduktivität ist nach wie vor niedrig. Auffallend niedrig sind auch der Bildungserfolg und die Weiterbildungsbeteiligung der Erwachsenen. In den letzten Jahren hat eine verstärkte Zuwanderung zur Erhöhung des Arbeitskräfteangebots beigetragen. Daher müsste Spanien ab sofort vorrangig:

Frankreich

Die französische Gesamtbeschäftigungsquote liegt unter dem EU-Schnitt und die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte (55-64) ist eine der niedrigsten in der EU. Die Arbeitslosenquote ist weiterhin eine der höchsten in der EU und besonders hoch in der Gruppe der jungen Menschen (15-24). Auffallend niedrig ist die Ausländerbeschäftigungsquote, und zwar insbesondere bei den Frauen. Der Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse liegt weiterhin über dem Durchschnitt der EU der 15. Die Aus- und Weiterbildungsbeteiligung der Erwachsenen ist nach wie vor leicht unterdurchschnittlich. Daher müsste Frankreich ab sofort vorrangig:

Irland

In Irland ist seit 1997 die Gesamtbeschäftigungsquote von 56,1 % auf 65,3 % angestiegen, die Arbeitslosigkeit hat sich um nahezu zwei Drittel reduziert und die Langzeitarbeitslosigkeit ist von 5,6 % auf 1,3 % zurückgegangen. Es besteht nach wie vor ein signifikantes geschlechtsspezifisches Gefälle bei den Beschäftigungsquoten und beim Arbeitsentgelt. Der Mangel an Arbeitskräften ist weiterhin ein Problem, das jedoch durch eine verstärkte Zuwanderung gemildert wird. Dass es gelungen ist, Direktinvestitionen aus dem Ausland anzuziehen, hat wesentlich zum Erfolg Irlands beigetragen. Weitere positive Faktoren sind die Sozialpartnerschaft, das Steuersystem, ein vorteilhaftes regulatorisches Umfeld und die Investitionen in Humankapital. Daher müsste Irland ab sofort vorrangig:

Italien

Trotz der ungünstigen Wirtschaftslage ist das Beschäftigungswachstum weiterhin positiv und die seit 1997 zu verzeichnenden Verbesserungen werden bestätigt. Dessen ungeachtet ist die Beschäftigungsquote nach wie vor eine der niedrigsten in der EU. Für die Erwerbsbeteiligung der Frauen und der älteren Arbeitskräfte gilt dies weiterhin auch für die EU der 25. Die Arbeitslosigkeit ist in jüngster Zeit zurückgegangen, liegt jedoch weiterhin über dem Durchschnitt der EU der 15. Angesichts einer Arbeitslosenquote von etwa 5 % in Nord- und Mittelitalien und einer Quote von 18 % in Süditalien gilt es immer noch vordringlich, regionale Ungleichgewichte zu beseitigen. Die nicht angemeldete Beschäftigung ist weiterhin besonders stark ausgeprägt, trotz der Legalisierung der beruflichen Situation von 700 000 Zuwanderern. Bildungserfolg und Weiterbildungsbeteiligung verharren auf einem sehr niedrigen Niveau. Daher müsste Italien ab sofort vorrangig:

Luxemburg

Die Beschäftigungsquote in Luxemburg liegt nahe am EU-Schnitt, bleibt jedoch hinter den EU-Zielvorgaben zurück. Die Arbeitslosigkeit ist weiterhin niedrig und die Langzeitarbeitslosenquote ist eine der niedrigsten in der EU. Der Boom der neunziger Jahre hat zwar neue Arbeitsplätze geschaffen, diese wurden allerdings hauptsächlich durch Grenzgänger und Frauen besetzt. Die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte ist weiterhin sehr niedrig. Die Aus- und Weiterbildungsbeteiligung liegt unter dem Durchschnitt der EU der 15. Daher müsste Luxemburg ab sofort vorrangig:

