Wissenschaftliche Empfehlungen zur EU-Fischereipolitik

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2005/629/EG zur Einsetzung eines Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Mit diesem Beschluss wird der Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei eingerichtet. Der Ausschuss liefert Beiträge, um die Europäische Kommission bei der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU zu unterstützen.

Es werden die Rolle, der Aufbau sowie die Verfahren für die Ernennung der Ausschussmitglieder festgelegt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Rolle

Die Kommission hört den Ausschuss zu allen Fragen der Erhaltung und Bewirtschaftung lebender aquatischer Ressourcen (Meerestiere und -pflanzen) und speziell zu biologischen, wirtschaftlichen, umweltpolitischen, sozialen und technischen Aspekten.

Die Gutachten des Ausschusses sind wesentlich, um die Nachhaltigkeit der Fischereipolitik der EU sicherzustellen. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Beratung in Bezug auf Aspekte wie:

höchstmögliche Dauererträge (engl. maximum sustainable yield (MSY) – die maximale Fangmenge, die regelmäßig entnommen werden kann, ohne die Fischereiressourcen langfristig zu erschöpfen) und

zulässige Gesamtfangmengen (engl. total allowable catches (TAC) – die Höchstmengen einer bestimmten Fischart, die über einen bestimmten Zeitraum in einem bestimmten Gebiet gefangen werden dürfen).

Zusammensetzung und Ernennung

Der Ausschuss setzt sich zusammen aus 30 bis 35 angesehenen Experten und Fischfangtechnologen auf den Gebieten Meeresbiologie, Meeresökologie und Fischereiwissenschaft sowie Experten für wirtschaftliche, statistische und Forschungsfragen im Zusammenhang mit der Fischerei.

Die Mitglieder werden aus einer Liste ernannt, die im Anschluss an die Veröffentlichung eines Aufrufs zur Interessenbekundung auf der Website der Kommission aufgestellt wird. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre und kann für weitere Dreijahreszeiträume verlängert werden.

Der Ausschuss kann nach Anhörung der Kommission eigene Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen einrichten. Vertreter der Kommission sowie andere externe Sachverständige können an den Sitzungen des Ausschusses und seiner Arbeitsgruppen teilnehmen.

Arbeitsweise

Die Kommission hört den Ausschuss in regelmäßigen Abständen beziehungsweise immer dann, wenn sie es für notwendig befindet, zu Fragen der Erhaltung und Bewirtschaftung lebender aquatischer Ressourcen.

Sie berücksichtigt die Gutachten des Ausschusses, wenn sie Vorschläge zur Bestandsbewirtschaftung unterbreitet. Der Ausschuss kann der Kommission zu Fischereiangelegenheiten auch aus eigener Initiative Gutachten liefern.

Der Ausschuss erstellt einen jährlichen Bericht über

die Lage der Fischbestände und die Entwicklungen in der Fischereiindustrie, wobei die wirtschaftlichen Auswirkungen der Lage der Fischbestände hervorgehoben werden;

die ergriffenen Maßnahmen zur Koordinierung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Forschung im Fischerei- und Aquakultursektor (d. h. Fisch- und Muschelzucht).

Geschäftsordnung

Der Ausschuss beschließt seine Geschäftsordnung nach Anhörung der Kommission. Er erfüllt seine Aufgaben gemäß den Grundsätzen derhöchsten Fachkompetenz, der Unabhängigkeit undder Transparenz und unter Wahrung des Steuer- und Geschäftsgeheimnisses. Die Geschäftsordnung wird auf der Website der Kommission veröffentlicht.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 26. August 2005 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF)

RECHTSAKT

Beschluss 2005/629/EG der Kommission vom 26. August 2005 zur Einsetzung eines Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (ABl. L 225 vom 31.8.2005, S. 18-22)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen des Beschlusses 2005/629/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 11.01.2016