Niederlande

Während die Beschäftigungsquote für Frauen und Männer in den Niederlanden deutlich über den Lissabonner Zielvorgaben liegt, ist die entsprechende Quote der Zuwanderer nach wie vor niedrig. Der Arbeitsmarkt ist gekennzeichnet durch einen ungewöhnlich hohen Teilzeitbeschäftigungsanteil (etwa 44 % der Erwerbstätigen) und eine hohe Zahl von Personen, die Erwerbsunfähigkeitsleistungen beziehen. Die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte übertrifft den EU-Schnitt, ist jedoch noch weit entfernt von den EU-Zielvorgaben. Die Arbeitslosenquote ist seit 2001 signifikant angestiegen, bleibt jedoch eine der niedrigsten in der EU. Daher müssten die Niederlande ab sofort vorrangig:

Österreich

In Umsetzung der Lissabonner Zielvorgaben hat Österreich eine hohe Gesamtbeschäftigungsquote und eine relativ hohe Frauenerwerbsquote realisiert. Die Arbeitslosenquote zählt zu den niedrigsten in der EU. Die Sozialpartner spielen eine wichtige Rolle in der Modernisierung der Arbeitsorganisation und der Verbesserung des Arbeitsrechts und gewährleisten gleichzeitig eine ausgewogene Lohnentwicklung. Auffallend niedrig ist allerdings die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte. In jüngster Zeit haben sich das Beschäftigungswachstum verringert und die Arbeitslosigkeit erhöht. Die Aus- und Weiterbildungsbeteiligung der Erwachsenen liegt unter dem EU-Schnitt. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle ist weiterhin eines der höchsten in der EU. Daher müsste Österreich ab sofort vorrangig:

Portugal

Portugal kommt den Lissabonner Zielvorgaben für die Gesamtbeschäftigung bereits sehr nahe und übertrifft, wenn auch nur geringfügig, die Zielvorgaben für die Beschäftigung von Frauen und älteren Arbeitskräften. Der jüngste Konjunkturabschwung hat zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt, doch ist sie im EU-Vergleich weiterhin relativ niedrig. Arbeitsproduktivität, Bildungserfolg und Weiterbildungsbeteiligung sind nach wie vor auf einem besonders niedrigen Niveau. Darüber hinaus ist ein großer Teil der Erwerbstätigen (mehr als 20 %) befristet beschäftigt. In den letzten Jahren hat eine stärkere Zuwanderung zur Erhöhung des Arbeitskräfteangebots beigetragen. Daher müsste Portugal ab sofort vorrangig:

Finnland

Finnland kommt der Gesamtbeschäftigungs-Zielvorgabe nahe und übertrifft das Frauenbeschäftigungsziel. Dem Land ist es im letzten Jahrzehnt gelungen, die Erwerbsbeteiligung der älteren Arbeitskräfte deutlich anzuheben; dementsprechend liegt deren Beschäftigungsquote nahe an der EU-Zielvorgabe. Die Arbeitslosenquote allerdings liegt über dem EU-Schnitt und ist besonders hoch in der Gruppe der jungen Menschen. Daher müsste Finnland ab sofort vorrangig:

Schweden

Schweden übertrifft sämtliche EU-Beschäftigungsziele, einschließlich der Ziele für die Beschäftigung der Frauen und der älteren Arbeitskräfte. Die Gesamtarbeitslosenquote beträgt etwa 5 %. Man sollte weiterhin danach streben, die Entstehung von Engpässen auf dem Arbeitsmarkt zu vermeiden. Angesichts der Bevölkerungsalterung ist es angezeigt, durch Mobilisierung des Arbeitskräftepotenzials in der Gruppe der Zuwanderer, der jungen Menschen und der Langzeiterkrankten, in Verbindung mit einer Stärkung der Arbeitsanreize, das künftige Arbeitskräfteangebot zu sichern. Daher müsste Schweden ab sofort vorrangig:

Vereinigtes Königreich

Das Vereinigte Königreich übertrifft alle EU-Beschäftigungsziele, einschließlich der Ziele für die Frauenbeschäftigung und die Beschäftigung älterer Arbeitskräfte. Jedoch konzentriert sich die Nichterwerbstätigkeit und in geringerem Maße auch die Arbeitslosigkeit immer noch auf bestimmte Bevölkerungs- und Personengruppen. Das Produktivitätsniveau, insbesondere die Stundenproduktivität, ist weiterhin relativ niedrig. Zum Teil ist dies darauf zurückzuführen, dass in der Erwerbsbevölkerung ein niedriges Qualifikationsniveau weit verbreitet ist. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle ist weiterhin eines der höchsten in der EU. Daher müsste das Vereinigte Königreich ab sofort vorrangig:

PRIORITÄTEN FÜR DIE NEUEN MITGLIEDSTAATEN

Zypern

Die Beschäftigungsquote liegt deutlich über dem Durchschnitt der EU der 15; die Arbeitslosenquote ist niedrig. Der Anteil der ausländischen Arbeitskräfte - viele von ihnen sind befristet beschäftigt - ist als Reaktion auf Arbeitsmarkterfordernisse erheblich angestiegen. Zypern müsste:

Tschechische Republik

Die Beschäftigungsquote in der Tschechischen Republik liegt geringfügig über dem Durchschnitt der EU der 15. Die Arbeitslosigkeit liegt nahe an diesem Durchschnittswert, ist seit Mitte der 90er Jahre jedoch allmählich angestiegen. Die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte entspricht nahezu dem EU-Schnitt; nach unten gedrückt wird diese Quote, insbesondere bei der Frauenbeschäftigung, durch das relativ niedrige Regelrentenalter. Die regionalen Ungleichgewichte sind erheblich. Die Tschechische Republik müsste:

Estland

Die Beschäftigungsquote in Estland liegt leicht unter dem Durchschnitt der EU der 15. Die Arbeitslosenquote ist in den letzten Jahren zurückgegangen, liegt jedoch weiterhin über dem EU-Schnitt. Darüber hinaus ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen relativ hoch. Estland wird voraussichtlich stark betroffen sein vom Rückgang der Erwerbsbevölkerung als Folge des demografischen Wandels. Estland müsste:

Ungarn

Die Gesamtbeschäftigungsquote in Ungarn ist niedrig, wozu insbesondere die niedrigen Quoten in der Gruppe der Geringqualifizierten, der benachteiligten Personen, der Frauen und der älteren Arbeitskräfte beitragen. Dabei liegt die Arbeitslosigkeit jedoch deutlich unter dem Durchschnitt der EU der 15. Die Ursache hierfür liegt in einem hohen Nichterwerbstätigenanteil an der Erwerbsbevölkerung. Dem Kampf gegen regionale Ungleichgewichte (zwischen den zentralen und westlichen Regionen einerseits und dem Rest des Landes andererseits) kommt weiterhin Vorrang zu. Die regionale und sektorale Mobilität ist niedrig. Qualifikationsengpässe sind Ausdruck des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften und der unzureichenden Ausrichtung des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung auf die Arbeitsmarkterfordernisse. Ungarn müsste:

Litauen

Die Beschäftigungsquote in Litauen ist in letzter Zeit leicht angestiegen, bleibt jedoch weit unter dem Durchschnitt der EU der 15. Die Arbeitslosenquote ist erheblich zurückgegangen, liegt jedoch weiterhin deutlich über dem EU-Schnitt. Litauen müsste:

Lettland

Lettland hat in den letzten zwei Jahren ein deutliches Beschäftigungswachstum erreicht. Dennoch liegt die Gesamtbeschäftigungsquote weiterhin unter dem Durchschnitt der EU der 15. Die Arbeitslosigkeit hingegen liegt über dem Durchschnittswert und ist gekennzeichnet durch starke regionale Schwankungen. Gleichzeitig bestehen in Riga Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefizite. Lettland müsste:

Malta

Die Beschäftigungsquote in Malta ist im Vergleich zur EU der 15 sehr niedrig. Einen erheblichen Beitrag hierzu leistet die niedrige Quote der älteren Arbeitskräfte. Die Beschäftigungsquote der Frauen ist die niedrigste in der EU der 25: nur ein Drittel der Frauen im Erwerbsalter ist berufstätig. Die Arbeitslosigkeit hat in den letzten zwei Jahren leicht zugenommen, liegt jedoch weiterhin unter dem Durchschnitt der EU der 15. Malta müsste:

Polen

Die Beschäftigungsquote in Polen zählt zu den niedrigsten in der EU der 25. In den letzten vier Jahren hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt verschlechtert. Besonders niedrig sind die Beschäftigungsquoten der Frauen, der älteren Arbeitskräfte, der jungen Menschen und der Geringqualifizierten. Mit etwa 20 % ist die Arbeitslosenquote die höchste seit Beginn der wirtschaftlichen Transformation und gleichzeitig die höchste in der EU der 25. Polen müsste:

Slowenien

Die Beschäftigungsquote in Slowenien liegt leicht unter dem Durchschnitt der EU der 15; besonders niedrig ist die Quote der älteren Arbeitskräfte. Die Arbeitslosenquote liegt deutlich unter dem EU-Schnitt. Slowenien müsste:

Slowakei

Die Gesamtbeschäftigungsquote in der Slowakei ist im Vergleich der EU der 15 niedrig. Die Arbeitslosigkeit nimmt zwar ab, ist aber weiterhin äußerst hoch, wobei insbesondere die hohe Langzeitarbeitslosigkeit auffällt. Die Beschäftigungsquote der Frauen ist niedrig und diejenige der jungen Menschen, der Geringqualifizierten und der älteren Arbeitskräfte (insbesondere der älteren Frauen) besonders niedrig. Die regionalen Ungleichgewichte sind erheblich. Die Slowakei müsste:

VERWANDTE RECHTSAKTE

Empfehlung (EG) Nr. 579/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten [Amtsblatt L 197 vom 5.8.2003]

Die Kommission legt einen Entwurf beschäftigungspolitischer Empfehlungen vor, der die neuen beschäftigungspolitischen Leitlinien ergänzt. Die Leitlinien 2003 weisen drei Hauptzielsetzungen und 10 Prioritäten für die Strukturreformen auf und fordern die Mitgliedstaaten auf, die Governance, die Partnerschaft der beteiligten Akteure und die Durchführung des Prozesses zu verbessern. Die Kommission stützt sich dabei auf die Erkenntnisse, die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2002 über die Maßnahmen auf nationaler Ebene zusammengefasst sind. Sie gibt damit den Mitgliedstaaten spezifische Orientierungen für die Umsetzung der neuen beschäftigungspolitischen Leitlinien vor und will ihnen helfen, ihre Politik auf die wesentlichen wirtschaftspolitischen Herausforderungen auszurichten. Die Empfehlungen betreffen vor allem das lebenslange Lernen, das Arbeitskräfteangebot und das aktive Altern, die Gleichstellung der Geschlechter, Maßnahmen, die Arbeit lohnend machen, sowie die Bewältigung des Wandels und die Förderung der Anpassungsfähigkeit.

Empfehlung (EG) Nr. 178/2002 des Rates vom 18. Februar 2002 zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten [Amtsblatt L 60 vom 1.3.2002]

Die Empfehlungen 2002 schreiben die Empfehlungen 2001 des Rates fort.

Empfehlung (EG) Nr. 64/2001 des Rates vom 19. Januar 2001 zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten [Amtsblatt L 22 vom 24.1.2001]

Dabei geht es im Wesentlichen um aktive und präventive Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugend- und der Langzeitarbeitslosigkeit, um eine Erhöhung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere durch eine Reform des Steuer- und Sozialleistungssystems, um eine Gesamtstrategie des lebenslangen Lernens, Chancengleichheit, die Bekämpfung der regionalen Ungleichgewichte, eine Partnerschaft zwischen den Regierungen und den Sozialpartnern, und schließlich um einen sinnvollen Policy-Mix.

Empfehlung (EG) Nr. 164/2000 des Rates vom 14. Februar 2000 zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten [Amtsblatt L 52 vom 25.02.2004]

In diesen Empfehlungen werden die wesentlichen Herausforderungen aufgeführt, denen die Mitgliedstaaten auf ihrem Arbeitsmarkt gegenüberstehen, und es werden entsprechende Aktionslinien vorgeschlagen. Schwerpunkte sind dabei die Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit, die Reform der Steuer- und Sozialleistungssysteme, Qualifikation und lebenslanges Lernen, ältere Arbeitskräfte und aktives Altern, Gender-Mainstreaming und Chancengleichheit, Förderung des Dienstleistungssektors, Sozialpartner und Modernisierung der Arbeitsorganisation.

Letzte Änderung: 21.03.2005